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das´ jetzt blöd. besser nochma nachfragen. anscheinend war da einer am Werke, der wenich Erfahrung damit hat.
sollte nich sein, kommt aber immer wieder vor.
da steht dann nix auf Seite 2, wenn er bei der Eingabe unter vorangegangene zulässige Änderung nix angibt.
der Bezug zu den mit den Scheiben verbauten Rädern gehört aber da rein.
ich schreibe es auch oft so:
zulässig mit allen serienm. Rad-Reifenkomb. (dabei keine Schneek.), geprüft mit: ...
Der DEKRA-Prüfer war schon älter und ist schon seit mehreren Jahren in Zusammenarbeit mit dieser Werkstatt, daher würde ich jetzt sagen, dass er eigentlich nicht unerfahren ist. Aber wie es gleich zu sovielen Faux-pas kommen kann, ist mir schleiferhaft. Breyton1980 war drei Wochen vor mir dort mein Einbau. Bei ihm wurde die exakte Höhe (Bördelkante-Radmitte) eingetragen, jedoch wurde bei ihm die Dämpferkennzeichnung nicht eingetragen, welche bei mir wiederum mit aufgelistet wird
ZitatAlles anzeigentja, ich bin da ja quasi vorbelastet.
einerseits: Du hast jetzt quasi eine Art "Freibrief" Dir das FW so einzustellen, wie´s Dir passt.
das ist jetzt etwas übertrieben ausgedrückt, denn zum einen glaube ich nicht,
dass Du das ausreizen würdest, denn iwann ist die Kiste nich mehr fahrbar,
zum anderen, wenn es iwann ma Probs gibt, z.B. bei einem Unfall mit Personenschaden
(da ist oft die Staatsanwaltschaft schnell im Spiel) und Dein Auto den untersuchenden Sachverständigen
zu krass vorkommt können die sich das Gutachten an Hand der Teile Kennung ziehen.
das ist jetzt etwas sehr weit hergeholt, aber denkbar.
....
Ich hab nicht vor, die Höhe noch einmal zu ändern. Ich möchte lediglich, dass alles ordentlich eingetragen ist, so dass ich bei einer Verkehrskontrolle keinen Ärger bekomme
Zitat....
warte ersma ab bis zu das "richtige" hast. dann "zeigst" es mir nochma, und wir quaken dann nochma.
Genau so machen wir es, morgen sollte das Gutachten kommen Danke dir für deine Hilfe