Radkasten E91 innen(Kunststoff) bearbeiten? TÜV motzt...

  • Ich auch nicht Robert und das waren schon einige :)


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  • So rein optisch vom 1.Bild sieht 's so aus dass der Koffer 10-15mm tiefer steht als Minimum im TGA drin steht
    von daher darf man sich schonma nich wundern, speziell wenn man das vorher nich nachliest / misst !
    Restgewinde interessiert keinen Prüfer !
    Entweder Abstand Unterkante Federteller zu Mitte oberer Federbeinschraube oder (sinnvoller)
    Abstand Radmitte- Radlaufkante (steht aber nich in jedem TGA)


    Die Radhausschalen hinten lassen sich an der in Frage kommenden Stelle leicht bearbeiten.
    Entweder den "Knubbel" wech schneiden oder warm machen und nach hinten drücken.
    Ggf die Blechlasche der Schürzenbefestigung dahinter auch leicht anpassen. Viel Erfolg.


    Und reagier nicht gleich so agro wenn Dir andere User, die entspr. Erfahrung haben was erzählen !

  • Ich reagiere nich Agro. Is halt nur nicht der erste Wagen an dem ich arbeite und ich habe mich vorher schon informiert und alles soweit beachtet wie nötig. Ganz so blauäugig agiere ich ja nicht wie mir hier von Jaky unterstellt wurde. Einzig das es der erste E90 ist an dem ich arbeite. Und ich bin niemand der einfach nur dran klatscht und dann zum TÜV pinselt, dass ist nicht mein Stil (siehe auch mein Showroom oder Instandsetzung AGR/Ansaugbrücke/Thermostat etc.). Mich nervt es einfach schon genug, dass ich mich nun dafür rechtfertigen musste. Das Fahrwerk selbst habe ich mir diesmal auch, da ich selbst 2 Wochen außer Landes war, mir Zeit und Lust fehlte, einbauen lassen in einem Tuningschuppen.


    Egal, das bringt keinen von uns nach vorne und hilft dem Forum auch nicht, daher mal zum Thema:



    Für mich war die Freigängigkeit OK, da zu Hause beim Verschränken auf dem Hof (NACH Einbau der 15mm Distanzen!), Kreisfahren, Bodenwellen etc. nichts geschliffen hat. Dem Prüfer war es nicht genug (obwohl wohl entgegen dem Eingangspost von mir knapp nichts geschliffen hat), er möchte seine Fingerchen hinten dawischen bekommen, das reichte halt nicht ganz. Hoffe das ist nun verständlicher.


    Die Abstände für die VA waren OK und kontrolliert. Das einzige was ich mir da vorwerfe, weil ich es nach einigem Kilometerschrubben (bei mir kommen innerhalb weniger Tage 1000km zusammen) nicht mehr daran gedacht habe den Abstand nochmals zu vermessen und er sich nochmal n Stück gesetzt hat (was ja nicht unüblich ist). Die Werte Radmitte/Kotflügelkante (325mm) laut Gutachten stehen wörtlich mit "sollten" sein beschrieben. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch tiefer abzunehmen geht (aus Erfahrung mit meinem E46 330d).


    Nachdem der Prüfer auf dem Stand war, hatte er sich dann auch wohl beruhigt und hat lediglich hinten den Radkasten zur Schürze bemängelt. Will er dennoch nächstes mal vorne noch höher, habe ich den Verstellschlüssel im Auto liegen. EDIT: Oder aber ich dreh morgen 10mm hoch und schaue mal, wie es mir gefällt, da ich eh morgen die 2 Xenonbrenner tauschen und damit an die Radkästen ran muss (einer ist seit gestern Lila).


    Der HA habe ich nun hoffentlich genug Abhilfe verschafft. Hab das Radhaus heute abend bearbeitet und nett wie ich bin, für andere, falls von Interesse dokumentiert.


    In diesem Sinne ne Runde Bier an alle, inkl. Jaky und einen schönen Abend :)

  • Ich lach mich schlapp über so viel Unterstellung aus dem bisjen Text der von mir geschrieben wurde. Sorry nix für ungut. Die Zusammenfassung ist im Übrigen falsch und trifft so nicht zu.


    Jetzt mal langsam, unterstellt habe ich dir nichts. Ich habe lediglich das wiederholt, was du geschrieben hattest. Ich zitiere es auch gerne entsprechend:


    1. Du hast das Gutachten deines Fahrwerks nicht gelesen, kennst nicht den zulässigen Verstellbereich und hast auch nie die Höhe nach dem Verbau des Fahrwerks gemessen.



