Dash Cam / Crash Cam

  • wie sieht es bei einer Polizeikontrolle dürfen Sie die Kamera beschlagnahmen ?

    Nein, dürfen sie nicht, so weit sind wir zum Glück nicht. Sie fragen jedoch manchmal nach dem Video ob sie es sehen können falls etwas passiert ist.

  • meinem Vater ist heute eine Frau auf der Straße beim rückwärts rangieren vorne reingefahren ( natürlich sagt die Frau jetzt Sie stand als es gekracht ist ). Polizei konnte denn Hergang auch nicht nachvollziehen. Beim Vater ist der schaden in der Mitte bei der Frau links in der ecke, ob das ein Gutachter nachhinein feststellen kann weiß ich noch nicht. Aber jetzt werde ich auch bei allen Fahrzeugen der Familie nachrüsten

    Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld ließe sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat. Aristoteles Onassis

  • weiß jemand wie das rechtlich ist wenn man ne Heck-Cam hat welche natürlich automatisch z.B. bei ner roten Ampel das Fahrzeug hinter einem aufzeichnet dabei werden auch die Insassen aufgenommen, darf sich da einer beschweren weil er aufgenommen wird?

  • wie sieht es bei einer Polizeikontrolle dürfen Sie die Kamera beschlagnahmen ?

    Nein, dürfen sie nicht, so weit sind wir zum Glück nicht. Sie fragen jedoch manchmal nach dem Video ob sie es sehen können falls etwas passiert ist.


    Gewagte Theorie & Wunschdenken, § 94(1) StPO sagt da etwas ganz anderes:


    § 94




    (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von
    Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer
    Weise sicherzustellen.


    (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und
    werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der
    Beschlagnahme.


    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.



    Der Schuss mit der Kamera kann also bei entsprechender eigener Fahrweise durchaus auch nach hinten losgehen.


  • es geht aber um eine einfache Polizeikontrolle wo der Beamte sieht das da eine Cam verbaut ist.

    Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld ließe sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat. Aristoteles Onassis

  • Bei einer einfachen Verkehrskontrolle wird niemand auf die Idee kommen, die Daten der Kamera auslesen zu wollen. Wäre auch nicht zulässig, da geb ich dir Recht.


    Bislang wurden hier aber nur Fälle geschildert, in denen vorher auch was passiert war- Unfälle oder Straftaten, die im Raume standen.
    Und da wird das aufgezeichnete Filmmaterial i.d.R. durchaus beweiserheblich sein- entweder zu Gunsten oder halt auch zu Lasten desjenigen, der sie eingebaut hat. Darauf war das von mir Geschriebene bezogen.

  • Hi Leute,


    hab gerade eure Beiträge gelesen, und mir wurde bewusst, dass ich so ein Teil auch brauche ^^
    Jedoch am besten so, dass die Cam an der Scheibe nicht stört und nicht direkt auffällt.


    Hab eine Cam gefunden. Blackvue. In 3 Versionen. Ca. 100-150-250 Euro.
    Diese werden direkt an die Scheibe geklebt. Also wie ich finde, eine super Lösung.


