Ich denke aber ohne rechtliche Wege einzuleiten, wird man da schwer weiter kommen.
Einige sind schwer von Begriff
Ich denke aber ohne rechtliche Wege einzuleiten, wird man da schwer weiter kommen.
Einige sind schwer von Begriff
Firmenwagen (wird nur von der Firma gefahren) und ein Mietwagen/Leihwagen sind zwei verschiedene paar Schuhe. Es hätte ja sein können, dass DanielE60 das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er das gewusst hätte. Ich denke aber ohne rechtliche Wege einzuleiten, wird man da schwer weiter kommen. Der Händler wird definitiv abblocken und sagen "es wurde nichts verschwiegen".
Naja gemäss deiner Definition. Problem dabei ist aber dass es rein keine rechtliche Definition bzw. Unterscheidung zwischen Firmenwagen und MIetwagen gibt. Somit kann das Autohaus sagen Firmenwagen = Mietwagen/Leihwagen, da es ja dem operativen Geschäft der Firma dient. Firmenwagen sagt ja nichts anderes aus wie dass der Wagen auf eine Firma angemeldet ist. Auch Autos von SIXT sind FIrmenwagen welche jedoch als Mietwagen/Leihwagen dienen. Gäbe es jetzt eine rechtliche Definition die sagt Firmenwagen ist ungleich Mietwagen/Leihwagen hättest gute Chancen. Ansonsten finde dich damit ab, vllt. kannst auf enttäuschten Kunden machen und was rauschlagen.
Ich würde keinen Anwalt empfehlen da du nur auf Kosten sitzenbleiben würdest.
Liebe Grüsse
Da hat er leider selbst schuld, wenn du ein firmenwagen kaufst ist es ja möglich dass das Auto auch als Mietwagen bzw Kundenwagen genutzt wird.
Wenn du was erreichen willst dann nur mit einem Anwalt.
Wenn am Auto alles stimmt würde ich an deiner stelle das Auto weiter fahren.
man sollte halt immer ein großen bogen um ex-mietwagen oder vorführer sowie sogenannten mitarbeiterfahrzeugen machen
werden immer geprügelt und kein schwanz schaut danach
meiner meinung nach verhält es sich ähnlich bei leasing rückläufern oder vertreter autos
aber werden ja gewartet ist klar
kann ja mal ein video drehen wie unsere ausendienstler mit den kalten tdi´s montags vom hof hämmern
never ever so ein teil
Ich hab meinen mit 25tkm als Ex-Sixt-Mietwagen gekauft (wusste das auch) und hatte bei 103tkm nen Motorschaden. Riss im Block... Dank EURO+ und Kulanz nur 410€ gezahlt für den ATM und daher eigentlich das Beste, was mir passieren konnte.
Trotzdem: Nach der Erfahrung kaufe ich sicher KEINEN Ex-Mietwagen mehr!
Immer schön pauschalisieren und alle über einen Kamm scheren - so muss das sein.
Aber bleibt ja zum Glück jedem selbst überlassen was er kauft oder nicht
na dann zeig mal her das Video!
mfg
Na klar und wenn das Auto ein Rentner gefahren hat wurde er nur vorsichtig schonend bewegt und jede Woche gewaschen
..... beim BMW Händler. Der Verkäufer sagte mir es wäre ein Firmenwagen vom BMW Verkäufer aus ner anderen Niederlassung gewesen.
Verkäufer fahren keine eigenen "Firmenwagen", sondern ausschließlich die vorhandenen
Vorführwagen. Das ist immer so. Außerdem wäre ein Vorführwagen ja noch schlimmer.
Habe nun gestern den 2. Schlüssel aus dem Ledermäppchen geholt und da war der Werkstatt Schlüsselanhänger noch mit drin, wo draufsteht "Ex Mietwagen Werkstatt".
Eine Vergangenheit als Miet- oder Vorführwagen IST in Deutschland angabepflichtig.
Du kannst also den Kauf rückabwickeln (oder auf Minderung pochen). Der VK könnte im Gegenzug
eine (geringe) Summe für die Nutzung verlangen, das wäre aber angesichts des überschaubaren
Zeitraums in einem solchen Fall ziemlich kleinlich.
Den blödsinn kann man sich gleich sparen![]()
Ob es nötig ist wird sich zeigen. Ich würde meinen Anwalt auf alle Fälle anrufen. Schadet nicht.
