Auto während der Fahrt ausgegangen - Lichtmaschine?

  • So einfach ist es eben nicht. Gewährleistung ist dazu da den Käufer vor Mängeln, die er beim Kauf nicht erkannt hat, abzusichern. Treten die Mängel erst nach dem Kauf auf, ist der Verkäufer aber aus der Schuld.
    Die ersten 6 Monate muss dabei der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist, danach muss der Käufer nachweisen, dass er bereits beim Kauf vorhanden war. Beides ist oft nicht möglich. Deshalb kann man bei den meisten Dingen schon sagen, dass es in den ersten 6 Monaten der Verkäufer übernehmen muss.


    In dem Fall ist es aber komplizierter. Das Auto ist beim Verkauf angesprungen und der Motor lies sich drehen, das kann der Verkäufer garantiert problemlos nachweisen.

  • bei mir hat mal ein händler vor 5 jahren versucht bei vertragsabschluss ein Vertrag (Händler an Händler) zu erstellen um die komplette gewährleistung zu verlieren. in so einem fall hat man dann im fall der fälle arschkarte. Die waren zu 5 im Büro und hätten später behaubten können ich hätte mich als händler ausgegeben und somit pech für mich wäre ich darauf eingegangen.

    Wer Schreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder
    verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit einer
    Freiheitsstrafe nicht unter einer 6 im Diktat bestraft. :D

  • Einen Käufer wie dich kann sich jeder Händler nur wünschen :D


    Es geht nicht darum, ob der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufs normal gestartet hat oder nicht, sondern ob der jetzt aufgetretene sichtbare Schaden seinen Ursprung bereits zum oder vor dem Zeitpunkt des Kaufs genommen hat. In diesem Fall also die möglicherweise (!) mangelhaft durchgeführte Reparatur der Steuerkette. Das ist aber, wie schon geschrieben, nicht dein Thema. Der Verkäufer ist hier in der Pflicht nachzuweisen, das der Schaden seinen Ursprung erst NACH dem Kauf hatte. Das wird im Normalfall aber recht schwierig.

  • So weit muss es nicht kommen, aber du solltest dir durchaus deiner Position bewusst werden - du bist hier kein Bittsteller und auch nicht verpflichtet die ganzen Kosten und die Organisation der Reparatur zu übernehmen.


    Wende dich schriftlich an den Verkäufer mit einer klaren Sachverhaltsdarstellung und bitte um Beseitigung der Mängel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung. Mündliche Zusagen so mancher Geschäftspartner haben sich schon oft genug als heiße Luft erwiesen, wenn es denn ans Eingemachte ging.


    Es steht dir natürlich aber frei, nochmals vorab mit dem Verkäufer telefonisch zu sprechen und mit ihm über die weitere Vorgehensweise zu sprechen.
    Sollte er eingewilligt haben, das die Schadensfeststellung bei BMW stattfindet, so ist auch (wieder schriftlich!) festzuhalten, dass er dafür die Kosten übernimmt. Die eigentliche Reparatur ist dann das nächste Thema.

  • Wenn es an einer defekten steuerkette lag, sind der Rest aber Folgeschäden. Und Folgeschäden sind in einer Gewährleistung grundsätzlich nicht abgesichert.
    Die Vorgehensweise an sich ist natürlich absolut richtig, aber rechtlich ist es leider nicht so eindeutig.

  • Habe mir das Ganze durch den Kopf gehen lassen. Habe überlegt bei BMW wo der Wagen jetzt steht anzurufen und bescheid zu geben, dass es sich um einen Gewährleistungsfall beim Händler handelt. Vielleicht können die den Auftrag dann canceln und ich spare mir weiteres Geld. Der Händler wollte dann heute zu BMW Wuppertal fahren und es persönlich klären. Sollten wir auf keinen grünen Nenner kommen, werde ich ihn telefonisch und per Einschreiben auf die Gewährleistung hinweisen und ihn verpflichten mir das Auto wieder im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Ist er in der Pflicht das Auto selbst bei mir abzuholen oder muss ich den nach da schleppen lassen? Das sind gute 60km. Möchte dennoch dass ihr euch den Text vom Kaufvertrag mal genauer durchlest und mir sagt ob ich eine Chance habe. Ein Stempel vom Autohaus ist drunter und es hat der Verkäufer selber, nicht der Autohaus Inhaber, unterschrieben.

  • Was für ein Text.... wundert mich, das da überhaupt noch jemand ein Auto kauft :D
    Der Händler hat sich natürlich weitestgehend abgesichert, aber geltendes Recht kann er auch nicht aushebeln.


    Für dich wird es jetzt erstmal wichtig sein, den Standpunkt des Händlers zum Schaden einzuholen...

  • Hallo,


    meine Freundin ist Juristin, ich gelernter Kaufmann, wir haben daher ein wenig Ahnung vom Gewährleistungsrecht und ich kann dir sagen, dass der Ausdruck "gekauft wie gesehen" beim Verkauf an Privatpersonen absolut nixsagend ist und im Streitfall eher zu seinem Nachteil ausgelegt wird. Finden sich gemäß BGB überraschende oder den Käufer benachteiligende Vereinbarungen im Kaufvertrag, sind diese schlichtweg in Gänze ungültig > der Kaufvertrag wird so behandelt, als gäbe es diesen Passus nicht - fertig. Wie schon beschrieben ist der Händler in der Pflicht, Mängel zu beheben, sofern diese nicht explizit _einzeln_ und _ausführlich_ ausgeschlossen werden. Eine Verallgemeinerungsklausel wie in deinem Vertrag "gibt Problemen mit den Motoren" ( :cherna: )ist schlicht unzulässig. Bestehen bei Abschluss Sachmängel am Fahrzeug, müssen diese unbedingt einzeln aufgeführt werden! Über die Fristen der Beweislastumkehr (6 Monate) wurdest du ja schon aufgeklärt. Wenn du den Wagen bei der Probefahrt gecheckt hast und er dir nach 5 Monate verreckt -> nicht dein Problem sondern das des Händlers. Wenn die Steuerkette erneuert wurde, sie kaputt geht und den Motor mit in den Tod reisst = nicht dein Problem. Du als "Laie" kannst das Risiko ja in der Regel gar nicht bewerten.


    Dein Problem ist jetzt folgendes: du hast auf eigene Faust versucht, Sachen auszutauschen und den Fehler zu beheben - das war, entschuldige bitte, schlicht dumm von dir. Durch deinen Eingriff hast du den Verkäufer die Möglichkeit gegeben, sich aus der Verantwortung zu ziehen, da jetzt nachweisbar ist, dass daran "gebastelt" wurde. Damit die Gewährleistung greift, musst du den Händler _unverzüglich_ über jegliche Mängel informieren. Tust du das nicht, kann sich der Händler die Beweislastumkehr berufen: er wird argumentieren, dass das Fahrzeug bei Übergabe funktionierte und du die Mängel nicht angezeigt hast, sondern erstmal selbst dran rumgeschraubt hast. Damit ist er aus dem Schneider, zumindest für alle Teile, die du bislang ausgetauscht hast.


    Deine Chance besteht jetzt darin, den Händler (unbedingt schriftlich) über den Defekt zu informieren und um Nachbesserung binnen einer Frist zu bitten - da dein Händler die seltsame Passage im Kaufvertrag stehen hat, scheint er juristisch nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein - allein an der Grammatik schon deutlich zu erkennen :P Vielleicht besteht noch Hoffnung ;)