Hallo zusammen,
so der 330d ist nun zum Restwert von 7.122€ verkauft und die Versicherung rechnet auf Totalschadenbasis ab. Sprich ich bekomme von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert netto 13.445,38€ - Restwert 7.122€ - SB 300€. Wenn ich mir dann ein anderes Auto gekauft habe und bei diesem die USt ausgewiesen ist kann ich mir von der Versicherung noch bis zu ~2.500€ USt erstatten lassen.
Im Moment bin ich mitten in der Prüfungsvorbereitung und nebenbei auf der Suche nach nem Ersatzfahrzeug. Leider hab ich bis jetzt die Erfahrung gemacht, dass Händler die die USt ausweisen in meiner Preisklasse nur an Gewerbetreibende verkaufen. Mein Gedanke ist jetzt, dass mein Vater das Auto für mich kauft (da er Gewerbetreibender ist) und mir das Auto dann mit ausgwiesener USt weiterverkauft. So habe ich das Auto und die ausgwiesene USt die mir dann die Versicherung aufgrund der Rechnung erstattet! Spricht aus euerer Sicht was dagegen?
...ja mir ist bewusst, dass die Händler dadurch der Gewährleistung aus dem Weg gehen aber mir ist auch klar, dass bei nem Fahrzeug mit ~150tkm auf der Uhr etwas kaputt gehen kann!
Viele Grüße