    Hm, also hab jetzt mein Gutachten grade nicht hier, da es ja spazieren fährt, bin mir aber sicher, dass es noch im Verstellbereicht sein sollte bei guten 20mm Restgewinde...


    Abstand Radmitte-Kotflügelkante ist das entscheidende Maß. Das ist das Maß, was sowohl vom Sachverständigen bei der Abnahme gemessen wird, als auch von den Beamten in grün/blau bei einer Kontrolle gemessen wird, wenn sie darauf lustig sind (bereits zahlreiche Male selbst erlebt). Das wüsstest du und hättest du auch vor der Abnahme geprüft, wenn du das Gutachten gelesen hättest. Erst recht, wenn das nicht dein erstes derartiges Vorhaben war ;)



    ….2. Du hast dir neue Felgen mit Spurplatten verbaut, ohne vorher auszumessen und vor allen Dingen ohne die Freigängigkeit der Räder nach dem Verbau zu überprüfen.



    ….hat danach widerwillig seinen Verschränkungstest auf 2 Felgen mittels Hebebühne dann doch durchgeführt.
    ….aber hinten ist ihm zu eng. …. Schleift wohl an einer Stelle zur Heckschürze hin am Plastik.
    ….


    Genau die Stelle wurde hier bereits sicherlich an die hundert male erwähnt. Der Übergang Kotflügel-Heckschürze ist eben die engste Stelle, was nun wirklich nichts Neues ist. Das wüsstest du allerdings, wenn du vorher die Freigängigkeit überprüft hättest. Wie man die Freigängigkeit überprüft, erfährt man hier:
    Anleitung zum Rausfinden ob ein Rad passt.
    Um es kurz zu machen: Du musst diago verschränken, dabei muss genügend Platz vorhanden sein (wieviel genügend ist, entscheidet der Prüfer, da kann von einem Blatt Papier bis zu einem dicken Finger alles vorkommen. Es darf aber nicht schleifen, wie in deinem Fall. Da ist das Scheitern der Abnahme vorprogramiert). Wenn du die Freigängigkeit im Voraus überprüft hättest, hättest du gewusst, dass die Rad-Reifen-Kombination schleift und damit die Eintragung mehr als schwierig wird.


    ….
    Radhauskante an sich schleift nichts, trotz das nichts gebördelt ist.
    ….


    Na eben doch, s.o. (Freigängigkeitstest) ;)


    ….
    Dem Prüfer war es nicht genug (obwohl wohl entgegen dem Eingangspost von mir knapp nichts geschliffen hat), er möchte seine Fingerchen hinten dawischen bekommen, das reichte halt nicht ganz. Hoffe das ist nun verständlicher.
    ….


    Das Problem versteh ich. Manche wolle eben ihre dicken Wurstfinger oder einen dicken Kugelschreiber dazwischen bekommen, anderen reicht es dagegen aus, ein Blatt Papier dazwischen zu schieben. So unterschiedlich sind leider Prüfer und das kann man nicht wirklich mit einplanen. Damit bin ich erst vor kurzen auch auf die Schnauze gefallen (5mm an der engsten Stellen waren ihm nicht genug…). Nur wenn es schleift, dann schleift es eben, da gibt es dann nichts mehr zu diskutieren.



    ….
    Die Werte Radmitte/Kotflügelkante (325mm) laut Gutachten stehen wörtlich mit "sollten" sein beschrieben. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch tiefer abzunehmen geht (aus Erfahrung mit meinem E46 330d).
    ….


    Ganz so würde ich das nicht sehen. Prinzipiell zählen die Maße, die im Gutachten stehen. Andere Maße lassen sich zwar über eine Einzelabnahme eintragen (entsprechender Prüfer vorausgesetzt), bzw. das liegt eben im Ermessen des Prüfers. Prinzipiell zählen aber die Werte, die im Gutachten gelistet sind.


    ….
    In diesem Sinne ne Runde Bier an alle, inkl. Jaky und einen schönen Abend
    


    Auch gleichfalls :drinkw: Sry, falls mein Beitrag etwas forsch rüber kam ;)

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

  • Alles gut, war gestern eh nich so gut gelaunt nach ner harten Arbeitswoche :drinkw:


    So, 13mm beidseitig (2 auf 3,3 Restgewinde) hoch. Reicht rechts gerade so für 325mm, links 328mm (wie üblich etwas mehr). Mein lieber Scholli hatte sich das AP-Fahrwerk diesmal gesetzt. War definitiv nicht so viel nach den ersten Fahrten.


