Frage zur Abstandsmessung auf der AB

  • Das ist etwas anderes und weiterhin auch definitiv zulässig!


    Die Kameras auf öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen etc. dienen der Verfolgung und Unterbindung von Straftaten. Dazu sind Kameras gemäß Gesetz absolut zulässig. Allerdings ist dies zur Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten nirgendwo geregelt. Es fehlt eine Grundsatzentscheidung vom Bundesverfassungsgericht.
    Ich hatte nun auch mein erstes Gespräch mit einem Anwalt und morgen früh ein zweites. WENN meine Sache bis zum Verfassungsgericht gehen WÜRDE und ich Recht bekäme (hätte hätte - Fahrradkette), dann hätte dies auch zur Folge, dass sämtliche ProVida-Anlagen sowie Blitzer (Starenkästen) rechtswidrig wären. Dies wäre schon enorm - ich halte euch auf dem Laufenden - morgen wird geklärt, ob dies erfolgsversprechend ist oder nicht...


    Grüße
    Daniel

    LEUTE - fresst Scheiße - Millionen Fliegen können sich nicht irren!

  • Also ehrlich gesagt gerne. Ich fahre durch die Stadt oft 60. Zum Glück denken ja auch nich alle wie ich, denn es gibt ja Leute die Fahren auf der Autobahn 90 und in der Stadt 30 oder 40. Außerdem passe ich mich doch der Situation an und fahre nicht einmal mit eingestelltem Tempomat durch jede Straße mit 60 ;)


    Außerdem hab ich mich doch garnicht beschwert... Ich hab nur gesagt, dass ich sicher sein kann dass alles mit rechten Dingen zugeht. Wie ich schon sagte haben sich bei mir Polizisten schonmal was dazugedichtet oder es war nunmal nicht alles korrekt. Und wenn die Grenzen der Strafe so strikt sind, dann sind Dinge wie richtig geeicht sein oder das konforme Einstellen der Blitzer nunmal dazu. 1 oder 2 km/h können ja das Straßmaß extrem verändern.

  • Zur der ganzen Persönlichkeitsrechtssache...
    Mal ein kleiner Denkanstoß: Wohin würde es führen, wenn die Exekutive keine Videoaufnahmen mehr machen dürfte?
    Abschaffen sämtlicher Kameras aus Bussen & Bahnen, Bahnhöfen, Plätzen, Banken...
    Wie soll da noch Vergehen und Verbrechen nachgewiesen werden? :?:

    Du magst zwar rechtlich einige Vorbildung haben, aber in diesem Fall vergleichst Du Äpfel mit Birnen!
    Denn es gibt dabei zwei große Unterschiede:
    1. Wenn ich in einen Bus oder eine Bahn steige, oder einen Ort betrete, der mit Kameras überwacht wird, so steht dort immer ein Hinweisschild- und das ist gesetzlich im BDSG geregelt!
    Besonderes Augenmerk liegt hier auf dem §3a BDSG:


    § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    Das bedeutet im Klartext: Auf den Bildern sind Personen zu erkennen, deren Identität nicht eindeutig und ohne weiteres zu zuordnen ist.
    Das ist bei der Videoüberwachung bei z.B. Abstandskontrollen anders! Da jedes Fahrzeug ein Kennzeichen hat, ist die Grundlage von §3a BDSG nicht mehr gegeben ;)


    2. ergibt sich aus Punkt 1!
    Wenn ich einen Ort betrete, der Kameraüberwacht ist, so erkenne ich das an der aufgestellten Beschilderung- und kann mich dem auch bewusst entziehen, wenn ich das nicht möchte!
    Anders auf der Autobahn! Ich werde weder darauf hingewiesen, dass jemand in meine Persönlichkeitsrechte eingreift- noch kann ich mich dem entziehen, da ich zwangsläufig (durch die StVO geregelt) dieses Videoscanning über mich ergehen lassen muss- und das auch noch unbewusst!


    Also ehrlich gesagt gerne. Ich fahre durch die Stadt oft 60. Zum Glück denken ja auch nich alle wie ich, denn es gibt ja Leute die Fahren auf der Autobahn 90 und in der Stadt 30 oder 40. Außerdem passe ich mich doch der Situation an und fahre nicht einmal mit eingestelltem Tempomat durch jede Straße mit 60 ;)

    ...und gerade hier liegt der nächste Widerspruch in der Sache an sich!
    Eigentlich ist der Staat dazu verpflichtet, sich im Sinne der Bürger und des Staates zu verhalten. Doch gerade in Städten wird dieses sehr gerne nicht getan, da ansonsten ja die "Melkkuh" der Nation unantastbar wäre....
    Wer kennt das denn nicht? 3-Spurige Ein- und Ausfahrtsstraßen größerer Städte ließen vielerorts problemlos Tempo 60 zu! Das würde den Bürgern ermöglichen, im höchsten Gang zu fahren- also längere Übersetzung, und damit weniger Motorumdrehungen auf der zurückgelegten Strecke, und damit geringerer Verbrauch -> gut für Umweld, Anwohner und Geldbeutel der Autofahrer!
    Stattdessen Tempo 50- ein Gang niedriger und damit erhöhter Verbrauch und alle damit folgenden Nachteile....
    Desweiteren sind die Ampelschaltungen vielerorts so geschaltet, das die Hauptstraße bei exakten 50 km/h jede Ampel rot wird, sobald man auf sie zufährt. Das dieses zu erhöhtem Verbrauch und damit zu deutlichen Belastungen aller führt ist nicht hinweg zu diskutieren.
    Eigenartigerweise ist dann diese "grüne Welle" so programmiert, das mit 60 km/h ein problemloses dahingleiten ohne ständiges Stoppen möglich ist- was die Pendler natürlich auch wissen und wo dann gerne mal aus "Gründen der Sicherheit" Erinnerungsbilder geschossen werden!


