Hb ein Unfall gehabt was jetzt...??!

  • Hi,


    so ich möchte nun als Beschäftigter im Bereich Versicherungen auch mal meine Senf dazu geben :D


    1. Rechne deinen eigenen Schaden über die Vollkaskoversicherung ab. Somit hast du dann erstmal Ruhe und dein Auto steht wieder top da ohne dass du Stress mit dem Haftpflichtversicherer des Gegners hast.


    2. Sofern du keine Schuld zugegeben hast und Ansprüche gegen den Opelfahrer geltend machen möchtest, kannst du über den "Zentralruf der deutschen Autoversicherer" unter Angabe des Kennzeichens des Opelfahrers deine Ansprüche geltend machen. Diese verbinden dich dann direkt mit dem Versicherer deines Gegeners. In der Kfz-Haftpflichtversicherung hast du aufgrund von Verkehrsopferschutz einen Direktanspruch und brauchst den anderen daher nicht um an seine Versicherung zu kommen ;)


    Zentralruf der deutschen Autoversicherer: 0180-25026 !! :) Einfach anrufen, die erklären die alles Weitere...


    3. Selbstverständlich wirst du mindestens eine Teilschuld bekommen da du aufgefahren bist. Wie aber die Vorredner schon sagten stehen die Chancen da schlecht. Solltest du dennoch eine Leistung vom Gegener erhalten, ist diese dann an deine Vollkaskoversicherung abzutreten, da diese dir den Schaden bereits bezahlt hat und in der Sachversicherung eindeutiges Bereicherunsverbot gilt..


    Hoff dir hilft das ein bisschen ;)


    Gruß


    Florian

  • Wenn jemand überholt / die Spur wechselt, hat er auch auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und darf diesen nicht behindern.
    Wenn also einer einfach rauszieht und jemanden zum abbremsen zwingt, dann ist das bereits eine Nötigung und kann entsprechend gehndet werden, wenn es zur Anzeige kommt.


    Glaub vor paar Monaten kam so ein Fall sogar mal im TV, da zog ein Autofahrer einfach raus, obwohl von hinten ein Motorradfahrer auf der lingen Spur angeflogen kam.
    Alles klimpflich abgelaufen, der Motorradfahrer hat sich nur kräftig aufgeregt. Das hat aber eine Zivilsteife, die das zufällig beobachtet hat nicht daran gehindert den Autofahrer rauszuwinken und anzuzeigen.


    Also, ich würde das Thema definitv mal mit einem Fachanwalt besprechen, wenn sich der Verursacher weigert dafür geradezustehen.
    Wenn er also darauf besteht nichts zahlen zu wollen, dann drohen neben den Kosten für die Reparatur zusätzlich noch Strafe und Punkte.
    Kann er sich ja mal überlegen.

  • Bin ich gebunden zur Dekra zu gehen? Jeder in der Hotline erzählt was anderes mehrere Mitarbeiter meinten ja ich kann mir einen Aussuchen oder "nein Sie müssen zur Dekra" .


    Wenn ich das Gutachten erstellen lasse und dann auf meine Kosten es repariere ich schätze mal so um die 1500-200€. Wie geht es dann weiter? Ich bin mir durch diese ganze Sache ziemlich unsicher ob der Opel zahlt oder nicht und wenn nicht wieviel bekommt man ausgezahlt das was ich Investiert habe oder den Betrag vom Gutachten.? Habe im Bekanntenkreis halt mitbekommen das die das Gutachten ziemlich niedrig bewerten.




    Wie FireBlade schon richtig erkannt hat wurde ich sozusagen gezwungen eine Vollbremsung
    zu durchführen sonst wäre ich ihm mit
    voller Wucht hinten rein. Ich wollte ja das schlimmste verhindern und bin ausgewichen
    Richtung Planke da hätte ja sonst was passieren können




    @FlowWhite1988
    danke da werde ich mich auch mal erkundigen


  • genau meine meinung! hab mal in der fahrschule gelernt dass man in der prüfung sofort durchgeflogen ist, wenn man den nachfolgenden verkehr auch nur zum bremsen bringt.


    da kommt mir echt die galle hoch. hatte selbst letzthin so ein "nahtoderlebnis" - es gibt halt so dackel die fahren mit 80 hinter nem laster her und ziehn dann einfach raus. dachte echt jetzt knallts, hab dem deppen auch gleich mitgeteilt was ich von seinen fahrkünsten halte!


    btt: du sagtest er hat nicht geblinkt beim rausziehen? also in so einem fall sehe ich deine teilschuld schwinden ;) man kann ja net mit allem rechnen, du warst auf der überholspur - da muss man eben ein bissle gas geben.


    wenn sich der opel auch noch so blöd verhält hinterher braucht man wenigstens kein schlechtes gewissen haben mit aller härte sein recht durchzusetzen :thumbup:

  • Bin ich gebunden zur Dekra zu gehen? Jeder in der Hotline erzählt was anderes mehrere Mitarbeiter meinten ja ich kann mir einen Aussuchen oder "nein Sie müssen zur Dekra" .


