Bezweifel auch stark, dass es was bringen würde. Ich schätze es ist versicherungstechnisch evtl. sogar besser wenn die Bude garnichtmehr gefunden wird, als wenn du dann eine halb zerlegte Karre dastehen hast und nur den Rest von der Versicherung bekommst. Die Drahtzieher erwischt man so oder so nicht...

Nun wurde auch meiner geklaut
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Im Prinzip ja...es gibt aber bessere GPS Systeme...die Kunst ist diese so zu verbauen, dass der Ausbau sehr kompliziert sein würde, bei teuren FZ lohnt sich dies der Versicherung wegen, dennoch jedes FZ ist "klaubar"
Geschlossener Transporter auf, das Auto rein und weg damit....
Geklaut wird wohl meist mit dem Laptop, Ziel ist oft Richtung Osten.... die Täter variieren vom blutigen Amateur bis zum Voll-Profi.
Mit einem versteckt eingebauten GPS-Tracker dürften sich viele Diebstähle verhindern lassen. Natürlich vorrausgesetzt der Sender ist scharf geschaltet und man kann per SMS das Fahrzeug stoppen. Klar "klaubar" bleibt alles... und GPS-Tracker sind den Tätern nicht unbekannt.
ZitatBezweifel auch stark, dass es was bringen würde. Ich schätze es ist versicherungstechnisch evtl. sogar besser wenn die Bude garnichtmehr gefunden wird, als wenn du dann eine halb zerlegte Karre dastehen hast und nur den Rest von der Versicherung bekommst. Die Drahtzieher erwischt man so oder so nicht...
Jaein, wenn die Bude nach paar Kilometern stehen bleibt, wird der Dieb nicht nach der Ursache suchen.
Die Schäden halten sich bei den neueren Fahrzeugen in Grenzen, teuer sind meist die getöteten Steuergeräte (Lenksäulenverriegelung, Motorsteuergerät... oder andere wo halt für die Wegfahrsperre relevante Daten wie z.B. Fahrgestellnummer drin stehen)Wenn das Auto erstmal paar Tage verschwunden ist... ist es meist besser da ändert sich nichts mehr dran. Vollkommen richtig
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Bei meinem Dad war es mal der Fall, da haben die das Radio und die Boxen klauen wollen. War aber alles so montiert, dass man es nicht ohne weiteres mitnehmen konnte und daraufhin haben sie einfach alles zerstört... Kann gut gehen, muss aber nicht.
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Das tut mir Leid für dich, gemeint war es kann eben schlimmer gehen wie du schreibst...nun würde mir dies passieren, würde ich umziehen oder meine Frau in einen Schiesskurs schicken...
Das tut mir Leid für dich, gemeint war es kann eben schlimmer gehen wie du schreibst...nun würde mir dies passieren, würde ich umziehen oder meine Frau in einen Schiesskurs schicken...
Ist schon ok, hatte wohl selber etwas überreagiert als ich schrieb " sorry, ist einfach nur daneben"
Aber oft ist es nicht nur einfach nur ein geklauter Wagen der doch durch die Versicherung ersetzt wird ... -
t nach "Schwacke" , ein freier Sachverständige ermittelt den Wiederbeschaffungswert. Dieser ist, wie in meinem Fall etwas niedriger als der Schwacke wert für einen PKW Ankauf durch den Händler ...
Das ist doch aber schon ein Wiederspruch in sich. Wenn wir vom "Wiederbeschaffungswert" ausgehen, dann muss die Versciherungssumme ausreichen um ein gleichwertiges Fahrzeug "wieder zu beschaffen". Wenn die Versicherung aber weniger als den Händlereinkaufspreis (Schwacke) zahlt stimmt da was nicht, da du ja für das Geld ein gleichwertiges Fahrzeug eben nicht "wieder beschaffen kannst"
Normal muss die Versicherungssumme ja größer sein, als der Schwacke-Wert...Hier bescheissen Versicherungen gern, das Gutachten des Versicherungsmenschen hätte ich angezweifelt und wäre dagegen rechtlich vorgegangen! Hier mal ein Beispiel:
http://www.frag-einen-anwalt.d…haffungswert-__f5700.html
Die meisten Versicherungen (vorallem die Billigheimer) versuchen immer den Wiederbeschaffungswert möglichst niedrig anzusetzen! Fakt ist aber, die müssen Dir dann aber auch darlegen, wo du für das Geld so ein Fahrzeug bekommen kannst, das muss Dir auch zumutbar sein! Da zählt kein Mobile Fake Angebot vom Hinterhof Ali in Kamschatka! Hier immer die Konfrontation mit der Versicherung suchen und nicht abwimmeln lassen
Es heißt nämlich Wiederbeschaffungswert und nicht Schwackewert
Hierzu ein Auszug aus dem Verkehrslexikon zur Begriffserklärung:
"Der sog. Wiederbeschaffungswert (manchmal missverständlich auch als Zeitwert bezeichnet) ist derjenige Betrag, den ein Geschädigter aufwenden muss, um auf dem ihm zugänglichen Gebrauchtfahrzeugmarkt ein dem beschädigten alters-, ausstattungs- und zustandsmäßig entsprechendes Fahrzeug käuflich zu erwerben."
Da aber der Verkauf am Markt niemals zum Händlereinkaufspreis (Schwacke) erfolgt, kann dieser Wert auch nicht zur Wiederbeschaffungswertbestimmung herangezogen werden! Denn einer Privatperson ist es nicht möglich ein Fahrzeug zum Händlereinkaufspreis zu erwerben
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Gerade erst gelesen. Mein Beileid. Hoffe die Sache geht zügig und möglichst unkompliziert von statten.