    Gefällt mir doch besser als gedacht, sieht jetzt mehr sportlich aus und nicht mehr so prollig, stimmigeres Verhältnis. Lass ich so.


    Dann mal kommende Woche zum TÜV, ob er nu zufrieden ist mit hinten der Bearbeitung vom Radkasten und vorne hochdrehen als Goodie.

  • ok, geht doch :friends: (wobei 320 mm li/re auch noch passen sollten und problemlos abgesechnet werden dürften)
    frach doch einfach den Prüfer wie viel bzw. wenich er Dir eintragen würde (aber denk auch an Deine flaps, zu wenich is Gift dafür)


    sehr schön die aussagefähigen Bilder, thx dafür, saubere Arbeit :thumbup:


    und jetzt toi toi toi für die Abnahme. :thumbsup:

  • Tjo... der Prüfer von letzer Woche ist die nächste Zeit nicht da. Heute n anderer und der hatte so gute Laune, dass er das nicht alleine, sondern gleich zu zweit mit nem weiteren Kollegen gemacht hat. Und da ihm das nicht passte, was der Kollege am Freitag schon untersucht hat, möchte er von mir nun für die 235/35 R19 rundum statt 225/35 R19 einen Tachonachweis haben. Vom Rest fange ich erst gar nicht an zu erzählen. Heute wurde dann unter anderem die Achse nicht nur einmal verschränkt, sondern 30 Minuten Bühne rauf, bühne runter in jedem Winkel des Radeinschlages... So viel Aufwand hatte ich bisher noch nicht und da hatte ich schon weitaus "schlimmere" Umbauten...


    Bei den 325mm hat er sich übrigens komplett quer gestellt, nicht mal nach 21 würde er weniger als die 325 abnehmen, gut das ichs verstellt habe zum We. Und selbst bei den 325 hat er sich ziemlich aufgeregt über die Grenzwertigkeit im Gutachten.


    Ich kann ja genaues Prüfen verstehen, alles subbi, aber das 3 Ingenieure im selben Laden mehrere Meinungen haben...

  • Wie schon gesagt, dass was im Gutachten steht zählt. Alles Weitere liegt im Ermessen des Prüfers (was heutzutage leider nur noch recht selten vorkommt). Was an 325 mm grenzwertig sein soll, erschließt sich mir jedoch nicht so Recht.


    Einen Tachonachweis bei 235/35R19 zu erbringen ist leider keine Seltenheit, das ist nichts Neues. Das steht sogar in einigen Teilegutachten explizit als Auflage drin und das verlangen die meisten Prüfer dann auch. Nichtsdestotrotz stellt das kein Problem dar. Es gibt Felgen-Teilegutachten, in denen bei der Größe kein Tachonachweis als Auflage genannt ist. Ich würde mir so ein Gutachten raussuchen und mit den Herren noch einmal reden, evtl. lassen sie sich so bereits überzeugen, dass die Anzeige passt. Falls nicht, fahr bei einem Bosch-Dienst vorbei. Die stellen so etwas aus und machen das manchmal für relativ schmales Geld zwischendurch.


    Siehe auch:
    zulässige Rad- /Reifenkombinationen
    zulässige Rad- /Reifenkombinationen


    Beiträge von the bruce (3386&3392) beachten, kann bei der Messfahrt ja nicht schaden :whistling:

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

  • Mir hat sich das auch nicht erschlossen mit der Grenzwertigkeit. Hab mich ja nun extra ans Gutachten gehalten. Zumal der zweite Prüfer des Neuen Prüfers heute der Selbe war, der Freitag sagte ist sonst OK. Der meinte Freitag auch noch "Vorderachse passt". Heute kam er dann auf die Idee es zu revidieren und möchte nun bördeln + ziehen.


    Ja, er hatte sich ein Felgengutachten von OZ rausgesucht


    Ich habe jetzt ein Vergleichsgutachten von der BBS CH004 gefunden und dort gibt es den ominösen Paragraph, sofern ich richtig gelesen habe, nicht.


    Habe mit ihm telefoniert, er schaut sich das Gutachten nun an und sollte meine Vorarbeit korrekt sein, würde er auf die Tachomessung verzichten und sich auf dieses Gutachten beziehen.


    http://gutachten.bmf-application.com/ga/B01/366-0163-13-MURD-TG-ON-1-0-001.pdf