Werkstatt reißt Glühkerze ab, wer Haftet?

  • Es handelt sich beim Glühkerzenwechsel doch um einen anderen Vorgang?!


    Egal, da die AGB's ja allgemein für alle Werkstattarbeiten sind. Heißt mit Unterschreiben des 1. Auftrags weiß ich was drin steht und dass sie auch beim 2. Auftrag (auich wenn mündlich) gelten ;)
    Aber da er hier ja gar nix unterschrieben hat, fällt die Sache eh komplett unter den Tisch.



    Ja Dave du hast unterschrieben, egal ob Fehlerbehbung oder Tubro direkt. Patty aber anscheind gar nix ?(

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

  • Habe wirklich für nichts Unterschrieben! Der Wagen kam mit dem ADAC-Tieflader zur Niederlassung und ich habe gesagt es sei wahrscheinlich der Turbo und sie haben den Wagen dann an sich genommen. War alles nur mündlich absolut nichts schriftlich!


    Bei mir wars ja genau so... ADAC reingeschleppt... Aber selbst als Mitarbeiter MUSSTE ich meinen Wilhelm unter den Auftrag setzen 8| Weil eben genau das die Werkstatt absichert... (und natürlich auch den Kunden)

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  • Schriftform ist nicht nötig!


    Ich nehme mal an, dass Du deinen Bimmer in der Niederlassung abgegeben hast und mündlich einen Auftrag zur Fehlersuche oder zum Turboaustausch gegeben hast. Somit ist rechtlich ein Vertrag zustande gekommen.
    Desweiteren gehe ich davon aus, dass in der Niederlassung die AGBs aushängen mit dem Zusatz, dass diese für alle Aufträge gelten. Damit sind diesse ebenfalls Vertragsbestandteil geworden.


    Mein Ansatz wäre es, dass die Werkstatt, nachdem sie festgestellt hat, dass die Glühkerzen festsitzen, Dich hätte anrufen müssen, um Dir mitzuteilen, dass diese sich nicht problemlos wechseln lassen. Dabei hätten sie Dir die Wahl lassen müssen, ob sie den Austausch durchführen soll oder nicht, verbunden mit dem Hinweis, dass dabei abreißen könnten und weitergehende, zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.


    Dadurch, dass sie diesen Anruf unterlassen hat, hat die Werkstatt grobfahrlässig gehandelt und muss deswegen für den entstandenen Schaden haften. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit lässt sich durch die AGBs nicht ausschließen.


    Ob dieser Ansatz vor Gericht bestand hat, kann nur ein Anwalt beurteilen. Aber bevor es soweit kommt, einfach mal freundlich mit den Leuten dort reden. Ich bin eigentlich sehr zuversichtlich, dass sich das Problem gütlich zu Deiner Zufriedenheit lösen lässt.

  • Dann schlampt diese Werkstatt schon richtig, normal musst du immer vorher unterschreiben, dann wird das Auto gerichtet..

  • In wie weit die Glühkerze fest war oder ob diese schon beim zarten Versuch abgerissen ist, ist nur Spekulation und eine grobe Fahrlässigkeit lässt sich da nur schwer/gar nicht nachweisen!


    Und ohne Unterschrift passiert eigentlich gar nichts... Hier auf eine mündliche Vereinbarung zu pochen ist rechtlich so dünne und quasi null nachweisbar, dass sowas für beide Seiten höchst riskant ist.

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  • In wie weit die Glühkerze fest war oder ob diese schon beim zarten Versuch abgerissen ist, ist nur Spekulation und eine grobe Fahrlässigkeit lässt sich da nur schwer/gar nicht nachweisen!


    Hier ist ganz entscheident, wer bei dieser Frage in der Beweispflicht ist. Der Kunde, dass die Kerze fest saß oder die Werkstatt, dass es sich nur um einen zarten Versuch handelte. Hier kann es entscheident sein, wie oft Glühkerzen bei zarten Versuchen schon mal abreißen (Stichwort: Glaubwürdigkeit ).

  • (Meine Aussagen bezogen sich immer nur auf 100% den Vorgaben entsprechend ausgeführten Arbeiten)


    und dabei bricht eine Kerze eben nicht einfach so ab ;) Deshalb die komplizierten Ausbauanleitungen wegen dem Keramikkörper.

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • sollte es nicht schon längst news geben? hier kauen sicher schon alle auf den nägeln... :D