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Was ich ja krass finde. Hab eben mal in DAT geschaut, was mein E91 momentan Wert ist und wäre beinahe vom Stuhl gefallen. Aktuell 25422,00€ inkl MwSt. Das macht dann 21363,03€ exkl. MwSt. Das ist etwas über die hälfte dessen was man aktuell für ein Auto (sogar mit weniger Ausstattung als meinem) mit ähnlichen Kilometern und Erszulassung hinblättern muss.
MfG
Ripper -
Was ich ja krass finde. Hab eben mal in DAT geschaut, was mein E91 momentan Wert ist und wäre beinahe vom Stuhl gefallen. Aktuell 25422,00? inkl MwSt. Das macht dann 21363,03? exkl. MwSt. Das ist etwas über die hälfte dessen was man aktuell für ein Auto (sogar mit weniger Ausstattung als meinem) mit ähnlichen Kilometern und Erszulassung hinblättern muss.
Da wird die Ausstattung glaube ich nicht berücksichtigt...Aber genau das ist das was ich meine! Es darf nicht der HEK angesetzt werden, du musst dafür auch auf dem Dir zugänglichen Markt ein gleichwertiges Fahrzeug erwerben können!
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Das ist doch aber schon ein Wiederspruch in sich. Wenn wir vom "Wiederbeschaffungswert" ausgehen, dann muss die Versciherungssumme ausreichen um ein gleichwertiges Fahrzeug "wieder zu beschaffen". Wenn die Versicherung aber weniger als den Händlereinkaufspreis (Schwacke) zahlt stimmt da was nicht, da du ja für das Geld ein gleichwertiges Fahrzeug eben nicht "wieder beschaffen kannst"
Normal muss die Versicherungssumme ja größer sein, als der Schwacke-Wert...Hier bescheissen Versicherungen gern, das Gutachten des Versicherungsmenschen hätte ich angezweifelt und wäre dagegen rechtlich vorgegangen! Hier mal ein Beispiel:
http://www.frag-einen-anwalt.d…haffungswert-__f5700.html
Die meisten Versicherungen (vorallem die Billigheimer) versuchen immer den Wiederbeschaffungswert möglichst niedrig anzusetzen! Fakt ist aber, die müssen Dir dann aber auch darlegen, wo du für das Geld so ein Fahrzeug bekommen kannst, das muss Dir auch zumutbar sein! Da zählt kein Mobile Fake Angebot vom Hinterhof Ali in Kamschatka! Hier immer die Konfrontation mit der Versicherung suchen und nicht abwimmeln lassen
Es heißt nämlich Wiederbeschaffungswert und nicht Schwackewert
Hierzu ein Auszug aus dem Verkehrslexikon zur Begriffserklärung:
"Der sog. Wiederbeschaffungswert (manchmal missverständlich auch als Zeitwert bezeichnet) ist derjenige Betrag, den ein Geschädigter aufwenden muss, um auf dem ihm zugänglichen Gebrauchtfahrzeugmarkt ein dem beschädigten alters-, ausstattungs- und zustandsmäßig entsprechendes Fahrzeug käuflich zu erwerben."
Da aber der Verkauf am Markt niemals zum Händlereinkaufspreis (Schwacke) erfolgt, kann dieser Wert auch nicht zur Wiederbeschaffungswertbestimmung herangezogen werden! Denn einer Privatperson ist es nicht möglich ein Fahrzeug zum Händlereinkaufspreis zu erwerben
@ herbi81
stimme Dir da in allen Punkten zu ! Aber was bedeutet das dann konkret.
Du erhälst, wie in meinem Fall, ca 3 Wochen nach Diebstahl des Fahrzeuges von Deiner Versicherung das Gutachten, welcher ein "unabhängiger" Sachverständiger im Auftrag Deiner Versicherung erstellt hat.
In diesem Gutachten ist der Wiederbeschaffungswert aufgelistet und wenn Du diesen erfährst, fällst` erst mal fast vom Stuhl.
Er betrug in unserem Fall ca. 500€ weniger als der Schwacke Händlereinkaufspreis, ( die verkürzten Feder von HR, die original Heckspoilerlippe, schwarze Performance Nieren etc. alles nicht berücksichtigt)Anschliessend versuchst Du Kontakt zu diesem Sachverständigen aufzunehmen, aus eben dem Grund, um zu erfahren wo Du zu diesem ermittelten Wiederbeschaffungswert Dein "neues" Fahrzeug abholen kannst. Der Kontakt kommt trotz intensiver Bemühungen nicht zustande, mit der Begründung er ist mir nicht Auskunftspflichtig da die Versicherung Auftraggeber des Gutachtens war.
Was bleibt also jetzt übrig ... So wie Du schreibst einen Rechtsanwalt einzuschalten und ggfls. ein eigenes Sachverständigengutachten erstellen lassen. Dieses zweite Gutachten bezahlst Du aber erst mal selber vor und was der größte Haken an der ganzen Geschichte ist,
So lange wie dieser Streit andauert ruht auch die Regulierung und damit wartest Du entsprechend länger auf Dein Geld.- übrigens, holst Du Dir nach Ablauf der 4 Wochenfrist ein neues Fahrzeug, gemeint ist jetzt ein fabrikneues beim Händler - dann werden Transport und Zulassungskosten n i c h t übernommen
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hast du Navi Prof??? Evtl Assist aktiviert??? Ruf Connected Drive an und lass dein Auto orten!
Technisch möglich! du kannst sogar dein Auto anrufen^^ besser gesagt die von Connected Drive