Nürburgring nicht abgedeckt von der DEVK?

  • Die Haftpflicht greift auch auf der NOS solang es kein Rennen ist.
    Bei der Kasko muss man halt aufpassen dass man nicht grob fahrlässig handele. Wenn ich auf einer 130 Strecke mit 210 Sachen unterwegs bin und es knallt dabei, dann ist das blöd.


    Aber meistens knallt es ja eher in den Kurven bzw davor und danach.
    Und da ist man ja eh nicht mit 200 unterwegs.

  • Das meiste wurde hier schon gesagt: Als Prinzip gilt, dass es sich bei der Nordschleife um eine normale Bundesstrasse handelt, auch wenn diese mautpflichtig, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (mit kleinen Ausnahmen) und als Einbahnstrasse gebaut ist. Auf Touristenfahrten greift daher der normale Versicherungsschutz; dasselbe gilt auch für Trackdays und Fahrtrainings, nicht aber für Rennen.


    Die Versicherung kann jedoch - wie bei jedem Unfall theoretisch - die Einrede der groben Fahrlässigkeit geltend machen. Bei grober Fahrlässigkeit (und natürlich Vorsatz) gilt der Versicherungsschutz nicht. Allerdings muss die Versicherung beweisen, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Dafür reicht es grundsätzlich auch nicht aus, dass man mit mehr als Richtgeschwindigkeit unterwegs war.


    Auf Nachfrage und ggf. auch auf erstes Anfragen wird die Versicherung immer erst einmal versuchen, sich aus der Haftung zu schleichen; das ist meiner Erfahrung nach bei fast jeder Versicherung so (ob Krankenversicherung, Kfz-Versicherung oder andere). Dazu gibt es in der Regel sogar - inoffizielle - interne Anweisungen. Gerade hinsichtlich Touristenfahrten gibt es aber genügend Gerichtsurteile, die dort bereits Präzedenzfälle geschaffen haben, daher wird die Versicherung es - zumindest soweit nicht eindeutig von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist - in der Regel eher nicht auf einen Prozess ankommen lassen.


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    Audi R8 V10 + BMW 530d xDrive F11 - Reinigung verkokter Einlaßventile: 335i / 135i [N54+N55-Motor] / 1M / Alpina B3 / 325i / 330i [E9x] / 523i / 528i / 530i / 535i [E60/F10] / Mini Cooper (S) schonend mit Walnuß-Granulat-Strahlverfahren durch Werkstatt in Luxemburg (Nähe Trier) - PN f. Details

  • Sorry ... aber wenn ich hier lese, dass wenn auf der NS Touristenfahrten sind, es zur normalen StVo zäht ... verdreh ich nur meine Augen :rolleyes: Hat das Land dann auch Räumpflicht im Winter oder eine Unfallsicherungspflicht? ... Dem ist nicht so! Der NBR ist eine private Straße, wie es ein Parkhaus oder eine Einfahrt auch ist. Dort ist jeder für sich selbst verantwortlich, auch wenn Versicherungen hier sehr sehr kulant sind. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der schließt HIER eine Versicherung ab, so wie es jeder, der die Nordschleife jedes Wochenende benutzt es auch tut. Wer weitere Fragen haben sollte kann mir dazu gerne eine private Nachricht schreiben (Also nicht zur Versicherung sondern zur NS). Aber hier endet das wieder in Dummbatzerei ...

    Wo wir auch spielen,
    auf gehts Karlsruh wir führen
    auf gehts Karlsruh wir siegen
    und dann sauf ich mich zu für Karlsruh'

  • Genauso siehts aus!!!!


    Die Touristenfahrten finden sowohl auf dem Hockenheimring als auch auf dem Nürburgring im Zuge der StVO statt, deswegen sind die Teilnehmer auch nicht verpflichtet während der Fahrt einen Helm zu tragen (schließlich muss man das ja im Straßenverkehr auch nicht, empfehlen kann man es trotzdem jedem) und benötigt auch keine Rennlizenz. Auf dem Hockenheimring wird auch darauf geachtet dass die Fahrzeuge den StVO Kriterien erfüllen, d. h. keine Slicks, die Autos müssen angemeldet sein (auch Saisonkennzeichen oder 5-Tage Schilder möglich) und es werden keine Fahrzeuge auf Hängern rein gelassen...


    Offiziell werden diese als Trainingsfahrten oder ähnliches ausgetragen... Deswegen müssen Versicherungen für Schäden aufkommen, es gibt diesbezüglich auch Gerichtsbeschlüsse die die Versicherung zur Zahlung verpflichten... Natürlich wird keine Versicherung dieser Welt ohne Widerrede zahlen wenn Sie sehen dass der Schaden sich auf einer Rennstrecke ereignet hat... Des Weiteren ist bei Unfällen auf einer Rennstrecke die Schuldfrage kaum zu klären...

  • Eigentlich nervt dieses Thema, ob bei Facebook, im Touristenfahrerforum oder halt auch hier.
    Einfach mal mit der eigenen Versicherung sprechen und schon hat man genau die richtige Aussage...