Der Verkäufer hat ihm nichts verschwiegen.
Das siehst du falsch. Er hat etwas verschwiegen. Wenn im Kaufvertrag nichts von Mietwagen steht,
dann wird das auch jeder Richter so sehen. Und der Verkaufsleiter weiß das ebenfalls, und wird des-
halb hoffentlich ein Einsehen haben.
Habe auch eben den Gedanken gehabt:
Eig hat er ja gar nicht die Unwahrheit gesagt bzw. was verschwiegen.
Leute, ganz ehrlich: Wenn ihr keine Ahnung habt, dann eiert nicht rum und haltet euch hier raus.
Mit solchen Vermutungen helft ihr dem TE kein Stück weiter !!
Firmenwagen (wird nur von der Firma gefahren) und ein Mietwagen/Leihwagen sind zwei verschiedene paar Schuhe. Es hätte ja sein können, dass DanielE60 das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er das gewusst hätte. Ich denke aber ohne rechtliche Wege einzuleiten, wird man da schwer weiter kommen. Der Händler wird definitiv abblocken und sagen "es wurde nichts verschwiegen".
Völlig richtig, bis auf die Vermutung mit dem Abblocken. Wir werden es sehen.
Naja gemäss deiner Definition. Problem dabei ist aber dass es rein keine rechtliche Definition bzw. Unterscheidung zwischen Firmenwagen und MIetwagen gibt.
Sag mal, was erzählst du da für einen Unsinn? Es gibt eine völlig klare Rechtslage und dutzende
Präzedenzfälle aus der Rechtsprechung.
Sag mal, was erzählst du da für einen Unsinn? Es gibt eine völlig klare Rechtslage und dutzende
Präzedenzfälle aus der Rechtsprechung.
Edit *Stefan* Ich lass mich gern beleheren aber nicht so. Man lernt ja nie aus:
LG Kaiserslautern: https://www.jurion.de/Urteile/…ern/2009-03-25/2-O-498_08 --> Die Mietwageneigenschaft eines Fahrzeugs ist nicht offenbarungspflichtig, da KEIN Sachmangel.
Dagegen stehen natürlich Urteile der Oberlandesgerichte Stuttgart, Oldenburg und Hamm sowie Frankfurt am Main.
Und bevor du mein geschriebenes als Unsinn identifizierst sag ich nur, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich spreche davon dass es keine Legaldefinition von Firmenwagen/Mietwagen gibt. Und das ist de facto so. Gerne kannst du mir eine mit Quelle zur Verfügung stellen, dann entschuldige ich mich.
Rechtsprechung und Legaldefinition sind zwei verschiedene Termini. Firmen-/Mietwagen sind unbestimmte Rechtsbegriffe.
Zuletzt möchte ich festhalten dass es keinen Präzedenzfall gibt. Wenn du doch der Meinung bist dann bitte Quelle. Kurz zur Definition ein Päzedenzfall ist ein juristischer Musterfall, welcher auf andere Anwendbar ist. Solang es keinen gibt sind ALLES Einzelentscheidungen und abhängig von der Argumentationen des Klägers und des Angeklagten. Daher russisches Roulette.
Mein wirtschaftsrecht Vorlesungen sind zwar schon einige Zeit her aber gerne lass ich mich belehren.
Lg
Update: Ich möchte noch drauf hinweisen dass der TE geschrieben hat der Verkäufer sagte es handelt sich um einen "FIRMENWAGEN". In den Rechtsurteilen geht es in 90% der Fälle um die Unterscheidung Vorführwagen und Mietwagen/Leihwagen.
Egal ob Vorführwagen oder Mietwagen/Leihwagen beide sind FIRMENWAGEN da diese auf eine juristische Person angemeldet sind und dem Geschäftszweck dienen. Es geht somit nur um die Offenlegung und diese ist nach wie vor strittig. Ob sich das lohnt wegen 0-15'000 EUR kann ich schlecht beurteilen, kommt auf die finanzielle Situation an. Nur wenn es schief geht kommt auf einen noch mehr an Kosten zu.
Keine Offenlegung:
http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=4%20U%20133/10
http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=3%20U%20882/10
http://www.iww.de/quellenmaterial/id/47720
Offenlegung:
http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=4%20U%20101/10
http://www.iww.de/quellenmaterial/id/49673
http://openjur.de/u/642278.html