EX MIETWAGEN gekauft, und nun ?


  • Edit *Stefan*


    Hoppla. :whistling:





    Ich lass mich gern beleheren aber nicht so.


    Wie hättest du's denn gern?





    Man lernt ja nie aus:


    LG Kaiserslautern: https://www.jurion.de/Urteile/…ern/2009-03-25/2-O-498_08 --> Die Mietwageneigenschaft eines Fahrzeugs ist nicht offenbarungspflichtig, da KEIN Sachmangel.


    Dagegen stehen natürlich Urteile der Oberlandesgerichte Stuttgart, Oldenburg und Hamm sowie Frankfurt am Main.


    Eben, dein Link führt in die Irre, weil diese für mich absolut nicht nachvollziehbare Entscheidung
    nicht repräsentativ ist. Die allermeisten Urteile sehen anders aus.
    Es ist aber auch egal und es macht auch keinen Sinn, wenn wir uns hier gegenseitig mit Urteilen
    bekriegen. Die Praxis im Autohandel ist die, dass man dem Kunden gegenüber offenbart, wie das
    Auto genutzt worden ist. Das macht man schon deshalb, um Imageverlust, Geldverbrennen und
    Ärger zu vermeiden. Deshalb sagte ich auch, dass es vielleicht gar keinen Anwalt braucht, und
    mglw. der Verkaufsleiter dem TE freiwillig entgegen kommt.





    Und bevor du mein geschriebenes als Unsinn identifizierst sag ich nur, wer lesen kann ist klar im Vorteil.


    Richtig, und wer Erfahrung hat in diesen Dingen hat ebenfalls. Du hast sie offensichtlich nicht
    (was wohl keine Beleidigung darstellt), ich aber schon.





    Ich spreche davon dass es keine Legaldefinition von Firmenwagen/Mietwagen gibt. Und das ist de facto so.


    Das habe ich auch nicht behauptet. Wenn ich dich mal zitieren darf, "wer lesen kann ist klar im Vorteil".





    Rechtsprechung und Legaldefinition sind zwei verschiedene Termini. Firmen-/Mietwagen sind unbestimmte Rechtsbegriffe.
    ...
    ...
    Solang es keinen gibt sind ALLES Einzelentscheidungen und abhängig von der Argumentationen des Klägers und des Angeklagten. Daher russisches Roulette.


    Die große Mehrheit dieser Fälle wird zugunsten des Käufers (= Kläger) entschieden. Und auch wenn ich
    mich wiederhole: Es mag ja schade sein, wenn es keine "Legaldefinition" gibt, aber das ist doch jetzt
    völlig unnötig, darüber zu debattieren. Die Praxis ist doch eine andere: Fast alle Händler halten sich
    an das klare Deklarieren der Vorgeschichte, der Handel sieht es also wie ich, und die meisten Richter
    wohl auch. Also sollten wir mal auf dem Teppich bleiben.
    Es ist jedenfalls FALSCH wie sich hier einige Beitragschreiber geäußert haben, wenn sie sagten, der
    TE wäre selbst schuld, und er hätte keine Chancen etwas zu tun. Es ist auch kein Russisches Roulette.
    Selbstverständlich hat er Möglichkeiten, selbstverständlich hat er Rechte. Und die sollte er auch nutzen.


    Und was ich so verkehrt daran, wenn ich sagte, ich würde meinen Anwalt anrufen?





    Update: Ich möchte noch drauf hinweisen dass der TE geschrieben hat der Verkäufer sagte es handelt sich um einen "FIRMENWAGEN". In den Rechtsurteilen geht es in 90% der Fälle um die Unterscheidung Vorführwagen und Mietwagen/Leihwagen.


    Egal ob Vorführwagen oder Mietwagen/Leihwagen beide sind FIRMENWAGEN da diese auf eine juristische Person angemeldet sind und dem Geschäftszweck dienen.


    Das ist eben nicht egal, weil eben die Nutzung eine völlig andere ist. Allein schon mit dem letzten Satz
    disqualifizierst du dich selbst. Es ist selbstverständlich alles andere als Latte, wenn ich einen gebrauch-
    ten BMW kaufe, ob den ausschließlich ein Anwalt selbst bewegt hat, oder ob der als Mietwagen von 500
    verschiedenen Menschen getreten worden ist. Wie kann man solchen Quatsch schreiben?


