Was muss von der Versicherung wirklich bezahlt werden?

  • Moment mal!


    Das kann ich so aber nicht stehen lassen!!! Ich habe hier zwei mal darauf hingewiesen, dass ich einige der vorgenommenen Leistungskürzungen durch den Gutachter durchaus als gerechtfertigt ansehe - manche sind aber durchaus strittig (z.B. wird ein Farbangleich auf der beschädigten Türe empfohlen, der Türgriff aber aus dem Leistungsumfang des KV gestrichen. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein!). Ich lasse mir hier keine Abzocke unterstellen - nur dass wir uns da verstanden haben mein Freund!


    Stefan

  • Hi,


    so, erste Nachricht vom Anwalt:


    Ich kann darauf bestehen, dass mein Fahrzeug bei BMW repariert wird - aber nur, weil der Wagen immer bei BMW gewartet wurde!

    Das dein Anwalt das genau so gesagt hat kann ich mir nicht vorstellen... weil bei BMW beispielsweise reparieren lassen kann man in jedem Fall, es geht ja jetzt nur um die fiktive Abrechnung ;)

    Moment mal!


    Das kann ich so aber nicht stehen lassen!!! Ich habe hier zwei mal darauf hingewiesen, dass ich einige der vorgenommenen Leistungskürzungen durch den Gutachter durchaus als gerechtfertigt ansehe - manche sind aber durchaus strittig (z.B. wird ein Farbangleich auf der beschädigten Türe empfohlen, der Türgriff aber aus dem Leistungsumfang des KV gestrichen. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein!). Ich lasse mir hier keine Abzocke unterstellen - nur dass wir uns da verstanden haben mein Freund!


    Stefan

    ich bezog mich jetzt auch mehr auf andere Posts... :D bzw andere Leute^^ Unter uns gesagt ich würde es ja auch genauso machen und das maximale was legal geht rausholen... Wollte nur den moralischen raushängen lassen und bewirken das die Leute nicht immer nur auf die Versicherungen schimpfen... im endeffekt tut eine Versicherung wenig auszahlen um die Beiträge flach zu halten ;)

  • geh zum anwalt,
    dann geht das auch alles schneller mit der reperaturfreigabe.


    das kann der versicherung pupsegal sein wo du dein auto hin schiebst zum repparieren.


    ich würde alles machen lassen und bist auf der sicheren seite das dein auto in einem einwandfreien zustand wieder ist wie du ihn auch kennst.

  • es gibt immer klauseln.. in deiner Versicherung kann es sein das drin steht das die versicherung die werkstattwahl hat...
    das hab ich auch hab dafür aber 20% nochmal vom Preis bekommen... find ich eigentlich recht fair...
    aber da das die gegnerische versicherung ist... wärs mir wayne da hast du das recht auf eine Markenreperatur!

    B///MW

    Zitat

    (22:28:31) justen: Greislig heißt in Bayern ned hässlich sondern schon schön aber ned vooooll schön


    Zitat

    (20:31:05) chief: ist waffels papa ein waffeleisen?


  • es gibt immer klauseln.. in deiner Versicherung kann es sein das drin steht das die versicherung die werkstattwahl hat...
    das hab ich auch hab dafür aber 20% nochmal vom Preis bekommen... find ich eigentlich recht fair...
    aber da das die gegnerische versicherung ist... wärs mir wayne da hast du das recht auf eine Markenreperatur!

    Das betrifft aber nur Kaskoschäden. Nicht wenn die gegnerische Versicherung bezahlen muss.

  • Entweder lass dein Auto bei Bmw reparieren, (hat bei mir bisher nie Probleme gegeben) oder steck das Geld ein und geh damit in die Instandsetzungsfirma :!: Ich würde ersteres machen.

  • Eigentlich ist zu Deinem Problem schon alles gesagt worden, und jetzt wo Du auch die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nimmst müsste es auch mit der Regulierung vorangehen.


    Eines aber noch als Anmerkung; Dein Fahrzeug hat einen Schaden, die Versuchung jetzt das Geld der Versicherung einzustecken und wie in Deinem Fall angedacht, dafür in Urlaub zu fahren, ist groß.
    Allerdings, wenn der Urlaub zu Ende ist, dann ist Dein knapp 3 Jahre altes Fahrzeug immer noch beschädigt oder nicht 100% repariert worden.
    Die Kratzer und Beulen wirst Du dann jeden Tag sehen.


    Das was Du heute einsparst, legst Dir spätestens beim Verkauf wieder drauf.

  • Interessant sind die fachlich falschen Aussagen die hier zum Teil getroffen wurden. Ich habe daher nicht alle Einträge in dem Thread gelesen. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen, auch wenn die Regulierung über einen inländischen, durch den ausländischen Versicherer beauftragten Versicherer vorgenommen wird, empfiehlt sich immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu zu ziehen. Was viele nicht wissen: Die gegnerische Haftpflicht zahlt die Anwaltskosten sofern keine Teilschuld oder Mitschuld festgestellt wird sogar vollständig.
    Dass die DEKRA und der TÜV und auch die GTÜ viele Aufträge aus dem Bereich der Versicherer bekommen ist normal, dass hier jedoch behauptet wird, dass insbesondere die DEKRA befangen wäre, ist eine Aussage die ich auch für juristisch problematisch halte.


    Bitte verwechselt darüber hinaus keinen Kostenvoranschlag mit einem Gutachten, der Stellenwert eines Gutachtens ist grundsätzlich ein völlig anderer als der eines Kostenvoranschlags. Wenn der Niederlassung nachgewiesen werden könnte, dass hier Teile getauscht werden sollten die in ihrer Funktion völlig intakt sind, dann bewegt sich die Niederlassung auf sehr dünnem Eis, nur ist es so, dass dies i.d.R. nicht geprüft wird.

    M135i, fast Vollausstattung, ausgenommen Leder, 5Sitzigkeit, Rückfahrkamera, diverse Assistenten und Gepäckraumtrennnetz, Durchlademöglichkeit u. Schiebedach.
    Estorbilblau-2-Metallic
    - PP Nieren
    - PP Blacklines
    - K&N Plattenluftfilter
    - Bastuck ESD


    Daher wieder mehr im 1er-Forum zu finden.

    Einmal editiert, zuletzt von FireFox81 ()

  • Völlig berechtigter Einwend, habe drei Fehlerchen in meinem Post korrigiert, sollte natürlich heißen, dass das Gutachten eines eidestattlichen sachverständigen Gutachters höher zu bewerten ist als ein "normaler" Kostenvoranschlag, auch wenn es sich um eine markenspezifische Fachwerkstatt handelt.

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    Daher wieder mehr im 1er-Forum zu finden.