@obbu
Blaulicht
alleine ohne Einsatzhorn (Martinshorn) „darf nur von den damit
ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen
Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von
Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden“ (siehe § 38
Abs. 2 StVO). Eine Einsatzfahrt ohne Einsatzhorn ist also zulässig,
erfordert aber vom Fahrer eine noch höhere Aufmerksamkeit, weil die
übrigen Verkehrsteilnehmer das rein optische Signal wesentlich
schlechter wahrnehmen können. Sie sind außerdem nicht verpflichtet,
freie Bahn zu schaffen.
Wenn die Voraussetzungen laut StVO gegeben sind, trifft die
Entscheidung, ob mit oder ohne Einsatzhorn gefahren wird, der Fahrer
des Einsatzfahrzeuges.
Guck lieber selber mal rein !