Stimmt so meines Wissens nach NICHT![]()
Man kann beim e9x auch die Geschwindigkeits-Warnung im Menü aktivieren, sollte so ausreichen
Könnte sein.
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Zitat StVZO: §36 Bereifung und Laufflächen
(1)
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders
der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeugs, entsprechen. ......
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt
die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
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Allerdings darf sich der Hinweis nicht einfach im Menü wegklicken lassen. Er muss schon dauerhaft sichtbar sein. Insofern habe ich sehr berechtigte Zweifel, dass das erlaubt ist.
In allen überprüften Rechtskommentaren zu diesem Thema wird immer von einem Aufkleber im Blickfeld des Fahrers gesprochen.
Und auch im schlauen Handbuch wird unter der Rubrik "Winterreifen" auf ein externes Hinweisschild verwiesen. Vom BC steht dort nix.
Aber ich lasse mich gerne belehren!