denke ich auch!
Unsere e90er sehen ja schick aus und nicht nach Playmobil...
GIbt aber auch Orte in D habe ich gehört oder hier gelesen, wo unsere Polizisten auch die 3er fahren, also die haben dann ahnung - aber in den Orten wohne ich ja nättt

Facelift Scheinwerfer von FL auf VFL
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Mittlerweile weiß doch eh keiner mehr so genau ob nun TFL oder nur Standlicht oder sonst was ist. Es gibt sooo viele verschiedene Möglichkeiten und wenn du mit Standlicht (Coronas) am Tag rumfährst wird auch niemand was sagen.
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Mit Standlicht allein zu fahren ist NICHT erlaubt!
da gibt es sogar Gerichtsurteil von das es erlaubt ist
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wäre schön wenn Ihr dann mal ne Quelle angeben könntet
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Stimmt mit Standlichtfahren war sehr lange verboten, wurde aber aufgrund der aufkommenden Tagfahrlicher erlaubt, da die nachrüstteile oft auf den Standlicht-Kanal aufgeklemmt werden müssen. Hab ich jetzt mal auch in einer TV-Sendung gesehen, wenn ich mich nicht irre war das auto mobil, Sonntags auf VOX
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Also,
laut Gesetzestext ist es ganz klar verboten! Der Gesetzgeber wollte einfach, dass ein STANDlicht kein Fahrlicht ist! PUNKT!§17(2) StVO "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Viele meinen, dass §17(2) StVO sich nur auf die Voraussetzungen des Abs. 1 bezieht.
§17(1) StVO "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern...."
Man könnte das aus logischen Gründen vielleicht herleiten, weil wenn ich tagsüber mit Abblendlicht fahren darf, warum dann nicht auch mit einer schwächeren Lichtquelle!? Aber der Gesetzestext gibt diese Ableitung nicht her! Und um die Sache abzurunden, gem. Bußgeldvorschrift §49(1) Nr.17 StVO i.v.m. §17(2) Satz 1ist dies ordnungswidrig!
Bußgeldkatalog Lfd.Nr. 74 - 10 Euro
Lfd.Nr. 74.1 - mit Gefährdung - 15 Euro
Lfd.Nr. 74.2 - mit Sachbeschädigung - 35 Euro -
erlaubt oder nicht erlaubt, das wär bzw ist mir grad mal egal.. ich fahre mit Standlicht .. Man kanns auch übertreiben.. Mitlerweile muss man hier ja sogar blechen wenn man in der Öffentlichkeit ein Furz lässt.. lächerlich..
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da mal ein urteil
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.htmlkann natürlich bei jedem anderen Gericht auch anders ausgehen..
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Das meinen nicht nur viele da gab es mal nen Urteil
Die Begründung war genau so warum darf man am Tag ohne und mit Licht fahren, jedoch nicht mit einer etwas dunkleren Lichtquelle. Weiterhin ist es Auslegungssache, herrscht keine Lichtpflicht, d.h. ist es hell genug, dann ist es erlaubt, siehe eben §17 (1). Dahingehend sollte jedoch der Gesetztestext angepasst werden (meine Meinung), damit das die Juristen und die Rennleitung verstehen.
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Würde gerne mal wissen, wer so blöd ist und jemanden anhält der bei Tag mit (Stand)Licht fährt und nicht die, die bei Regen oder Dämmerung ohne Lichtquelle fahren (Ja da gibts genug von!) :motz:
Aber soll ja genug Mitarbeiter von der Behörde geben, die nichts besseres zu tun haben als auf dem "kleinen Mann" rumzuhacken.