    Blackvue DR350
    Blackvue DR380G-HG
    Blackvue DR400G-HD

  • Hi,


    ich beschäftige mich auch seit Wochen sehr intensiv mit dem Thema und habe immer noch keine gekauft. Meine Favoriten sind aber auch alle von Blackvue. Ursprünglich wollte ich ja nicht mehr als 50 Euro ausgeben, aber so war das beim Autokauf auch, aus 325d wurde 335d. Bei der Kamera eben genauso, man will immer das Beste.
    Das Problem bei Blackvue ist die schlechte Bildqualität, alles unter DR400 hat keine FullHD-Auflösung.
    DR350 hat 480p oder sowas, DR380 hat nur 720p.
    DR400 hat zwar 1080p aber leidet wohl extrem unter Hitzeprobleme. Aus diesem Grund kam dann DR400 Version 2 raus, Siehe hier. Da hat man dann wohl ein größeres Gehäuse mit Lüftungsbohrungen eingesetzt. Und damit die Kamera auch nicht zu heiß wird, hat man die Bitrate von der Videoqualität stark begrenzt.
    Genauso ist das auch bei der DR500. Durch die geringe Bitrate leidet halt die Videoqualität. Dennoch stehen bei mir die DR400 II und die DR500 in engerer Wahl. Das besondere an diesen Kameras ist ja der sogenannte Park- und Eventmodus. Man kann einstellen, dass die Kamera auch dann aufnimmt, wenn das Fahrzeug aus ist, auch Tage lang durch. Dafür braucht man von Blackvue auch das Power Magic Modul, damit die Batterie nicht tief-entladen wird. Am liebsten würde ich das Paket DR550GW kaufen, da ist für vorne eine DR500-HD, für hinten eine DR380 oder DR400-HD II und das Power Magic Modul dabei. Kostet dann aber glaube ich knapp 400 Euro rum und ist in Deutschland noch nicht erhältlich. Schön ist auch, dass sie wirklich klein sind und bündig an der Scheibe kleben und nicht mit einem Saugnapf runterhängen.


    Ich wollte eigentlich kurz mal eine kleine Kamera kaufen und gut ist, nun habe ich nur Entscheidungsprobleme :cursing:

  • Gewagte Theorie & Wunschdenken, § 94(1) StPO sagt da etwas ganz anderes:
    § 94 (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.


    Das ist weder gewagte Theorie noch Wunschdnken. Habe den Onkel Polizist selbst gefragt wie es in der Praxis aussieht. Paragraphen gibt es viele ( § 94(1) StPO), zuerst muss er überhaupt greifen. ;)

    es geht um eine einfache Polizeikontrolle wo der Beamte sieht dass die Cam verbaut ist

    Sie darf bei einer einfachen Polizeikontrolle nicht beschlagnahmt werden. Punkt.


    Hier ist sogar ein Unfall: der Polizist wollte nach einem Unfall Aufnahme haben, hat sie aber nicht bekommen:
    http://www.youtube.com/watch?v=zzSCiyGi4_w

    Zitat

    Der Polizeibeamter war sehr interesiert den Video zu sehen,aber ich habe das video nur für mich behalten weil ich musste in diesen Fall nichts beweissen.


    PS: Aber es ist überaus deutsch bei jeder Kleinigkeit gleich Paragraphen zu reiten und sich selbst Angst durch Obrigkeit zu machen: macht euch locker, im absoluten Härtefall kann im Prinzip alles beschlagnahmt werden und ihr selbst könnt verhaftet werden, und es hat mit Kamera erst nichts zu tun.
    Wie hat noch Herr Lenin damals gesagt: "Bevor Deutsche einen Bahnhof stürmen, werden sie sich erst Fahrkarten kaufen".


    Gruß.

    4 Mal editiert, zuletzt von A007 ()

  • Seufz. Ja, so ein Youtube-Video mit Kommentaren beweist mir jetzt natürlich, dass ich vollkommen falsch liege mit dem, was ich dazu angemerkt habe. Und daß ich aus Angst Paragraphen reite, sei mit jenem Post auch bewiesen. Hm. Was mach ich denn jetzt bloß, wenn ich gleich zur Arbeit fahre? Zufällig gehört die StPO und deren Umsetzung nun mal zu meinem täglichen Handwerkszeug...? *grübel*
    ^^


    So, Spaß beiseite. Ich will hier niemandem auf den Schlips treten. Fakt ist, das Filmmaterial kann und wird- sofern es denn vor Ort festgestellt wird- bei entsprechendem Hintergrund sichergestellt und auch beschlagnahmt werden. Mit entsprechendem Hintergrund meine ich nicht die allgemeine Verkehrskontrolle oder bloßes, zu schnelles Fahren. Gut, wenn nur "der Andere" Mist gebaut hat. Schlecht, wenn man sich selbst auch nicht so ganz einwandfrei verhalten hat und das dann geschickterweise auf Video selbst als Beweis liefert. Das sollte jedem bewusst sein, wenn er sich so eine Kamera einbaut. Mehr wollte ich dazu eigentlich nicht anmerken, lag vielleicht an der Uhrzeit, wenn das nicht für jedermann verständlich rüberkam.


    ;)