    Und die Frage sollte man auch nicht an der Hotline stellen, sondern der Fachabteilung KFZ bei der Versicherung,
    dann bekommt man eine schriftliche Stellungnahme wo dann eindeutig drinsteht ob dort Versicherungsschutz besteht oder nicht.


    In
    diesem Thema geht es ja nach Überschrift explizit um die DEVK und dort
    besteht Kaskoschutz bei Touristenfahrten auf der Nürburgring
    Nordschleife.
    Das Schreiben der Versicherung macht mehr her als alle Aussagen im Internet.



    Eine extra Rennversicherung ist für Touristenfahrten nicht nötig.

  • Für ein paar hundert Euro im Jahr einen Freifahrtschein die Karre aufm Rundkurs zu zersägen ist natürlich supi; auf Kosten der Allgemeinheit natürlich, denn einen Thread weiter werden die hohen Versicherungsbeiträge kritisiert :thumbsup:
    Egal wie kuschlig man sich die Sache mit "Touristenfahrt", "Geschwindigkeitsbegrenzung" "StVO" und "normale Bundesstraße" redet, es dürfte jedem klar sein dass das Unfallrisiko dort einfach um ein vielfaches höher ist - Punkt. Die Klärung der Schuldfragen ist obendrein erschwert.


    Die Versicherungen sind dazu da um wirtschaftliche Schäden von anderen und einem selbst abzuwenden, die durch einen Unfall passieren. Das definiert ein moralischer Mensch mit einem nicht vorhersehbaren Mißgeschickt, einem unglücklichen Umstand, einem technischen Defekt o.Ä. Wer sich aber auf eine Rennstrecke begibt handelt in meinen Augen von vornherein bereits fahrlässig, denn er riskiert bewusst ein höheres Risiko ohne Not dazu - er zahlt sogar dafür. Was wäre also Fair? Eine stark erhöhte Selbstbeteiligung für solche Kasko-Schäden z.B. - Was spräche dagegen?


    Natürlich sind hier zig Prof. Dr. jur. unterwegs, anders ist das "dazu gibt es Urteile!" und "die Versicherung MUSS zahlen, schließlich hab ich in den Bedingungen nix explizites gefunden!" nicht zu erklären, auch wenn Urteile (grade im Straßenverkehr) äußerst individuelle Entscheidungen sind :fail:


    Aber selbst wenn ihr im Schadensfall eure Versicherung zur Zahlung bewegt; was meint ihr was dem Brief "Wir haben für Sie xyz reguliert" beiliegt? Eine Kündigung :love: Und DANN muss man erstmal wieder einen Versicherer finden der einen haben will. Und findet man den, dürft ihr euch auf einen Kampf einstellen überhaupt irgendwelche SF-Jahre anerkannt zu kriegen.
    Für das eigene Handeln und das bewusst eingegangene Risiko zu Gunsten der Selbstbelustigung ein wirtschaftliches Risiko tragen zu müssen wäre schlichtweg auch total nervig :thumbdown:


  • Und genau um die Devk ging es ja damals, ich habe es bis heute nicht schriftlich bekommen trotz mehrmaliger Nachfrage

    Codierungen, Hilfestellung und Einbau in LDK

  • Für ein paar hundert Euro im Jahr einen Freifahrtschein die Karre aufm Rundkurs zu zersägen ist natürlich supi; auf Kosten der Allgemeinheit natürlich, denn einen Thread weiter werden die hohen Versicherungsbeiträge kritisiert :thumbsup:
    Egal wie kuschlig man sich die Sache mit "Touristenfahrt", "Geschwindigkeitsbegrenzung" "StVO" und "normale Bundesstraße" redet, es dürfte jedem klar sein dass das Unfallrisiko dort einfach um ein vielfaches höher ist - Punkt. Die Klärung der Schuldfragen ist obendrein erschwert.


    Die Versicherungen sind dazu da um wirtschaftliche Schäden von anderen und einem selbst abzuwenden, die durch einen Unfall passieren. Das definiert ein moralischer Mensch

    Wer ist das? Ein "moralischer Mensch"? Ethik ist ein weites Feld und höchst subjektiv. Ich glaube, Du versuchst hier, Deine eigenen Moralvorstellungen anderen aufzusetzen. Sollte man nicht tun - ist schlechter Stil und unangenehm bevormundend.



    mit einem nicht vorhersehbaren Mißgeschickt, einem unglücklichen Umstand, einem technischen Defekt o.Ä.

    Ich weiß ja nicht, in welcher Welt Du lebst, aber es ist offensichtlich nicht unsere. Hast Du Dich schon einmal mit Verkehrsunfall-Statistiken beschäftigt? Die meisten Unfälle geschehen durch überhöhte Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer. Das hat mit einem "unvorhersehbaren Mißgeschick" (was immer das sein soll), einem "technischen Defekt" oder einem "unglücklichen Umstand" nichts zu tun.


