Wenn es ähnlich den normalen Veranstaltungen am NOS stattfindet, kann die Versicherung nix sagen, denn die NOS ist eine einseitig befahrbare öffentliche Straße.
Göran
Ich bin kein Fachmann, aber könnte dies nicht als Fahrlässigkeit ausgelegt werden und damit zur Verweigerung der Vollkaskodeckung führen?
mICHal