E90-Forumstreffen 2011 auf dem Nürburgring

  • Hallo Leute !!


    Jetzt haut nicht gleich wieder drauf,vor 1 Woche wurde der Thread eröffnet,dass bis heute nicht 100 auf der Liste stehen und angemeldet sind war doch klar?? "Schau mer mal na seng ma scho",das WoEnde ab.Michi wird für die die sich angemeldet haben eine Lösung finden,Notfalls mit den Touri`s zusammen.


    WIR MACHEN AUS JEDER KURVE EINE GERADE !! ^^


    ROLAND :D

  • kueks bist du das in dem Video? :P


    @Herbi sehr schön gesagt. Die meisten Leute meinen auf der AB mit 250 km/h zu fahren ist schon Schuhmacker like :whistling:

  • Es gibt halt auch einige Außschlusskriterien zu einer Anmeldung für das Wochenende.


    1. So weit in die Zukunft planen ist oft schwer und es gibt ja keine Reiserücktrittsversicherung :huh:


    2. Das Wochenende ist nicht billig... 1000€ fürn Wochenende ? Meine Rechnung(teilweise Schätzwerte):
    2 Personen (Ich mit meiner Regierung)
    700€ Teilnahme (Oder muss man doppelt für die Strecke bezahlen, wenn man einen Beifahrer hat? 8| )
    150€ Verpflegung
    240€ Treibstoffkosten
    200€ Reifen
    + der eine oder andere Euro der noch für Verschleiß, Fotos und sonstige Dinge weggeht.

    Zusammen macht das ungefähr 1300€ (Der Spaß- und Einzigartigkeitsfaktor wärs mir aber ehrlich gesagt wert)


    3. Ich finanzier meinen BMW genau wie viele andere hier auch. Versicherungen decken aber idr. solche Events nicht mit ab also wenn was passiert treibt das den einen oder anderen schon fast in den Ruin. Ich müsste jetzt keine Privatinsolvenz anmelden aber es würde wirklich weh tun. Das Risiko ist also relativ hoch. (Spass kost' ^^ )


    4. Bei einigen (wie bei mir) passen die Termine einfach nicht (2. Hälfte vom Jahr wär ich dabei ;( )


    Also ich denke es gibt genug Gründe sich nicht für das Event anzumelden also wundern tut mich das nicht wirklich dass es bis jetzt erst so wenige sind. Versteht mich nicht falsch ... ich finds total schade :|

    :auto: :bmw-smiley: Sparst du in der Not, hast du für den Tot :bmw-smiley: :auto:

  • Zitat

    kueks bist du das in dem Video? :P

    Nein, das bin ich nicht ;)
    Aber in diesem Video bin ich sogar 2x drin ;):D

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  • Versicherungen decken aber idr. solche Events nicht mit ab also wenn was passiert treibt das den einen oder anderen schon fast in den Ruin

    Das stimmt so nicht ;) Nur Teilnahmen zur erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (RENNEN) sind darin ausgenommen. Für Teilnahmen an Fahrsicherheitstrainings etc. wird gehaftet...und etwas anderes machen wir ja nicht ;) Wir sind verantwortungsvoll und vernünftig...Und Reifen kannst du als Spaßfahrer mal ganz getrost streichen...Die wirst du nicht schaffen.... ;)

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Also mit der Versicherung bin ich mir jetzt nicht sicher aber ohne Rechtsschutz hast du schonmal kaum ne Chance wenn die Versicherung es als Motorsportevent auslegt. Wenn du sagst das war ein Fahrsicherheitstraining dann fragen die nach dem Veranstalter :whistling:
    Also ich habe mit 2-3mm Reifen an dem Tag kalkuliert also mit 30% Profil... ich weiß ja nicht was bei dir ein Satz Sommerreifen kostet aber bei mir sind da die 200€ noch optimistisch kalkuliert :P

    :auto: :bmw-smiley: Sparst du in der Not, hast du für den Tot :bmw-smiley: :auto:

  • Also mit der Versicherung bin ich mir jetzt nicht sicher aber ohne Rechtsschutz hast du schonmal kaum ne Chance wenn die Versicherung es als Motorsportevent auslegt.

    Die Nordschleife ist offiziell eine Landstrasse und es wird in den AGB auf die STVo verwiesen ;) Und 2-3mm Profil sind ja der absolute Lacher, bitte nicht übel nehmen..: wenn Micha der Mehrmals im Jahr mit dem Emmi auf der NOS unterwegs ist und mit Sicherheit ganz andere Geschwindigkeiten fährt, als du das je hinbekommen wirst und dabei locker über 20.000km mit einem Satz Reifen schafft, dann wirst du in vielleicht 10-15 Runden vielleicht leichte Spuren der Beanspruchung sehen, aber nicht mal den Verschliss messen können...

