KM Stand gefälscht von Privat

  • Lass das doch einfach deinem RA klären, solche Vermutungen und vor allem das ganze Halbwissen von uns allen bringt dir nichts außer Ärger.


    Genau das ist mir die ganze Zeit im Kopf herumgeschwirrt. Du hast doch nen Termin beim RA? Nimm diesen wahr und dann bist du um ein gutes Stück schlauer. Die wenigsten hier sind juristisch soweit informiert, als dass du den Angaben hier einfach blind trauen könntest.
    Sorry Jungs, aber Aussagen die mit "ich glaube" oder "ich denke" oder "ich hab da mal was gehört" beginnen, bringen niemandem etwas.
    Wir haben doch die Aussage eines Anwalts und der sagt, dass es eben doch nicht so einfach ist wie die meisten hier glauben.
    Fazit: Sprich mit deinem Anwalt. Alles andere führt zu nichts

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Wie schon geschrieben besteht der rechtsgültige KV zwischen dir und dem Verkäufer, da ist unerheblich was der Verkäufer sagt das er auch über den Tisch gezogen wurde.
    Der KM Stand bei Vertragsabschluss ist verbindlich und muss dem tatsächlichen gefahrenen KM dieses Fzg. bei Verkauf darstellen. Es besteht ein Rückgaberecht /Rückabwicklung des KV , mit abzug der anteilig gefahrenen KM und Nutzung des Käufers. Das berechnet genau der Anwalt oder das Gericht / Gutachter.
    Durch die lange Zeit wäre noch ein Beweissicherungsverfahren von Vorteil, um die gedrehten Km zu belegen. BMW NL etc./ Werstatt....


    Gruss Tom

  • Aber wenn das fahrzeug laut dir nur 1 monat im besitz des verkaufers war aber die km stande scheinbar schon langer nicht stimmen durfte/konnte die "manipulation" durchaus einer der anderen vorbesitzer gemacht haben...
    Weiters glaube ich das 50000km eine beliebte einheit ist zum zuruckdrehen da die relativ schwer anhand von abnutzungen festzustelln sind aber sicher ein paar tausend euro mehr bringen im verkauf...


    Was ich mich nur frage ist es wirklich so leicht den km stand zu manipulieren...
    Frage nur weil er eben in diversen steuergeraten abgelegt ist unteranderem am ebrom vom tacho...



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    Biete Tachoumbau in Wien an
    Biete Hilfestellung bei kleineren Wartungsarbeiten wie Bremsentausch,Ölwechsel udgl...
    Bei Interesse PM an mich...

  • Wie schon geschrieben besteht der rechtsgültige KV zwischen dir und dem Verkäufer, da ist unerheblich was der Verkäufer sagt das er auch über den Tisch gezogen wurde.

    Das ist einfach falsch!


    Habe ich alles schon oben dargestellt. Mit solchen Aussagen tut ihr niemandem einen Gefallen...


    Es gibt hier wohl drei Knackpunkte:


    1. Kilometerstand: Was genau steht dazu im Kaufertrag? Kann man argumentieren, dass der Verkäufer eine Garantie für die tatsächliche Laufleistung übernommen hat? Dann wäre es nämlich trotz Ausschluss der Gewährleistung ein Mangel.


    2. Arglist: Falls man keine Garantie annehmen kann, dann müsste man dem Verkäufer Arglist nachweisen. Das ist hier wohl schwierig aufgrund der kurzen Haltedauer des letzten Eigentümers. Ein Vorteil könnte es sein, wenn man den Manipulationszeitpunkt jedenfalls der Ehefrau nachweisen kann. Dann könnte man durchaus auch dem Mann Arglist unterstellen, erst Recht als Händler.


    3. Schlägt das beides fehl, dann könnte man noch den Gewährleistungsausschluss selbst angreifen. Verkauf durch Ehemann als Händler. Dann hätte man wieder einen Mangel.

  • Kann es sein das es auch nur ein Schreibfehler im Vertrag ist weil im KV steht 137.000 und über die Historie sind rs 173.000 ?


    Ich bin zwar kein Rechtsanwalt aber mein Rechtsverständnis entspricht genau dem wie rs Alex-Hawk darlegt und er ist Rechtsanwalt :thumbup:


    Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 2

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

  • Das geht oft über die Historie des Fahrzeugs.


    Im Idealfall hat der Voreigentümer einen Service machen lassen bei einem höheren Kilometerstand als beim Verkauf.

  • Kenn mich mit der Situation leider auch nicht aus und bin auch auf deinen Termin bei RA am Do sehr neugierig!


    Da ich auch aus Österreich komme interessiert es mich wie es bei uns so gehandhabt wird!


    Papiere aus Germany hast du keine mehr? --> Sonst hätte ich mal bei dem 1.Besitzer nachgefragt mit welchen KM er diesen verkauft hat!


    Dann würde ich es beim 1.Besitzer aus Österreich genauso machen!


    Der 2.Besitzer in Ö ist ja dein Verkäufer!

  • Das der TE aus Österreich kommt habe ich leider überlesen. Wenn der Verkäufer auch aus Österreich ist, dann gilt natürlich auch österreichisches Recht.


    Mein Fehler.