Individual Car Consulting

  • Ja die wo bestellt haben und nun nichts bekommen.
    Wie bekommen die ihr Geld zurück?



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  • Den Insolvenzverwalter kontaktieren, steht bisl weiter unten


    IN 631/15
    -
    In dem Verfahren über den Antrag d.


    Individual Car Consulting GmBH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
    Gesellschafterin Individual Car Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die
    Geschäftsführer Gruber Bastian und Tschauner Tim, Königsbrunner Straße 4, 86179
    Augsburg
    Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17805
    - Schuldnerin -
    Geschäftszweig: Autoteilehandel/ Werkstatt
    auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
    -
    Beschluss:


    Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
    2 InsO)
    wird am 11.06.2015 um 15:35 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
    2 S. 1 Nr. 1 InsO.


    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Plail,
    Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg, Telefon: +49(821)509330, Telefax:
    +49(821)5093333.


    wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
    Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
    Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.



    Rechtsbehelfsbelehrung:



    Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
    eingelegt werden.


    Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem


    Amtsgericht Augsburg
    Am Alten Einlaß 1
    86150 Augsburg


    einzulegen.


    Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
    verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
    Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
    öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
    auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
    Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
    verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
    eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
    Bekanntmachung) maßgeblich.


    Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
    Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
    Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
    Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
    Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.


    Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
    unterzeichnen.


    Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
    Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


    -



    Quelle: Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.06.2015

  • Das mit dem Berater habe ich gelesen. Aber bekommt man da sein Geld sicher zurück? Alles andere wäre ja ein Disaster.



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  • Das mit dem Berater habe ich gelesen. Aber bekommt man da sein Geld sicher zurück? Alles andere wäre ja ein Disaster.



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    Bimmy... Informier dich über das Thema Insolvenz, das ist einfacher als dir jetzt hier die ganze Erklärung runterzuschreiben.


    In Kurz:


    Wenn du Glück hast, bekommst du einen TEIL des Geldes wieder... Hätten sie das Geld, dir alles zurückzuzahlen, dann würden sie keine Insolvenz anmelden.
    Alles, was bei der Firma jetzt läuft, geht direkt über den Insolvenzverwalter, in der Firma darf eigentlich keiner mehr seiner regulären Tätigkeit nachgehen, außer die Insolvenz zusammen mit dem Verwalter abzuwickeln.


    Normalerweise läuft es dann so, dass der Insolvenzverwalter ermittelt, wie viel MASSE in dem Unternehmen noch vorhanden ist (Lagerbestände, Büroausstattung, Firmenwagen etc.), die man zu Geld machen kann.
    Wenn das alles geschehen ist, kann er ermitteln, wie viel Geld die einzelnen Gläubiger bekommen. Das ist aber meist nicht der Rede wert und dauert ne ganze Weile.

  • Sauber... :|


    Hab vor zwei Wochen n Diewe Impatto Satz angezahlt und noch nicht bekommen weil 9,5 x 19 bei Diewe angeblich nicht lieferbar. Wollte morgen anrufen und nachharken. Das kann ich mir glaub ich sparen. Ist der Betrieb noch im Gange oder wird direkt abgewickelt?


    Ich schlürf mal kurz in Keller zum weinen. ;(

  • Alles andere wäre ja ein Desaster.
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    Das kannst du wohl sagen :rant:


    ..., in der Firma darf eigentlich keiner mehr seiner regulären Tätigkeit nachgehen, außer die Insolvenz zusammen mit dem Verwalter abzuwickeln.


    Deshalb hat's mich ehrlich gesagt auch gewundert , dass ich da heute wen am Telefon hatte. Und durch die Insolvenzbekanntmachung weiß ich mittlerweile auch dass es einer der beiden Geschäftsführer war und kein Hiwi wie es den Anschein machte bzw machen sollte.... X(


    ...weil 9,5 x 19 bei Diewe angeblich nicht lieferbar.



    ....so ähnlich war die Story bei meinen 313ern auch. Für eine Achse angeblich da, und die anderen im Rückstand.

  • Macht euch mal schlau und lasst es euch ggf. schriftlich vom Hersteller oder anderen Händler geben, dass eure bestellte Ware nicht lieferbar ist. Für mich klingen diese Hinhalteparolen nach Insolvenzverschleppung. Sollte sich das nachweisen lassen, sind die beiden Herren dran.