Erneut Vandalismus am Auto... Wie sichern?

  • Man fühlt sich als Geschädigter von der Rechtssprechung einfach in stich gelassen...
    Der Geschädigten steht unter Beweispflicht und dann werden nicht einmal beweiserhebliche Videoaufzeichnungen, die den Tathergang 1 zu 1 wiedergeben, akzeptiert.
    Das ist einfach unfassbar..


    Soll ich jetzt 24 Stunden an meinem Auto stehen und es observieren, bis irgendetwas passiert?


    Ohne Augenzeugen, oder den Täter auf frischer Tat zu ertappen, steht man leider hoffnungslos da.. :pinch:
    Total ärgerlich..

  • Man fühlt sich als Geschädigter von der Rechtssprechung einfach in stich gelassen...
    Der Geschädigten steht unter Beweispflicht und dann werden nicht einmal beweiserhebliche Videoaufzeichnungen, die den Tathergang 1 zu 1 wiedergeben, akzeptiert.
    Das ist einfach unfassbar..


    Soll ich jetzt 24 Stunden an meinem Auto stehen und es observieren, bis irgendetwas passiert?


    Ohne Augenzeugen, oder den Täter auf frischer Tat zu ertappen, steht man leider hoffnungslos da.. :pinch:
    Total ärgerlich..


    Das ist so.
    Die Argumentation wird sein, dass du dich ja dagegen versichern kannst.
    Die Problematik bei den Diebstählen wird ja ähnlich gehandhabt, auch wenn da die Abwehrmöglichkeiten etwas besser sind.


    Im Grunde kann man nur einen Rat geben - den nicht jeder hören möchte:
    Nur das, was du nicht hast, kann dir keiner nehmen.
    Bezogen auf das Auto: entweder eins fahren, das keiner verkratzen will (oder wo es dir egal ist), oder einen Ort suchen, wo es sicher steht - ungeachtet des Aufwandes und der Kosten.
    Sonst bleiben dir nur öffentliche Verkehrsmittel.


    Klingt doof, ist aber leider so.

    Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.

  • Ich habe in einem anderen Thread den Tipp auch schon mal gegeben: Garage suchen. Ja, ich weiß, es ist schwer und auch nicht billig, aber dann ist normalerweise Ruhe.


  • Klar ist das blöd, aber es gibt leider keine wirklichen alternativen. Wenn jetzt überall Videoüberwachung erlaubt wird und niemand mehr das Haus verlassen kann ohne dass es direkt 10 Kameras aufzeichnen, macht es das für die Allgemeinheit auch nicht besser. Mich jedenfalls würde es stören.

  • Im übrigen ist das von dir angeführte Urteil schon 22 Jahre alt, in 2010 hat das BGH die Hürden deutlich höher gelegt:
    BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09

    Dieses von dir aufgeführtes Urteil gibt übrigens dem Inhaber der Kameras Recht und liest sich nicht viel anderes als das was ich dir gepostet haben.
    Das hier ist die wichtigste Zitat von allen:

    Zitat

    Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kläger hat das Berufungsgericht zurückgewiesen.

    Mehr braucht man auch nicht zu wissen. Und wenn doch, hier weitere Zitaten.

    Zitat

    c)Nach diesem Maßstab hat das Berufungsgericht im vorliegenden Fall zu Recht angenommen, dass den Nachbarn der Kläger kein Unterlassungsanspruch zustand. Ihr Persönlichkeitsrecht war nicht verletzt. Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück nicht rechtswidrig, wenn objektiv feststeht, dass dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden. Im vorliegendenFall liege aber in der Installation der Videokameras, so wie sie von derBeklagten vorgenommen worden sei, kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrechtder Nachbarn, so dass diesen kein Unterlassungsanspruch gegen die Kläger zugestanden habe.

  • Da der Verdacht nahe liegt daß es sich bei der Tat um etwas persönliches handelt,
    sprich der Täter evtl. aus dem näheren Bekanntenkreis stammen könnte, wäre es
    mir persönlich egal ob ich mit dem Filmen in öffentlichen Raum hinein gegen irgendein
    dämliches Gesetz verstosse.
    Mir ginge es darum, daß ich weiß ob/wer aus meinen Bekanntenkreis sowas macht.


    Es ist ja nicht so daß jemanden mit dem heimlichen Filmen geschadet wird, weder direkt noch indirekt.
    Der arglose Spaziergänger weiß davon einfach nichts, Punkt.
    Ihm wird somit keinesfalls das dumpfe Gefühl einer Überwachung aufgedrückt oder sonstige Ängste geschürt.
    Er weiß es eben einfach nicht.
    Manche Gesetze sind Schwachsinn und insbesondere der sagenumworbene Datenschutz schlägt immer dann zu,
    wenn er dem Bürger von Nachteil ist. In allen anderen Fällen schützt er uns nämlich nicht. Ganz besonders nicht,
    wenn grosse Firmen oder der Staat interesse an Daten haben.
    Manchmal muß einfach nur die Logik und der normale Menschenverstand die Oberhand gewinnen.


    Ich würde gar keinem erzählen daß ich filme, und auch niemanden Material vorspielen oder das Material gar an die Polizei geben.
    Wenn dort jemand fremder gefilmt wurde, dann hat man eh Pech gehabt und muß sich halt anderweitig Gedanken machen.


    Aber sollte ich doch einen "netten" Bekannten auf Video erkennen, dann weiß ICH für mich persönlich wenigstens Bescheid
    und kann mir dann weiteres Vorgehen überlegen.


