Welcher Gebrauchtwagenhändler war das denn?Gibt ja viele schwarze Schafe.
Unfallschaden ja oder nein??
-
-
Meiner hatte auch zwei so Schäden wie der erste. Hab beim Kauf sogar Rechnungskopien mitbekomen, so quasi als Nachweis, dass es sich um relative Kleinigkeiten gehandelt hat; außer dem ganzen Stossfängergeraffel war nichts beschädigt. Das Auto wurde aber auch nicht als unfallfrei angeboten (hab' ihn aber auch beim gekauft).
-
Ich habe dem Händler gerade eine Mail geschrieben,
dass wir uns dringend mal unterhalten sollten.
Bin ich mal gespannt wie das weiter gehen wird. -
WIr auch. Viel Glück. Hoffe du hast ne Rechtschutzversicherung.
-
Meine Frau arbeitet bei einem Anwalt,
sollte es soweit kommen. -
Wichtig für etwaige Ansprüche, sei es die Rückabwicklung oder ein Wertausgleich, ist, dass Du im Kaufvertrag stehen hast, dass der Wagen unfallfrei ist.
-
Ich habe sogar noch die Anzeige von Mobile.de,
auch da steht "unfallfrei" drin.
Belegen kann ich es, und einen Zeugen habe ich ebenfalls,
der bei der Besichtigung vor dem Kauf anwesend war. -
Ob es in der Anzeige steht, ist erst mal egal, kann ja ein Irrtum sein. Im Kaufvertrag muss es drinstehen, das ist wirklich verbindlich...
-
Mobile Inserat und Zeugen sollte egal sein, solange du keinen Vertrag unterschrieben hast, in dem ein Unfallschaden erwähnt wird.
-
Im Kaufvertrag steht auch nichts von einen Vorschaden,
steht klar drin, Wagen ist unfallfrei.
Daher sollte ich besseren Karten haben.