Edit *Stefan*
Hoppla.
Ich lass mich gern beleheren aber nicht so.
Wie hättest du's denn gern?
Man lernt ja nie aus:
LG Kaiserslautern: https://www.jurion.de/Urteile/…ern/2009-03-25/2-O-498_08 --> Die Mietwageneigenschaft eines Fahrzeugs ist nicht offenbarungspflichtig, da KEIN Sachmangel.
Dagegen stehen natürlich Urteile der Oberlandesgerichte Stuttgart, Oldenburg und Hamm sowie Frankfurt am Main.
Eben, dein Link führt in die Irre, weil diese für mich absolut nicht nachvollziehbare Entscheidung
nicht repräsentativ ist. Die allermeisten Urteile sehen anders aus.
Es ist aber auch egal und es macht auch keinen Sinn, wenn wir uns hier gegenseitig mit Urteilen
bekriegen. Die Praxis im Autohandel ist die, dass man dem Kunden gegenüber offenbart, wie das
Auto genutzt worden ist. Das macht man schon deshalb, um Imageverlust, Geldverbrennen und
Ärger zu vermeiden. Deshalb sagte ich auch, dass es vielleicht gar keinen Anwalt braucht, und
mglw. der Verkaufsleiter dem TE freiwillig entgegen kommt.
Und bevor du mein geschriebenes als Unsinn identifizierst sag ich nur, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Richtig, und wer Erfahrung hat in diesen Dingen hat ebenfalls. Du hast sie offensichtlich nicht
(was wohl keine Beleidigung darstellt), ich aber schon.
Ich spreche davon dass es keine Legaldefinition von Firmenwagen/Mietwagen gibt. Und das ist de facto so.
Das habe ich auch nicht behauptet. Wenn ich dich mal zitieren darf, "wer lesen kann ist klar im Vorteil".
Rechtsprechung und Legaldefinition sind zwei verschiedene Termini. Firmen-/Mietwagen sind unbestimmte Rechtsbegriffe.
...
...
Solang es keinen gibt sind ALLES Einzelentscheidungen und abhängig von der Argumentationen des Klägers und des Angeklagten. Daher russisches Roulette.
Die große Mehrheit dieser Fälle wird zugunsten des Käufers (= Kläger) entschieden. Und auch wenn ich
mich wiederhole: Es mag ja schade sein, wenn es keine "Legaldefinition" gibt, aber das ist doch jetzt
völlig unnötig, darüber zu debattieren. Die Praxis ist doch eine andere: Fast alle Händler halten sich
an das klare Deklarieren der Vorgeschichte, der Handel sieht es also wie ich, und die meisten Richter
wohl auch. Also sollten wir mal auf dem Teppich bleiben.
Es ist jedenfalls FALSCH wie sich hier einige Beitragschreiber geäußert haben, wenn sie sagten, der
TE wäre selbst schuld, und er hätte keine Chancen etwas zu tun. Es ist auch kein Russisches Roulette.
Selbstverständlich hat er Möglichkeiten, selbstverständlich hat er Rechte. Und die sollte er auch nutzen.
Und was ich so verkehrt daran, wenn ich sagte, ich würde meinen Anwalt anrufen?
Update: Ich möchte noch drauf hinweisen dass der TE geschrieben hat der Verkäufer sagte es handelt sich um einen "FIRMENWAGEN". In den Rechtsurteilen geht es in 90% der Fälle um die Unterscheidung Vorführwagen und Mietwagen/Leihwagen.
Egal ob Vorführwagen oder Mietwagen/Leihwagen beide sind FIRMENWAGEN da diese auf eine juristische Person angemeldet sind und dem Geschäftszweck dienen.
Das ist eben nicht egal, weil eben die Nutzung eine völlig andere ist. Allein schon mit dem letzten Satz
disqualifizierst du dich selbst. Es ist selbstverständlich alles andere als Latte, wenn ich einen gebrauch-
ten BMW kaufe, ob den ausschließlich ein Anwalt selbst bewegt hat, oder ob der als Mietwagen von 500
verschiedenen Menschen getreten worden ist. Wie kann man solchen Quatsch schreiben?
Wie dir da auch noch zwei Herrschaften ein Danke aussprechen können ist mir schleierhaft. Die haben
es wohl eher aus Trotz gemacht, weil du demjenigen widersprochen hast, der es gewagt hat ihnen zu
widersprechen.