    Wer sich aber auf eine Rennstrecke begibt handelt in meinen Augen von vornherein bereits fahrlässig, denn er riskiert bewusst ein höheres Risiko ohne Not dazu - er zahlt sogar dafür. Was wäre also Fair? Eine stark erhöhte Selbstbeteiligung für solche Kasko-Schäden z.B. - Was spräche dagegen?

    Warst Du schon einmal auf einer der Rennstrecken? Ich würde mal die Vemutung wagen, daß das nicht der Fall ist. Mit solchen Aussagen sollte man sich dann besser zurückhalten. Natürlich gibt es auf den Rennstrecken auch unvernünftige Fahrer. Die sind aber meiner Erfahrung nach deutlich in der Minderheit, v.a. bei Trackdays. Dazu kommt, dass die Mehrheit zumindest auf der Nordschleife aus dem Ausland kommt; mit deutschen Versicherungsbeiträgen hat das dann ohnehin nichts zu tun. Und natürlich steigen Deine Kasko-Beiträge erheblich, wenn Du Dein Auto in die Leitplanke setzt.


    Ich habe im normalen Straßenverkehr viel öfter haarsträubende Situationen erlebt als auf irgendeiner Rennstrecke.


    Natürlich sind hier zig Prof. Dr. jur. unterwegs, anders ist das "dazu gibt es Urteile!" und "die Versicherung MUSS zahlen, schließlich hab ich in den Bedingungen nix explizites gefunden!" nicht zu erklären, auch wenn Urteile (grade im Straßenverkehr) äußerst individuelle Entscheidungen sind :fail:

    Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat. Und da ist es ganz normal, daß man sich in ähnlich gelagerten Fällen an der bisherigen Rechtsprechung orientiert. Ich sehe nicht, wo da das Problem ist.


    Aber selbst wenn ihr im Schadensfall eure Versicherung zur Zahlung bewegt; was meint ihr was dem Brief "Wir haben für Sie xyz reguliert" beiliegt? Eine Kündigung :love: Und DANN muss man erstmal wieder einen Versicherer finden der einen haben will. Und findet man den, dürft ihr euch auf einen Kampf einstellen überhaupt irgendwelche SF-Jahre anerkannt zu kriegen.
    Für das eigene Handeln und das bewusst eingegangene Risiko zu Gunsten der Selbstbelustigung ein wirtschaftliches Risiko tragen zu müssen wäre schlichtweg auch total nervig :thumbdown:

    Dem ist sich jeder bewußt, der im Straßenverkehr ein Fahrzeug bewegt, ob zur "Selbstbelustigung" oder aus anderen Gründen. Du scheinst ja ein geradezu manisches Sendungsbewußtsein zu haben, andere Leute vom Besuch auf der Rennstrecke abzubringen. Fahr mal weiter Fahrrad, dann tust Du allen einen Gefallen.


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    Audi R8 V10 + BMW 530d xDrive F11 - Reinigung verkokter Einlaßventile: 335i / 135i [N54+N55-Motor] / 1M / Alpina B3 / 325i / 330i [E9x] / 523i / 528i / 530i / 535i [E60/F10] / Mini Cooper (S) schonend mit Walnuß-Granulat-Strahlverfahren durch Werkstatt in Luxemburg (Nähe Trier) - PN f. Details

  • Mit solchen Aussagen sollte man sich dann besser zurückhalten. Natürlich gibt es auf den Rennstrecken auch unvernünftige Fahrer


    Habe neulich ein "random Video", also keins mit spektakulärem Crash oder so, sondern einfach ein Video des Motodroms vom Hockenheimring an einem Trackday gesehen. Wieviel extrem riskante (für andere) Fahrmanöver da in 5 Minuten zu sehen waren, sehe ich auf normalen Straßen nicht in einem Jahr.

  • Habe neulich ein "random Video", also keins mit spektakulärem Crash oder so, sondern einfach ein Video des Motodroms vom Hockenheimring an einem Trackday gesehen. Wieviel extrem riskante (für andere) Fahrmanöver da in 5 Minuten zu sehen waren, sehe ich auf normalen Straßen nicht in einem Jahr.


    Dem würde ich auch aus der Sicht der NOS zustimmen, wie da viele rumhacken ist nicht mehr ok, wer im Brünnchen innen und außen gleichzeitig an Motorradfahrern verbeiknallt die langsamer fahren, oder wie nah an langsamere Fahrzeuge teils rangefahren wird. Das natürlich bei Touristenfahrten, nicht mal bei Trackdays.
    Wenn der Punkt Landstraße bei Versicherung zählen soll gilt auch die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen der Bundesrepublik Deutschland: 100 km/h. Das gilt auch als Maßstab für Unfälle auf der NOS und die Versicherung kann sich da ohne Probleme rauswinden, wenn sie nachweißt, dass unangepasst und mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. :whistling:
    Daher immer schön an die 21 Minuten-Rundenzeit halten ;)