Hallo zusammen
Was soll ich sagen,komme heute nach mehreren Tagen Krankheit das erste mal
wieder dazu nach draußen zu gehen und mußte mit entsetzen feststellen das
das Platz an dem mein Auto stehen sollte leer war.
Ich kann es im Moment selbst noch nicht ganz begreifen ob ich noch im Fieberwahn
bin oder schlecht träume.
An alle die die das Gefühl nicht kennen,es ist grausam und ich wünsche mir jetzt
nur noch diese Drecksaüe in die Finger zu bekommen.
Aber warum ich mich jetzt hier an das Forum wende,wie ist da jetzt der weitere
Ablauf was die Versicherung angeht,wie lange dauerte das bei euch bis zum bezahlen
und vor allem wie viel wurde bezahlt.Kann mir schon vorstellen das ich einen großen
Verlust hinnehmen muß.
Bin beruflich auf mein Auto angewiesen und habe im Februar als ich es gekauft habe
alles ausgegeben so das ich nicht einfach ein weiteres kaufen kann.

Nun wurde auch meiner geklaut
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==> Strafanzeige bei der Polizei stellen
==> Versicherung informieren==> Wie viel zu bekommst wird laut schwacke usw. ausgewertet
==> wann du kohle bekommst hhmmm bis der fall abgeschlossen ist bei der polizei würde ich mal vermuten -
Erstmal Beileid,
2. Polizei Anrufen
3. Versicherung an rufen und evtl. gleich das Aktenzeichen der Polizei mitteilen!Wielange du warten mußt bis du von der Versicherung Geld siehst, kann ich dir leider nicht sagen!
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Sicher das er geklaut wurde? Evtl. "nur" abgeschleppt worden wegen Parken?
SR
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War mir die ersten minuten auch nicht sicher aber habe nur diesen einen Stellplatz für das Fahrzeug,bin auch der einzige Fahrer
ist also definitiv geklaut,weiß allerdings noch nicht mals wann da ich die letzten 5 Tage mit Fieber und Grippe flachgelegen habe.
Polizei habe ich natürlich erledigt.Aktenzeichen bekomme ich aber erst morgen. -
Ohje das tut weh,
das ja momentan extrem häufig
mal davon abgesehen wieviel davon betroffen sind und hier nicht angemeldet sind!habe mich schon gewundert wieso meine Versicherung ansteigen wird für 2012
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Wahnsinn das ist wirklich extrem gerade... Mein Beileid hoffe für dich die finden den unbeschädigt oder garnichtmehr wieder wobei letzteres wohl am ehesten der fall sein wird
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wobei wir auch beim Thema sind: 4 Wochen muss Du auf jeden Fall warten, weil die Versicherung bis dahin auf jeden Fall abwartet, ob sich das Fahrzeug nicht doch noch findet. Danach geht das Fahrzeug eh ins Eigentum der Versicherung über, so dass alles danach nicht mehr Dein Bier sein wird.
Und mein Beileid für die unpässliche Situation. Abgeschleppt wird er wohl wirklich nicht sein, da die Polizei das wohl sofort gesagt hätte, oder?
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Willkommen I'm Club der ex e90 er,
Wie schon in einem anderen Thread geschrieben, wurde auch unser 3-er Coupe in der Nacht vom 3.10 auf den 4.10.2011 durch ein sog. Home Jacking gestohlen. Dein Gefühl was Du nun hast kennen wir nur zugut ...
Als erstes, dass hast`sicherlich schon gemacht, informierst Du Deine Versicherung, telefonisch. Die schicken Dir dann einen ganzen Stapel Unterlagen zu (Schadenmeldung) den Du sehr gewissenhaft ausfüllen darfst. Ein Tipp am Rande, geh´mit dem zuletzt benutzten Fahrzeugschlüssel zum Händler und lasse diesen auslesen. Damit hast Du den Kilometerstand zum Zeitpunkt des Diebstahles - ganz wichtig. Sollte der Händler auch die Inspektionen / Reparaturen durchgeführt haben, dann lass Dir auch die Rechnungskopien aushändigen - auch die benötigst Du für die Versicherung.
Die Schadenmeldung schickst Du mit den verbliebenen Autoschlüssel am besten als Päckchen, an die Versicherung. Mit Eingang der Schadenmeldung dort, beginnt die 4 Wochenfrist in welcher Du Deinen wagen wieder zurücknehmen musst, sollte er wiederauftauchen.
In den nächsten Tagen erkundigst Du Dich bei der Polizei nach der Tagebuchnummer / Aktenzeichen und gibst diese ebenfalls Deiner Versicherung durch.
Deine Versicherung wird in den nächsten Wochen ein Sachverständigengutachten über den Wiederbeschaffungswert Deines Fahrzeuges erstellen lassen. Dieser Wiederbeschaffungswert - ohne Mehrwertsteuer - steht Dir nach Ablauf der 4 Wochenfrist zu .
Die Versicherung reguliert nach Ablauf der 4 Wochenfrist, nachdem sie entweder Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft hatte oder nachdem Du ihr den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft zugeschickt hast
Wenn Du dann ein neues Fahrzeug kaufst, erhälst Du, nachdem die Rechnung / Zulassung eingereicht wurde auch die Mehrwertsteuer auf diesem neuen Fahrzeug erstattet - allerdings nur bis zum Wiederbeschaffungswert des entwendeten Fahrzeuges . -
Mein herzlichen Beileid!