zulässige Rad- /Reifenkombinationen


  • Stimmt so meines Wissens nach NICHT :!:
    Man kann beim e9x auch die Geschwindigkeits-Warnung im Menü aktivieren, sollte so ausreichen :thumbup:

    Könnte sein.
    -----------------------
    Zitat StVZO: §36 Bereifung und Laufflächen

    (1)
    Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders
    der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    des Fahrzeugs, entsprechen. ......

    Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt
    die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn
    die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die
    Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch


    • die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

    • ....

    -----------------------
    Allerdings darf sich der Hinweis nicht einfach im Menü wegklicken lassen. Er muss schon dauerhaft sichtbar sein. Insofern habe ich sehr berechtigte Zweifel, dass das erlaubt ist.
    In allen überprüften Rechtskommentaren zu diesem Thema wird immer von einem Aufkleber im Blickfeld des Fahrers gesprochen.
    Und auch im schlauen Handbuch wird unter der Rubrik "Winterreifen" auf ein externes Hinweisschild verwiesen. Vom BC steht dort nix.
    Aber ich lasse mich gerne belehren!

  • Der Punkt wird von manchen TÜV-Angestellten sowie Amtsträgern durchaus unterschiedlich beurteilt.
    Das liegt aber mitunter auch an der individuell unterschiedlich ausgeprägten Lesekompetenz.


    Bei mir kommt kein Aufkleber ins Auto solange der BC eine Geschw.warnung bietet, denn ich interpretiere
    "im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben" so, dass das "Medium", ob nun Plastikfoliensticker,
    Notizzettel oder eben via elektronischem Display, nicht vorgegeben ist.

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device

  • Der Punkt wird von manchen TÜV-Angestellten sowie Amtsträgern durchaus unterschiedlich beurteilt.
    Das liegt aber mitunter auch an der individuell unterschiedlich ausgeprägten Lesekompetenz.


    Mein TÜV-Prüfer hat mir selbst den Hinweis beim Eintragen der Spurplatten gegeben :thumbup:
    Er meinte, dass der Zettel ja fehlen würde, ich aber bestimmt die Warnung im BC aktiviert hätte :respekt:

  • solange der BC eine Geschw.warnung bietet


    aber nicht alle, oder? Ich kann mich nicht erinnern so was in der Bedienungsanleitung gelesen zu haben.

  • Keine Ahnung, bin nur einmal einen E90 VFL gefahren, ist lange her.

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device


  • aber nicht alle, oder? Ich kann mich nicht erinnern so was in der Bedienungsanleitung gelesen zu haben.


    Über das i-Drive:
    NAVI -> In der Kopfzeile -> Einstellungen(?) -> Limit(?)
    Habe jetzt keine Lust ans Auto zu latschen, so müsste man es aber zumindest finden 8)

  • hey leute,
    hat jemand ein bild von der kombination 8jx19zoll und 235 reifen? das sieht doch bestimmt voll schei** aus? 225 reifen wären wohl besser oder?
    hab keine ahnung von den ganzen felgen/reifen zeug 8)

  • hey leute,
    hat jemand ein bild von der kombination 8jx19zoll und 235 reifen? das sieht doch bestimmt voll schei** aus? 225 reifen wären wohl besser oder?
    hab keine ahnung von den ganzen felgen/reifen zeug 8)


    Denke, das ist kein Problem! Der eine Zentimeter macht es nicht. Hauptsache Freigabe!