KM Stand gefälscht von Privat

  • naja ich habe lieber versucht die sache aufzuklären als den wagen zu verkaufen mit falschen km stand...da könnte ich nicht ruhig schlafen...


    wenns dauert, dauerts halt...lieber so als schuldgefühle..


    ich frage micht echt ob manche leute gar keinen skrupel haben....

  • Vor allem bei >>100.000km. Was ist denn da der mögliche Mehrwert. 2000€ wenn überhaupt, ich tippe daher eher auf einen der Vor-Vorbesitzer, denn bei 100.000 vs. 60.000km macht das schon mehr aus.

  • Seid ihr euch wirklich sicher, dass man den letzten Verkäufer so einfach in Regress bitte kann?


    Wenn er das Fahrzeug als Privatperson, gutgläubig, gekauft hat, dann kann er doch nichts dafür.
    Ich als Endverbraucher, muss und kann teilweise doch gar nicht rausfinden ob die Km stimmen bzw. ob er einen Unfall hatte oder nicht.
    Klar, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber das liegt ja nicht in seiner Macht (sofern er es natürlich nicht selbst war).


    Im Umkehrschluss könnte man ja genauso gut sagen, "gekauft wie gesehen".

  • Seid ihr euch wirklich sicher, dass man den letzten Verkäufer so einfach in Regress bitte kann?


    Wenn er das Fahrzeug als Privatperson, gutgläubig, gekauft hat, dann kann er doch nichts dafür.
    Ich als Endverbraucher, muss und kann teilweise doch gar nicht rausfinden ob die Km stimmen bzw. ob er einen Unfall hatte oder nicht.
    Klar, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber das liegt ja nicht in seiner Macht (sofern er es natürlich nicht selbst war).


    Im Umkehrschluss könnte man ja genauso gut sagen, "gekauft wie gesehen".


    dazu: http://www.t-online.de/ratgebe…das-sind-die-risiken.html


    Bei falschen Angaben zu Leistungsmerkmalen kann der Kaufvertrag für unwirksam erklärt werden. Allerdings zieht sich sowas meist.

  • Im Umkehrschluss könnte man ja genauso gut sagen, "gekauft wie gesehen".


    Nö. Der Kilometerstand ist teil des Kaufvertrags und der muss natürlich eingehalten werden.

  • Das ist nicht so leicht wie einige hier meinen.


    Der Kollege wird sich zuerst die genauen Formulierungen im Kaufvertrag anschauen.


    Oft wird nicht die tatsächliche Laufleistung, sondern der aktuelle Kilometerstand laut Tacho angegeben. Das ist ein großer Unterschied.


    Hinzu kommt der vertraglich mögliche Gewährleistungsausschluss beim Kauf von Privatpersonen.


    Wird die Gewährleistung ausgeschlossen, dann hilft nur § 444 BGB. Der Käufer muss die Arglist nachweisen. Das geht eventuell über die Fahrzeughistorie und die jeweiligen Eigentumszeiten der Voreigentümer. Sonst hat man schlechte Karten.

  • es steht am Kaufvertrag nur "km-Stand: 137777"


    nicht lauf Tacho, oder sonstigem. Gewährleistung ist ausgeschlossen(wie eigentlich bei privaten immer)


    dass es nicht so einfach ist, war mir klar;)...


    trotzdem würde ich gerne alles unternehmen um was zu bekommen oder zurückzutreten


    der voreigentümer hatte das Auto zu meiner schande nur einen Monat...was ich erst im nachhinein bemerkt habe:(


    im nachhinein bin ich auch draufgekommen dass der gute herr ein autohändler mit aktivem Gewerbe war, es sich bei dem Auto aber um das Auto seiner frau gehandelt hat.


    vlt auch um einfach die Gewährleistung auszuschließen.




    naja wenn man zu gutgläubig ist, wird man halt verarscht...man muss wirklich alllllllles überprüfen.


    EDIT


    so donnerstag habe ich Termin beim RA...mal sehen was der gute herr sagt....jetzt brauch ich aber noch die offizielle rep history, habe nur die was mir wbergi per pn geschickt hat...bekomme ich die einfach so von BMW?..



  • So schaut auch mein Rechtsempfinden aus. Deswegen denke ich nicht, dass man den letzten Verkäufer so einfach in Regress bitten kann. Außer man könnte wie von Alex Hawk geschrieben, eindeutig nachweisen, dass der Km-Stand bei IHM ein anderer gewesen sein müsste. Ob er bzw. seine Frau das Auto nun nur ein Monat hatte oder nicht, ist vielleicht ein fader Beigeschmack aber noch lange kein Beweis.


    Lass das doch einfach deinem RA klären, solche Vermutungen und vor allem das ganze Halbwissen von uns allen bringt dir nichts außer Ärger.



    Privatverkäufe bzw. Verkauf im Auftrag oder Ähnliches ist bei "Hinterhofhändlern" gang und gäbe um sich aus der gesetzlichen Gewährleistung zu mogeln.