    Wie dir da auch noch zwei Herrschaften ein Danke aussprechen können ist mir schleierhaft. Die haben
    es wohl eher aus Trotz gemacht, weil du demjenigen widersprochen hast, der es gewagt hat ihnen zu
    widersprechen. :sleeping:

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


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    Einmal editiert, zuletzt von *Stefan* ()

  • Wieder einmal möchte ich anmerken, dass man als Laie abstand davon nehmen sollte eine Rechtsberatung durchzuführen. Wie man hier wieder sieht ist es schon berechtigt das die Leute so lange studieren müssen.


    An den Threadersteller, geh zum Anwalt. Ich könnte mir vorstellen das lediglich eine Erstberatung, schon darstellen kann wie gut deine Chancen stehen.

  • Und jetzt kommen wir hier alle mal wieder ein bischen runter.
    Wer von der Materie keine berufliche Erfahrung hat, hält sich bitte raus, die anderen unterhalten sich bitte mit etwas sachlicherer Wortwahl...


    Der obligatorische Anruf beim Anwalt schadet nicht, wohl dem, der eine gute Rechtschutzversicherung hat (die in den meisten Fällen heutzutage ja leider schon zum Alltag gehört...).

  • hier mal ein zwischenstand: der verkaufsleiter hat mich gestern angerufen u mir versichert dass er die momentanen mängel in der werkstatt beseitigen lässt (auspuff knallen, verschlucken des motors , rasselgeräusche etc. )
    damit wäre ich ja mal zufrieden, dann hätte ich ein runderneuertes auto, europlus garantie hab ich auch noch von Real garant.
    zusätzlich bekomm ich den nächsten kundendienst der in einem jahr ansteht, kostenlos.
    und das leihfahrzeug für die gesamte zeit der reparatur auch Kostenlos. Zusätzlich mal im Sommer für ein Wochenende einen aktuellen BMW M4 kostenlos zur "probefahrt".
    was haltet ihr davon ?

  • musst du selbst wissen... ist bestimmt günstiger für ihn als einen Preisnachlass einräumen zu müssen.

  • das leihfahrzeug für die gesamte zeit der reparatur auch Kostenlos

    Das ist doch das Mindeste aber der Rest liest sich doch gut...


    In ein gebrauchtes Fahrzeug kann man so oder so nicht reinsehen und man sollte nicht vergessen daß der Sinn eines Leihwagens nur der ist von A nach B zu kommen. Soll nicht abwertend klingen aber ich hätte besseres zu tun als einen 18i in der Gegend rumzuprügeln ;)

  • hier mal ein zwischenstand: der verkaufsleiter hat mich gestern angerufen u mir versichert dass er die momentanen mängel in der werkstatt beseitigen lässt (auspuff knallen, verschlucken des motors , rasselgeräusche etc. )
    damit wäre ich ja mal zufrieden, dann hätte ich ein runderneuertes auto, europlus garantie hab ich auch noch von Real garant.
    zusätzlich bekomm ich den nächsten kundendienst der in einem jahr ansteht, kostenlos.
    und das leihfahrzeug für die gesamte zeit der reparatur auch Kostenlos. Zusätzlich mal im Sommer für ein Wochenende einen aktuellen BMW M4 kostenlos zur "probefahrt".
    was haltet ihr davon ?

    Schlussendlich musst Du entscheiden.


    Das angebot würde ich nur Schriftlich annehmen. Wenn etwas kaputt geht dann hast Du noch Europlus.


    Gruss Style

  • Der Verkäufer sagte mir es wäre ein Firmenwagen vom BMW Verkäufer aus ner anderen Niederlassung gewesen.

    Diese werden oft an Kunden als Ersatzfahrzeug weiter gegeben, ist ein ganz normaler Vorgang und legitim.
    Üblicher Weise werden die vom Kunden auch entsprechend getreten, bei den Servicekosten nimmt sich keiner die Zeit zum Warmfahren. :D