Frage zur Abstandsmessung auf der AB

  • Also mit diesen Abstandsmessungen ist das so eine Sache!
    Es wird immer eine Videoaufzeichnung gemacht, und bei Vertsößen eine Foto vom Fahrer gemacht!
    Dies muss heutzutage nicht mehr unbedingt an einer Brücke sein- gerade die A1 zwischen Hamburg und Bremen ist dafür bekannt, dass alle paar Meter ein Blitzer steht!


    Aber das ganze ist rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht am 11.08.2009 urteilte!
    Die Urteilsbegründung könnt Ihr hier nachlesen ;)



    Zudem gebe ich selfmade recht!
    Viele unserer Staatsdiener treiben ein ganz böses Spiel- und das mit dem Wissen, dass der Richter sagen wird "Das sind zwei Polizisten- deren Aussage stimmt!"


    Sowas ist es mir vor ca. 17 Jahren passiert!
    Ich fuhr auf der A7 von Flensburg in Richtung Hamburg. Kurz vor Neumünster lief ich auf eine Kolonne auf, die hinter einem überholdenden LKW herzottelte....
    Hinter mir kam plötzlich ein E-Klasse angeschossen, der mir so dicht auffuhr, dass ich nicht mal mehr seinen Scheibenwischer im Rückspiegel sehen konnte! Der zuckte dann auch noch links und rechts, blinker, Lichthupe, das volle Programm!!!!!!!!!!!!!!!
    ...und ich Idiot fahre auch noch nach rechts zwischen die LKW, um den vorbei zu lassen- ich dachte noch so, wenn der Idiot mir nun rein fährt....soll er doch jemanden anderen drauf brummen ;)


    Als der LKW endlich sein Überholmanöver abgeschlossen hatte und die Bahn frei war, gaben wir gas....nur schaffte der Mercedes mit biegen und brechen 220, wo mein M3 (E36) noch chronisch unterfordert war.
    Da er sich aber behaarlich weigerte auf die rechte Spur zu fahren, machte ich meinem Vorhaben zu überholen etwas mehr Nachdruck!
    Ein wenig dichter drauf, blinker Links und ein paar Mal die Lichthupe....doch der Mercedes blieb eisern auf der linken Spur, obwohl rechts kein einziges Auto zu sehen war- einzige Reaktion:
    Der Beifahrer drehte sich nach hinten und zeigte mir den ausgestreckten Mittelfinger...
    Und da hatte ich dann keine Lust mehr, gab einmal kräftig gas und überholte das "Taxi" rechts....


    Zu damaliger Zeit musste aber noch nicht angehalten werden und so bekam ich ca. 4 Wochen später Post- 3,83 m Abstand bei gemessenen 214 km/h!
    Mein Anwalt forderte dann mal das Video an und da war natürlich nur ein drängelnder BMW zu sehen- aber natürlich keine Vorgeschichte und auch kein ausgestreckter Mittelfinger....
    Bei der Verhandlung sagte der Richter auch zu mir: "Das sind zwei Polizisten- die lügen nicht! Die Beamten haben sich durch ihren Fahrstil massiv bedroht gefühlt und hatten Angst um Ihr Leben!"
    Da wieß ich den Richter mal an, seinen Kopf nach links rüber zu drehen und sich das selbstsichere Grinsen der beiden anzusehen, die da im Halbschlaf wie ein Sack Mehl auf dem Stuhl hängen. Wenn die wirklich Angst um ihr Leben gehabt hätten, dann würden sie dort nicht so achtlos herumlümmeln!
    Der Richter explodierte förmlich, als er die beiden da gelangweilt rumlungern sah- und gab mir zum teil recht! ;)
    Immerhin durfte ich meinen Führerschein behalten, musste aber eine empfindliche Geldstraße zahlen!
    Zudem wurden die beiden Beamten zu einer Geldstrafe wegen Missachtung des Gerichts verurteilt!


    Damit dachte ich, dass Thema sei abgehakt- aber Irrtum!
    Die beiden Beamten haben sich über die Geldstrafe und den Anschiss des Richters dermaßen geärgert, dass sie mich zivilrechtlich anzeigten!
    Um es abzukürzen: 6 Monate später wurde ich wegen versuchter Körperverletzung, versuchtem Totschlags und Nötigung zu einer 24-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt und habe nun mein Leben lang drei Vorstrafen in meiner Akte stehen!!!!


    So viel zum thema Beamte und Gerechtigkeit ;)


  • Nach meinem Kenntnisstand liegt hier aber ein Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht vor. Versuchter Totschlag und Nötigung stehen im StGB und haben somit mit dem Zivilrecht rein gar nichts zu tun.
    Was mich an dieser Stelle interessieren würde: an der Nötigung führt sicher kein Weg dran vorbei, aber wie hat das Gericht Dir den Versuch des Totschlags bitte nachgewiesen? Durch zu dichtes Auffahren und Drängeln? In meinen Augen ist so ein Urteil nicht haltbar und eine Berufung mehr als angebracht. :thumbdown:
    Es ist bekannt, dass unser Rechtssystem des öfteren mal Irrwege geht, aber hier ist der Beweis doch wirklich nicht erbracht worden. Wenn ja, dann bitte wie?!


    Grüße
    Kugli

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten und einrahmen. :super:


    BMW E90 | 320d | monacoblau metallic | Stoff/Lederkombination blau | Edeholzausführung | Schaltgetriebe
    Xenon-Licht | Adaptives Kurvenlicht | Navigationsstem Business | Handyvorrichtung mit Bluetooth-Schnittstelle | CD-Wechsler 6-fach | HiFi-Lautsprechersystem | PDC | Tempomat | Sitzheizung | Lordosenstütze | ...


