heute war/ist in Bayern ein Feiertag sorry selber verplant und darum kann ich euch erst Montag bescheid sagen

BMW Performance 313 / 269 - Endgültige Preise Seite 20 -
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heute war/ist in Bayern ein Feiertag sorry selber verplant
und darum kann ich euch erst Montag bescheid sagen
Ja Ihr in Bayern schon wieder. Hab am Freitag auch mehrmals bei Kunden angerufen und mich gewundert, warum keiner dran geht. An den Feiertag hab ich auch erst später gedacht.
Ich hab natürlich auch Interesse an Performance Felgen in 19"
Viele Grüße
Frank
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Wäre auch bei Performance Kompletträder in 19" dabei, wenn der Preis passt!
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Na das wird ja langsam..gefällt mir,hoffe wir bekommen dann einen guten Preis!
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Kanns kaum noch abwarten
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Ich hätte vllt. auch Interesse. Habe mir diese Woche einen Komplettradsatz der 313er 19" mit Bridgestone Potenza Runflats für 2,3k gekauft. Aber es gibt ja das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht...
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Ich hätte vllt. auch Interesse. Habe mir diese Woche einen Komplettradsatz der 313er 19" mit Bridgestone Potenza Runflats für 2,3k gekauft. Aber es gibt ja das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht...
aber nicht wenn es ein "Angebotspreis" gibt
Ps: und gesetzlich gibt es keinen Paragraphen der ein 14T. Rückgaberecht verschreibt, es heisst immer es liegt im Ermessen des jeweiligen Händler, ob er dir was zurücknimmt
EDIT: Internetshopping ist da schon was anderes mit Rückgabe...
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Falls er im Internet bestellt hat, dann schon
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Falls er im Internet bestellt hat, dann schon
da schon, aber i.d.R kaufen die meisten es beim Händler
bei soviel Geld würde ich nichts im Internet kaufen
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§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.