So einfach ist es eben nicht. Gewährleistung ist dazu da den Käufer vor Mängeln, die er beim Kauf nicht erkannt hat, abzusichern. Treten die Mängel erst nach dem Kauf auf, ist der Verkäufer aber aus der Schuld.
Die ersten 6 Monate muss dabei der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist, danach muss der Käufer nachweisen, dass er bereits beim Kauf vorhanden war. Beides ist oft nicht möglich. Deshalb kann man bei den meisten Dingen schon sagen, dass es in den ersten 6 Monaten der Verkäufer übernehmen muss.
In dem Fall ist es aber komplizierter. Das Auto ist beim Verkauf angesprungen und der Motor lies sich drehen, das kann der Verkäufer garantiert problemlos nachweisen.