    Wenn ich das Gutachten erstellen lasse und dann auf meine Kosten es repariere ich schätze mal so um die 1500-200€. Wie geht es dann weiter? Ich bin mir durch diese ganze Sache ziemlich unsicher ob der Opel zahlt oder nicht und wenn nicht wieviel bekommt man ausgezahlt das was ich Investiert habe oder den Betrag vom Gutachten.?


    1. Wenn du das Gutachten einreichst und danach abrechnest dann bekommste den Betrag NETTO. Immer so da keine Mehrwertsteuer durch Reparatur angefallen ist.
    2. Dein Gutachten kannst du machen wo du willst aber der Versicherer schaut sich des an und wenn es überteuert ist dann kanns wieder Stress geben.
    3. RECHNE ERST ÜBER KASKO AB DANN MUSST DU NIX VORSTRECKEN DAFÜR HAT MAN DIE DOCH :rolleyes: Dann brauchst du dir keine Gedanken machen ob und wie viel du von denen bekommst...

  • Foe der Fahrer hat beim rüber ziehen oder spurwechsel kein Blinker gesetzt so hat es mein Beifahrer sowohl auch der Golf Fahrer gesehn


    Zahlt die Versicherung auch den anderen Gutachter den ich nehmen würde?

  • Ich denke mal, da hast du wenig Chancen etwas zu bekommen. Als hinterer Fahrer musst du immer bremsen können, um einen Unfall zu vermeiden. Ich bekam vor einer Zeit sogar eine Teilschuld, obwohl einer mir in die Seite fuhr während ich überholt habe. Nimm die Kasko in Anspruch und gut iss.

    Dito. Hast du auch 40% bekommen?


    Mit 25% Teilschuld muss der TE rechnen um die kommt er nicht herum. Wird wahrscheinlich noch mehr.


    170 liegt halt auch über der Richtgeschwindigkeit, was sich negativ auswirkt. Glaube man kann fast mit einer 50:50 Teilung zufrieden sein. Aber definitiv ab zum Anwalt.

    Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt!

  • Wäre es sinnvoll alles beim freundlichen machen zu lassen wenn es schon die Kasko zahlt?

  • Also was das Rechtliche hier angeht ist hier echt sehr gefährliches Halbwissen dabei. Alles was bisher gesagt wurde, stimmt nicht.
    1.) Zur Staatsanwaltschaft geht das ganze schonmal garnicht, da keine Strafsache, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, demnach geht es zur Bußgeldstelle des zuständigen Landkreises oder der Stadt
    2.) Eine Nötigung wäre es in diesem Fall nur, wenn der Opelfahrer vorsätzlich rausgezogen wäre, mit der Absicht, dich auszubremsen. Allerdings wäre dann wohl eher eine Straßenverkehrsgefährdung zu prüfen und die Nötigung wäre tateinheitlich. Dann würde das ganze natürlich zur StA gehen ;)
    3.) Die Meinung, der der auffährt hat Schuld kann man nicht generell sagen. Gerade auf der Autobahn während des Überholmanövers nicht. Viel mehr hat aus rechtlicher Sicht der Opelfahrer, welcher offensichtlich ohne Ankündigung und ohne in den Rückspiegel zu gucken die Unfallursache gesetzt. Wie soll denn bitte schön ein Überholender so viel Abstand nehmen oder sich auf eine Gefahr vorbereiten, wenn jederzeit beim Überholen der Überholende rausziehen kann? Dann könnte man ja garnicht überholen. Also DICH trifft hier rein garkeine Schuld aus rechtlicher Sicht. Mit der Geschwindigkeit ist das so'ne Sache wegen Versicherung, weil man glaube ich ab 160km/h eine Teilschuld automatsich bekommt.
    Aber da kenne ich mich nicht weiter aus.


    Hat die Polizei gegen dich denn auch ein Bußgeld verhängt? Müssten die dir auf jedenfall gesagt haben, weil sie dich auch vorher belehrt haben müssen. Mich würde allerdings nur interessieren, welchen Tatbestand. Das einzige könnte Abstandsverstoß sein, wenn der Opelfahrer behauptet, er wäre schon länger auf der Überholspur gewesen und knisterst ihm fast von hinten rein, weil du einfach zu schnell warst. Obwohl dann wär's eher unangepasste Geschwindigkeit... :whistling: