Unfall beim überholt werden..

  • Ohne dir zu nahe treten zu wollen, kann es aber sein das du die Situation etwas falsch einschätzt? Denn für mich liest es sich auch so, als hätte der Herr dich überholen wollen, um nicht stark abgebremst zu werden. Denn du meinst er hätte von 50 auf maximal 40 abbremsen müssen als du losgefahren bist. Zum anderen schreibst du aber, dass du noch beim Beschleunigen warst während der Herr dich streifte. Obwohl du schon gute 25m unterwegs warst. Ich kann mir nicht vorstellen das der Herr nur auf 40 abbremsen musste, wenn du nach 25m noch am Beschleunigen warst. Wenn du nach diesen 25m 30-40 Km/h schnell warst, musste der Unfallgegner deutlich unter 40 abbremsen müssen, um dir nicht aufzufahren. Dann ist noch da dein Freund vor dir, wolltest du ihm vielleicht Zeit geben damit er auch losfahren kann und du somit langsam warst?


    Ich selber hasse es z.B. wenn jemand so richtig zügig, als würde die Welt untergehen, in meine Fahrbahn rein fährt, mich stark abbremst und dann auch noch wie eine Oma beschleunigt. Wenn man schon andere Verkehrsteilnehmer behindert, dann sollte man auch Gas geben um auf die erlaubte Geschwindigkeit zügig zu beschleunigen.


    Und meine Persönliche Meinung ist, dass du zwar im recht bist, aber du hättest solange warten müssen bis andere Verkehrsteilnehmer von dir nicht behindert werden. Stell dir mal vor, jemand macht in dem Moment eine Zigarette an oder so, während man in seine Fahrbahn fährt. Wenn es um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr geht, darf man sich auf andere niemals verlassen.

  • Der Kumpel stand doch noch auf dem Parkplatz, dann muss er nicht in den Rückspiegel schauen.


    Und klar das er keine dashcam hat, ich hab ja auch geschrieben könnte man sehen.

  • Hey hey,


    ich kann dir auch nur dazu raten dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.


    Mein Unfall damals war ja auch alles andere als toll, hatte ja auch hier im Forum nach Rat gefragt.


    Hätte ich nicht so einen guten Anwalt gehabt, wäre ich auf dem kompletten Schaden von mir und dem Unfallgegner sitzen geblieben, hätte Punkte und Strafe bekommen, weil alles anders gekommen ist als man erwartet hat.


    Die Zeugenaussage von deinem Kumpel wird auch nicht großartig verwertbar sein, da er weiter vorn in einem anderen PKW war und zudem auch noch kein unabhängiger Zeuge ist (somit natürlich für dich aussagt).


    Und da du aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr wolltest, bist du quasi Linksabbieger und musst mit super mega hoher Vorsicht fahren - egal ob einer überholt, dich vermeintlich noch reinlassen will oder was auch immer.
    Mein Fall war ja das Parade Beispiel für soetwas :thumbdown:


    Ich hatte sogar noch 2 unabhängige Zeugen und selbst deren Aussage entlastete mich kaum. Aber darum geht es hier ja nicht.


    Mein Tipp: Anwalt! Ich drück die Daumen.


    Gruß Matze

  • Der Kumpel stand doch noch auf dem Parkplatz, dann muss er nicht in den Rückspiegel schauen.

    Kumpel saß in seinem Auto und wartete bis wir vorbei waren, damit er dann auch losfahren kann und sah den Unfallhergang aus 4 Meter enfernung.

    Wobei mir beim nochmaligen lesen grad nicht klar ist: Wart ihr dann schon vorbei am Kumpel? Müsstet ihr ja, wenn er drei Autos vor dir geparkt hatte. Dann könnte man dir evtl vorwerfen, dass du den Kumpel noch rausfahren lassen wolltest, entsprechend langsam gefahren bist und so den Verkehr behindert hast. Ob das stimmt oder nicht, spielt keine Rolle. Recht haben und Recht bekommen...Komplizierte Geschichte



    Und wenn ich nochmal genauer drüber nachdenke, solltest du Matze* hier überhaupt nix mehr dazu schreiben und den Thread sogar verschwinden lassen. Wer weiß, vlt ist der Enkel vom Opi hier angemeldet und die lachen sich ins Fäustchen, weil du hier die Infos preisgibst. Klingt vlt weit hergeholt, aber man weiß ja nie...
    Hier kann dir ja sowieso keiner konkret weiterhelfen


    * Ich meine natürlich den TE, nicht meinen Vorredner

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

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  • Ohmann, erstmal Beileid. Ne teilschuld seh ich in der Sache eig nicht. Er hätte ja auch locker abbremsen können so wie du schreibst. Durch das Überholmanöver innerorts hat er doch den Unfall provoziert.
    Würd aber wie angesprochen ohne Anwalt weder was sagen noch schriftlich einreichen. Bei solchen Sachen sind manch kleine begrifflichkeiten enorm wichtig.



    Sent from my Nokia 3210

  • Wie gesagt, die Polizei dokumentiert nur.


    Hatte, leider, schon mal eine ähnliche Situation die schlussendlich vor Gericht gelandet ist, da sich die Versicherungen nicht einig geworden sind.


    Fährst du dein Auto 10 cm aus der Lücke raus und wirst deswegen gestriffen bist du schuld.
    Fährst du dein Auto aus der Parklücke und dir fährt jemand in die Seite ggf. auch noch hinten seitlich drauf, bist du schuld (so war es bei mir damals).
    Ist dein Auto komplett auf dem rechten Fahrstreifen "ausgeparkt" bist du nicht schuld.
    Ist dein Auto komplett ausgeparkt und du fährst noch etwas in die linke Spur rein, bist du schuld.


    Schlussfolgerung: Erkennst du eine Lücke falsch und fährst aus dem Parkplatz raus, bist du schuld! Wenn dein Auto tatsächlich schon 25 Meter auf der Fahrbahn war und du dann gestriffen wirst hat das ja nichts mehr mit dem Ausparkvorgang zu tun. Allerdings stellt sich mir die Frage, was das für eine Lücke gewesen sein soll wenn du ausparkst und 25 Meter danach kracht es...


    BTW: Des weiteren muss man zwar immer Bremsbereit sein, mit einem plötzlich ausparkenden Fahrzeug kann niemand rechnen - dieses Argument wird also definitiv nicht ziehen.


    Ein anderes Szenario gibt es glaub ich nicht mehr?! Grundsätzlich ist es total irrelevant ob danach eine Kreuzung/ Ampel oder sonst was kommt.

  • Ich denk,der Beschreibung nach ist die Schuldfrage nicht eindeutig.


    Ausparken und nach 25 Metern kracht es,kann auch bedeuten,dass die Lücke zum Einfädeln in den fließenden Verkehr einfach zu klein war.


    Zumindest Teilschuld sehe ich als nicht ausgeschlossen.


    Dürfte auf jeden Fall ein Fall für den Anwalt werden.Ich denke,der Unfallgegner wird den auch konsultieren.

  • Ich werd am morgen Früh erstmal zur Versicherung fahren und denen alles Melden.
    Vermutlich werden sie dann nen Sachverständigen vorbeischicken.
    Falls ich schuld bekomme werde ich dann meinen Anwalt einschalten.


    Der kleine Unfall selber passierte auf höhe meines Kumpels. Er hat also nur aus dem Fenster schauen müssen.
    Somit würde das rauslassen des Freundes nichts bringen.
    Aber klar, ich versteh euch schon, dass der andere Herr das so auslegen könnte.


    Von der Polizei selber hab ich so nix bekommen. Nur nen kleinen Zettel mit angaben des anderen und des Polizisten. Das wars.



    Ich warte ab morgen erstmal ab was die Versicherung sagt.
    Wies dann weitergeht werd ich sehen.



    Trotzdem schonmal Danke an euch alle :)