    Zum Beispiel:


    Ein klärendes, konsequentes Gespräch
    Am besten in einem richtig unpassenden Moment mit der Tat konfrontieren.
    Vielleicht bekommt der Kerl kalte Füsse und vielleicht gelobt er sogar Besserung , weil er dankbar ist daß er jetzt trotz der
    Entdeckung nicht angezeigt wurde.
    (Daß man nichts gegen ihn in der Hand hat, weil der Beweis unrechtmäßig ermittelt wurde, muß er ja nicht wissen)


    Falls der Kerl ein feiges, nervöses Hemd ist, kann man auch mit immer wiederkehrenden Anspielungen zu jeglicher Gelegenheit
    psychisch Druck ausüben.
    Die Angst nicht genau zu wissen ob mein Gegenüber nur rumlabert oder doch Bescheid weiß (und evtl. sogar eine Rache planen könnte)
    kann so einen Menschen auch ziemlich fertig machen.


    Dann gibt es natürlich auch die Möglichkeit der guten, alten Rache.


    Die Auswahl der Optionen bleiben einem selbst überlassen.
    Jedenfalls was man weiß, weiß man.
    Dies kann niemand einem nehmen. Und wie man dazu gekommen ist muß man ja nicht rumerzählen.

  • Geht jetzt schon Richtung einer philosophischen Frage, ob es echt niemandem schadet, nur weil er es nicht mit bekommt.
    Was ist denn wenn du den Nachbarn mit seiner Affäre erwischst? Ja, es schadet ihm nicht direkt, solange du es für dich behältst, nach der Logik kann man aber auch eine Kamera in die Frauen Umkleide stellen, solange man sie gut versteckt und es niemand mit bekommt.

  • Im Prinzip kann man das natürlich auch so sehen, und auch hier schadet man im Prinzip niemanden (sofern man mit dem Material keinen Unsinn anstellt)
    Aber die beiden Beispiele sind meiner Meinung nach auch zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
    Man möchte schließlich (für sich) einen Vandalismustäter in Erfahrung bringen und sich nicht an Aufnahmen in der Frauenumkleide aufgeilen.
    Beide Motive sind völlig unterschiedlich.
    Na und die Affäre des Nachbarn kann u.U. auch eine öffentlich installierte Kamera der Stadt aufzeichnen, wenn der Nachbar da Pech hat.
    Warum darf die Stadt sich das Recht rausnehmen und der Geschädigte nicht ?
    Natürlich ist ein verantwortungsvoller Umgang absolute Vorraussetzung, also eben nicht die zufällig gefilmte Nachbaraffäre bei Youtube einstellen :)
    Und leider wird dem mündigen Bürger generell diese Eigenverantwortung abgesprochen, einfach nur weil es eben 1 Idioten unter 1000enden geben
    kann der mit dem Videomaterial nicht vernünftig umgehen könnte.


    Würde ich zufällig des Nachbarn Affäre bei der Überwachung meines Eigentums aufzeichnen, dann würde das gleich gelöscht. Mich interessierte das gar nicht.
    Aber das sind auch sowieso immer so mehr oder weniger aus der Luft gegriffene Ausnahmesituationen die bei solchen Diskussionen herangezogen werden,
    in Wirklichkeit passiert sowas dann 1x in 10000 Fällen.


    Und wie schon gesagt, was man nicht weiß macht keinen heiß.
    Letztenendes muß jeder selber wissen was er tut, jedenfalls hätte ich keine Lust wegen unserer teils dämlichen Bestimmungen, die oft von realitätsfremden
    Sesselpupsern entworfen werden, hilflos dieser Situation ausgesetzt zu sein.
    Wenn DIE wenigstens wirklich für Sicherheit sorgen könnten, dann wäre das ein Argument gegen diese Selbsthilfe.

  • Geht jetzt schon Richtung einer philosophischen Frage, ob es echt niemandem schadet, nur weil er es nicht mit bekommt. Was ist denn wenn du den Nachbarn mit seiner Affäre erwischst? Ja, es schadet ihm nicht direkt, solange du es für dich behältst, nach der Logik kann man aber auch eine Kamera in die Frauen Umkleide stellen, solange man sie gut versteckt und es niemand mit bekommt.

    Hallo,
    das Beispiel mit der "Affäre des Nachbarn" wird all zu gerne genannt. In diesem Fall denke ich liegt die Verantwortung eindeutig beim Nachbarn ob er seine Frau betrügt oder nicht, er muss dafür die Sorge tragen unentdeckt zu bleiben. Wenn er gefilmt wird ist das sein PP (persönliches Pech).
    Das Beispiel mit der Umkleide ist eine klare Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Nicht umsonst wird im Gesetz bzw. in Urteilen "Verhältnismäßigkeit" bzw. "Zweckmäßigkeit" erwähnt. Genau hier müsste man fein differenzieren und nicht alles pauschalisieren. Als Biespiel dafür ist die erlaubte Videoüberwachung der Mitarbeiter bei denen ein dringender Verdacht der Veruntreuung oder Ähnliches besteht.


    Gruß.

  • da mein Auto vor kurzem auch Beschädigt wurde, were ich mir auch Kameras holen.
    Da hab ich kein Problem ob ich jemand Filme oder nicht, nur wenn ich jedes Jahr ein Schaden am Auto habe, das in die Tausender geht... :evil:


    Allein zu wissen wer es ist, Hilft mir ja schon. Was danach mit ihm passiert oder was auch immer weiß nur ich :whistling:
    Irgendwann reicht es auch