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  • Nach meinem Kenntnisstand liegt hier aber ein Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht vor. Versuchter Totschlag und Nötigung stehen im StGB und haben somit mit dem Zivilrecht rein gar nichts zu tun.

    Ich habe mich da vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt:
    Also- die beiden haben als Person Anzeige erstattet- und Aufgrund des Vorwurfes hat die Staatsanwaltschaft angefangen zu ermitteln- daher ganz klar Strafrecht ;)

    Was mich an dieser Stelle interessieren würde: an der Nötigung führt sicher kein Weg dran vorbei, aber wie hat das Gericht Dir den Versuch des Totschlags bitte nachgewiesen? Durch zu dichtes Auffahren und Drängeln? In meinen Augen ist so ein Urteil nicht haltbar und eine Berufung mehr als angebracht. :thumbdown:
    Es ist bekannt, dass unser Rechtssystem des öfteren mal Irrwege geht, aber hier ist der Beweis doch wirklich nicht erbracht worden. Wenn ja, dann bitte wie?!

    Ich kann es Dir nicht mehr genau sagen....ist schon 17 Jahre her ;)
    Wenn ich mich aber recht entsinne, dann reichte die Auswertung der Messdaten aus dem ersten Verfahren, sowie- wieder einmal- die Aussage der beiden "Beamten"...
    ...und da ich alleine unterwegs war, hatte ich ja nicht einmal einen Zeugen, der die vorherigen Geschehnisse untermauern konnte...


    Der Richter ging damals davon aus, dass ich mit meinem Verhalten bewusst und mit Vorsatz den etwaigen Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen habe....wenn ich mich recht entsinne...
    Aber wie gesagt: Das ist Ewigkeiten her und ich müsste mal suchen, ob ich irgendwo vielleicht noch Unterlagen diesbezüglich von damals habe ;)

  • Der Richter ging damals davon aus, dass ich mit meinem Verhalten bewusst und mit Vorsatz den etwaigen Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen habe....


    Gut, das ist richtig bei < 4 m und > 200 km/h. Da kann man Dir das schon unterstellen.
    Trotzdem hätten bei weitem nicht alle Gerichte das so ausgelegt.
    Aber den Fehler hast Du nun mal begangen... ob Du provoziert worden bist oder nicht... das rechtfertigt Dein Handeln zu keinerm Zeitpunkt. Von daher einfach dumm gelaufen :wacko:


    Grüße
    Kugli

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  • Gut, das ist richtig bei < 4 m und > 200 km/h. Da kann man Dir das schon unterstellen.
    Trotzdem hätten bei weitem nicht alle Gerichte das so ausgelegt.
    Aber den Fehler hast Du nun mal begangen... ob Du provoziert worden bist oder nicht... das rechtfertigt Dein Handeln zu keinerm Zeitpunkt. Von daher einfach dumm gelaufen :wacko:

    Hey, ich bin jemand, der für seine Fehler einsteht- und sicherlich habe ich auch zu keinem Zeitpunkt versucht mich da raus zu reden ;)
    Wer Mist baut, der muss auch mit der Strafe leben ;)- da will ich mich auch gar nicht raus reden!


    Allerdings gilt für mich auch das "Ursache und Wirkung-Prinzip", und danach wäre die ganze Situation gar nicht entstanden, wenn die beiden Vögel mal auf die rechte Spur gefahren wären...
    Insofern hätten sie für ihr handeln auch bestraft werden müssen ;)


    Aber nun ist auch egal....das ist Ewigkeiten her und heute kann man da eh nichts mehr dran ändern....

  • Also mit diesen Abstandsmessungen ist das so eine Sache!
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    Aber das ganze ist rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht am 11.08.2009 urteilte!
    Die Urteilsbegründung könnt Ihr hier nachlesen ;)

    Das Urteil aus Güstrow ist mir durchaus bekannt.
    Allerdings trifft dies in Bayern so nicht zu 100% zu, da die bayerische Anlage etwas anders aufgebaut ist. Während in anderen Bundesländern die Messanlage automatisch auslöst, gibt es in Bayern einen zusätzlichen Beamten, der die Messung startet. Dazu wird der Verkehr durch eine Kamera überwacht und erst wenn der Bemate meint, dass der Abstand zu gering ist, wird die Anlage ausgelöst und auch das Foto gemacht. Allerdings ändert dies immer noch nichts an der Tatsache, dass die ganze Zeit gefilmt wird...
    Nun werde ich mal schaun, was mein Anwalt da noch machen kann - ansonsten muss ich halt wirklich einen Monat laufen...

    LEUTE - fresst Scheiße - Millionen Fliegen können sich nicht irren!

  • Genau!


    Meine Frau (selber Beamtin) sagt immer: "Was habt ihr gegen Beamte - die tun doch nichts!" :D :D

    LEUTE - fresst Scheiße - Millionen Fliegen können sich nicht irren!

  • Zur der ganzen Persönlichkeitsrechtssache...
    Mal ein kleiner Denkanstoß: Wohin würde es führen, wenn die Exekutive keine Videoaufnahmen mehr machen dürfte?
    Abschaffen sämtlicher Kameras aus Bussen & Bahnen, Bahnhöfen, Plätzen, Banken...
    Wie soll da noch Vergehen und Verbrechen nachgewiesen werden? :?:


    Grüße
    Kugli

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