zulässige Rad- /Reifenkombinationen

  • Ich find kleinere und breitere Felgen auch ganz stylisch. Also jedem das seine. Zudem können ja dann auch irgendwann breite 19" drunter, ist ja genug Platz...


    Aber bei den genannten Borbet A brauch man wegen der Nabenzentrierung Spurplatten bzw. Nabenadapter. Da geht die ET nochmal weiter runter. Weiß jetzt nicht was das geringste Maß ist, aber 10 mm werden es sicher pro Achse. Ob da ziehen ausreicht, ist auch fraglich. Massive Arbeiten mit Schweißen trifft es da wohl eher.

  • Aber bei den genannten Borbet A brauch man wegen der Nabenzentrierung Spurplatten bzw. Nabenadapter. Da geht die ET nochmal weiter runter.


    Nee du, das macht man entweder mit zur Felge passenden Zentrierringen von Borbet(oder Passenden) oder mit Adapter-Zentrierringen von 74,1 auf 72,6.


    Diese z,B,: http://www.ebay.de/itm/4-x-Zen…ksid=p2385738.m2548.l4275


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  • Nee du, das macht man entweder mit zur Felge passenden Zentrierringen von Borbet(oder Passenden) oder mit Adapter-Zentrierringen von 74,1 auf 72,6.


    Diese z,B,: http://www.ebay.de/itm/4-x-Zen…ksid=p2385738.m2548.l4275

    Okay, so natürlich kein Problem. Hatte ich verdreht. Andersherum beim e39 z.B. wird es je nach Felge erforderlich.


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  • So, muss auch mal doof nachfragen, weil ich einfach zu wenig Erfahrung auf dem Gebiet habe und ich schon so viel Unterschiedliches gelesen/gehört habe ...


    Ich habe bei mir die Koni Str.t Dämpfer verbaut incl Eibach ProKit. Momentan bin ich noch auf Serienfelgen ohne Spurplatten unterwegs, 225/45 R17 auf 8x17 ET34.
    Nun würde ich gerne noch Spurplatten hinten anbringen, habe die H&R-Platten mit ABE im Visier, 15 mm pro Rad.


    Frage hierzu: Muss ich das vom TÜV abnhemen und eintragen lassen? Laut meinem Verständnis nicht, s.u. Auszüge aus beiden ABEs.


    Frage 2: Laut H&R-ABE muss ich zwingend die Radläufe nachbearbeiten. Korrekt, oder lese ich das falsch? Ich war bisher auf dem Stand, dass man das selbst durch verschränken ermittelt, ob was bearbeitet werden muss oder nicht.

  • Das steht doch klar in der ABE. Die gilt nur, wenn der Rest im Serienzustand wäre. Da das bei dir nicht zutrifft, musst du alles zusammen abnehmen und eintragen lassen.


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

  • Siehste, deswegen frage ich ja :) Wenn es so klar drin stehen würde, dann würden wir ja nicht zwei verschiedene Dinge rauslesen :D


    "... müssen dem Serienzustand entsprechen. Bei Verwendung von Umrüstungen ist deren Eignung gesondert zu überprüfen."
    Im nächsten Satz kommt dann aber die Ausnahme, dass die Eignung der Veränderung bereits durch eine ABE belegt ist. Dann "bestehen keine technischen Bedenken"


    Also? Heißt "keine technischen Bedenken", dass ich keine Prüfung/Abnahme benötige?
    Und, ich möchte mal auf den oft genannten Satz hier im Forum hinweisen, wonach Tieferlegungen nicht die Freigängigkeit beeinträchtigen, da der Endanschlag beim vollständigen Einferdern der gleiche bleibt.

  • Hallo,


    ich hatte mir überlegt, diesen Sommer auf 18 Zöller zu wechseln.


    Evtl. Auf die Styling 350 vom 5er F10.


    Ich habe schonmal mit dem Reifenrechner.at geschaut, ob die passen würden.


    Nach meinen Informationen
    brauche ich 4x die vorderen Felgen, welche Größe 8x18 ET30 haben.


    Darf man auf diese Felgen kleinere Reifen als 245er draufpacken?


    Ich würde den Pilot Sport 4 in 225/40R18 nehmen.


    Hinten wollte ich noch 10er Spurplatten verwenden.


    Der Wagen ist ein E91 mit Eibach Pro-Kit.