• ui, hauptsache es geht Dir gut.

  • Mich hatte im Januar das gleiche ereilt wie dich, zwar noch in meinem damaligen Seat aber immerhin.



    Ich würd dir auch raten, den Wagen bei Totalschaden zu verkaufen und NICHT richten zu lassen. Erstmal bekommst du von der Versicherung eine Liste mit Leuten die den Wagen aufkaufen würden und die daraus resultierende Differenz wird dir von der Versicherung ausbezahlt. Ich hät ein komisches Gefühl einen total Schaden richten zu lassen unddann weiter zufahren.....



    Bau die Teile aus, die du noch brauchen könntest und weg mit dem Wagen ;)

  • Das ist schon übel Hautsache niemandem ist was passiert.
    Hoffe du kommt finanziell noch mall mit einem Blauen Auge davon.

  • asek...wie meinst du das genau ??



    die differenz bekomme ich dann ausbezahlt und dann kann ich es an einen weiterverkaufen von der liste der versicherung odeR??



    die felgen sind grad noch drauf..wie mache ich es mit den felgen..wenn die versicherung mir die felgen ausbezahlt dann darf ich diese bestimmt nicht mehr abmontieren...



    und an was für teile denkt ihr da so genau...teile die ich ausbauen soll ???

    Lach nicht! Deine Tochter könnte neben mir sitzen ;)

  • hey das tut mir auch sehr leid... aber sei froh das du nen E90 gefahren bist und keinen Twingo...

  • Autsch :wacko: Mein Beleid, aber wenigstens ist kein Personenschaden entstanden
    Wie ist das passiert?


    Felgen muss man glaub bei der Versicherung angeben dass die bezahlt werden

    mfg
    flo320d






    Glaubenskrieg ist, wenn sich erwachsene Menschen darüber streiten, wer den besseren, imaginaeren Freund hat.

  • Thema Totalschaden:


    Wenn du bei deiner Versicherung den Mehrwert von Tuning und Co. angegeben hast (natürlich vor dem Unfall, bei Vertragsabschluss), wird das mit in die Restwertkalkulation einberechnet, wenn nicht, werden Sie nicht berücksichtigt. Du bekommst den Zeitwert des Fahrzeuges erstattet (natürlich ohne Unfallschaden), falls du das Fahrzeug verkaufen solltest, bekommst du aktueller Zeitwert - Verkaufspreis ausgezahlt. Du machst also weder ein Geschäft noch kannst du Schlachten. Außer du redest mit dem Sachverständigen, bzw. der Versicherung.


    Zeitwert + voraussichtliche Reparaturkosten + Bergungskosten größer gleich Anschaffungswert = Totalschaden