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



    Einmal editiert, zuletzt von Herbi81 ()

  • DIe Nordschleife ist eine Landstrasse, stimmt, aber nur wärend Tourifahrten! Wenn die Strecken gesperrt ist für andere Nützer gilt das nicht. (wie Ich es verstanden habe)

  • Okay ich hab ja keine Erfahrungen was das angeht also muss ich dir da wohl glauben :rolleyes:
    Ich hab in ersten 2-3Monaten in denen ich das Auto hatte 3mm Profil vernichtet. Ich dachte da die NOS n bisschen mehr Grip hat als normale Landstraßen und die Reifen ja wegen den unvermeidlichen Kurvengeschwindigkeiten (man will ja auch Spaß haben und nicht schleichen) mehr beansprucht werden... Nuja aber wie ich schon sagte glaube ich dir da mal. Dann sind es anstatt 3mm halt nur 1mm ... trotzdem ist das was ich mit der ganzen Rechnung aussagen wollte nicht falsch.... es ist ein verdammt teures Wochenende was sich nicht jeder leisten kann

    :auto: :bmw-smiley: Sparst du in der Not, hast du für den Tot :bmw-smiley: :auto:

  • Was die rechtliche Lage zur Versicherung anbelangt:


    Es kommt in diesem Fall auf die Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung an, die sowohl für die Haftpflicht als auch für die Kaskoversicherung üblicherweise sog. "Allgemeine Versicherungsbedingungen" vorsehen. In diesen ist in der Regel folgende Klausel enthalten (meistens mit der Überschrift "genehmigte Rennen" versehen):


    "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten."


    Offensichtlich ist, daß es sich bei Autorennen und sonstigen Motorsport-Wettbewerben um derartige Veranstaltungen handelt, bei denen ein Versicherungsschutz entfällt. Die Frage ist nun, ob es sich bei dem unsererseits beabsichtigten Fahren auf der Nordschleife um solche Veranstaltungen handelt.


    Dazu muß man wissen, daß die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (StVZO) und eine zusätzliche, überwachte Beschränkung des Schalldruckpegels auf 95 dB(A) für die Nordschleife gelten - jedenfalls für die Touristenfahrten; ich gehe aber davon aus, dass das auch für uns der Fall sein wird. Fahrzeuge mit roten Nummernschildern, Oldtimerkennzeichen und Fahrzeuge, die lauter als 95 dB(A) sind, dürfen die Strecke nicht befahren. Darüber hinaus ist das Mitführen von Stoppuhren oder anderen Zeitmeßgeräten während der Touristenfahrten verboten und kann zu Hausverbot führen, genauso wie Kameras, mit denen die eigene Fahrt als Andenken oder zur nachträglichen Zeitnahme aufgezeichnet werden soll. Es gilt auch das Rechtsfahrgebot und das Verbot, rechts zu überholen. Da die Strecke nicht durch geschlossene Ortschaften führt, gilt zwar keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung, aber im Bereich der Ein- bzw. Ausfahrten sowie der Ortschaften Nürburg und Breidscheid wurden aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen Tempolimits ausgewiesen.


    Was folgt nun aus dem Vorstehenden?


    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte im Jahre 2007 über einen solchen Fall zu entscheiden, in dem ein Fahrer einen Unfall während einer Touristenfahrt auf dem Hockenheimring (die Bedingungen hierfür sind dabei identisch mit den Bedingungen für Touristenfahrten auf der Nordschleife) durch die Kasko-Versicherung regeln lassen wollte; die Versicherung weigerte sich jedoch, so daß der Fahrer klagte - und gewann (Aktenzeichen 12 U 107/07):


    Mit dem Begriff der „Rennveranstaltung“ aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. mit der verwendeten Umschreibung der „Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt“, sind „Rennen mit Kraftfahrzeugen“ im Sinne von § 29 StVO gemeint. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO sind Rennen Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbs (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Wenn dagegen die Verbesserung des Fahrkönnens und der Beherrschung des Fahrzeugs im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen Gefahrensituationen, im Vordergrund steht und die Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit nicht Haupt- und Endziel ist, es auf diese also nicht ankommt, liegt keine der engen Ausnahmefälle vor. Entscheidend sei jedoch, dass es sich bei den Touristenfahrten mangels Wertung, Platzierung und Zeitmessung nicht um Rennveranstaltungen bzw. um Fahrtveranstaltungen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, handle.


    Fazit:
    Bei den Touristenfahrten auf der Nordschleife greifen die üblichen Ausschlußbedingungen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung nicht, die Versicherung muß daher bei einem Unfall zahlen - außer der Fahrer hat sich grob fahrlässig verhalten (was auch erst einmal nachgewiesen werden muß). Was nicht heißt, daß die Versicherung nicht zunächst eine Regulierung ablehnen wird (aufgrund von Unkenntnis der zuständigen Sachbearbeiter). Diese Argumentation läßt sich ohne weiteres auch auf unseren Nordschleifen-Tag übertragen, da auch dort kein Wettrennen beabsichtigt ist.


    Vorstehende Ausführungen sind selbstverständlich ohne Gewähr und sind nicht als verbindliche Rechtsberatung anzusehen.


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