Totalschaden oder noch "zu retten"?

  • Hallo zusammen,

    so der 330d ist nun zum Restwert von 7.122€ verkauft und die Versicherung rechnet auf Totalschadenbasis ab. Sprich ich bekomme von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert netto 13.445,38€ - Restwert 7.122€ - SB 300€. Wenn ich mir dann ein anderes Auto gekauft habe und bei diesem die USt ausgewiesen ist kann ich mir von der Versicherung noch bis zu ~2.500€ USt erstatten lassen.


    Im Moment bin ich mitten in der Prüfungsvorbereitung und nebenbei auf der Suche nach nem Ersatzfahrzeug. Leider hab ich bis jetzt die Erfahrung gemacht, dass Händler die die USt ausweisen in meiner Preisklasse nur an Gewerbetreibende verkaufen. Mein Gedanke ist jetzt, dass mein Vater das Auto für mich kauft (da er Gewerbetreibender ist) und mir das Auto dann mit ausgwiesener USt weiterverkauft. So habe ich das Auto und die ausgwiesene USt die mir dann die Versicherung aufgrund der Rechnung erstattet! Spricht aus euerer Sicht was dagegen?


    ...ja mir ist bewusst, dass die Händler dadurch der Gewährleistung aus dem Weg gehen aber mir ist auch klar, dass bei nem Fahrzeug mit ~150tkm auf der Uhr etwas kaputt gehen kann! :D



    Viele Grüße

  • Zitat von »ReignInBlood«
    So habe ich das Auto und die ausgwiesene USt die mir dann die Versicherung aufgrund der Rechnung erstattet! Spricht aus euerer Sicht was dagegen?


    Spricht nichts gegen...


    Vorsicht, bei einem Verkauf an Gewerbetreibende kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.


    Ich verstehe allerdings nicht, wieso die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Wenn Du von einem Händler kaufst, ist immer die Umsatzsteuer im Kaufpreis enthalten. Die kann sich die Versicherung auch selbst ausrechnen, nach der Formel


    Umsatzsteuer = Kaufpreis * 0,19 / 1,19


    Es sollte eigentlich genügen, wenn Du den Kaufvertrag über ein Ersatzfahrzeug vorlegst.


    Wenn Du von Privat kaufst, ist im Kaufpreis keine Umsatzsteuer enthalten, folglich wird Dir diese auch nicht von der Versicherung ersetzt.


    Uwe

  • Die Umsatzsteuer wird nur gezahlt, wenn sie tatsächlich angefallen ist ( und an den sogenannten Staat abgeführt wird... ).

  • netto 13.445,38? - Restwert 7.122? - SB 300?.


    Ah, also zahlen die doch net einfach so den WB-Wert aus. Hatte ich es also richtig in Erinnerung. Aber hast ja trotzdem ein gutes Geschäft gemacht. Wenn der Wagen schon verkauft ist. :thumbup:


    Was den Kauf von deinem Vater angeht... bekommt er dann nicht Probleme mit seiner Buchführung, wenn er schreibt, dass Du ihm USt gezahlt hast, das Geld aber nie eingegangen ist sozusagen?!? Nur mal ganz oberflächlich überlegt jetzt...