es könnte auch nur ein Festigkeitsgutachten sein. das bedeutet Einzelabnahme.
die Verkäufer sind mit der Bezeichnung Gutachten immer sehr großzügich.
Felgeneintragungen mit Festigkeitsgutachten sind doch nicht mehr erlaubt oder habe ich das falsch im Kopf?
Es ging doch seinerzeit darum, dass bei Festigkeitsgutachten der Hersteller nicht sicherstellen muss, dass die Serien dem Prüfmuster entsprechen müssen. Wenn es aber ein TGA gibt, muss die Serie dem Prüfmuster gleichwertig sein. Daher gibt es doch die klare Anweisung, keine Eintragungen mehr mit Festigkeitsgutachten?!