    Verstehe mich nicht falsch, Gesetze sind nötig, damit ein Zusammenleben vieler Menschen auf engstem Raum erst möglich wird!
    Aber inzwischen sind viele Gesetze derart weltfremd, dass dem Bürger das Verständnis dafür fehlt!
    Z.B. im Winter die Sache mit dem Streuen/Schneeräumen!
    Die Komunen stellen einfach ein Schild hin: "Hier kein Winterdienst!". Dieses natürlich gerne und überall- sogar in proppevollen Innenstädten zur Weihnachtszeit!
    Fällt nun einer auf die Nuss, so ist das sein eigenes Problem- stand ja ein Schild da!
    Mach Du das aber mal bei Dir zu Hause ;) Wir wohnen in einer Anliegerstrße mit Wendehammer am Ende....Durch diese Straße fahren am Tag max. 10 Autos, kein Durchgangsverkehr!!!!!!
    Ich habe einen Winterdienst beauftragt, der sich darum kümert- meine Nachbarn mussten 500 € zahlen, weil deren Gehweg vor der Tür nicht geräumt war.
    ...und ganz "lustig" bei der Sache: das Ordnungsamt hat seine Politessen aus der Stadt abgezogen, weil dort durch die mit Schnee gefüllten Parkplätze eh zu wenig Fahrzeuge seien und die Einnahmen zu gering wären, und hat die Damen durch die Wohngebiete gescheucht, um dort die Anwohner und ihren Winterdienst zu kontrollieren...

  • .Durch diese Straße fahren am Tag max. 10 Autos, kein Durchgangsverkehr!!!!!!
    Ich habe einen Winterdienst beauftragt, der sich darum kümert- meine Nachbarn mussten 500 ? zahlen, weil deren Gehweg vor der Tür nicht geräumt war.
    ...und ganz "lustig" bei der Sache: das Ordnungsamt hat seine Politessen aus der Stadt abgezogen, weil dort durch die mit Schnee gefüllten Parkplätze eh zu wenig Fahrzeuge seien und die Einnahmen zu gering wären, und hat die Damen durch die Wohngebiete gescheucht, um dort die Anwohner und ihren Winterdienst zu kontrollieren...

    Das ist nicht Dein Ernst oder? Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht...

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Das ist nicht Dein Ernst oder? Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht...

    Oh doch, mein voller Ernst!
    Erst haben sie den Schnee einfach von der Straße auf die ohnehin zu wenigen Parkflächen geschoben....und als die Zettel-Elsen dann deshalb zu wenig Einnahmen hatten (die arbeiten ja auch auf Provision), hat das Ordnungsamt sie in die Wohngebiete gejagt...
    Mein Nachbar musste 500 € zahlen, weil sein Bürgersteig nicht ordnungsgemäß geräumt war! Und wie gesagt, wir wohnen in einem Wohngebiet in der hintersten Ecke in einer Sackgasse, wohin sich niemand mal ebenso verirrt- außer halt die Zettel-Geier....

  • Z.B. im Winter die Sache mit dem Streuen/Schneeräumen!
    Die Komunen stellen einfach ein Schild hin: "Hier kein Winterdienst!". Dieses natürlich gerne und überall- sogar in proppevollen Innenstädten zur Weihnachtszeit!


    Das kann ich bestätigen, Hamburg war da besonders "vorbildlich" . Rund um die Alster oder vor öffentlichen Gebäuden mußte man höllisch aufpassen, sich nicht den Ar*** zu brechen. Gleichzeitig hat mehr als einer meiner Hamburger Kollegen bezahlt, weil sie "ihre" Anliegerstraße nicht ordentlich geräumt hatten.


  • Das kann ich bestätigen, Hamburg war da besonders "vorbildlich" . Rund um die Alster oder vor öffentlichen Gebäuden mußte man höllisch aufpassen, sich nicht den Ar*** zu brechen. Gleichzeitig hat mehr als einer meiner Hamburger Kollegen bezahlt, weil sie "ihre" Anliegerstraße nicht ordentlich geräumt hatten.


    Und ich habe gehört das die Bescheide jetzt erst richtig rausschickt werden - da werden einige wohl noch ne böse Überraschung erleben - ich habe auch nen Winterdienst beauftragt und mich dann natürlich in der Stadt hingelegt, weil ja für nen ordentlichen Winterdienst kein Geld da war ... weil ich sauer war, hab ich dann meine Grundsteuer für das erste quartal eingemächtig gekürzt und zur Begründung einen netten Brief dazu geschrieben ... als Antwort kam, das dem Bürger aus der Zahlung der Grundsteuer keine Rechte erwachsen - auch nicht auf Sicherheit auf öffentlichen Wegen(!) ... die Steuer sei für kommunale Aufgaben da .. wörtlich "für Kindergärten, Bibliothken und Schulen" - ich bin da wohl an einen besonderen Witzbold im Beamtenstand geraten.


    Aber es geht ja munter weiter ... egal wie tief die Schlaglöcher sind, die Stadt bzw das Land stellt Schilder mit 30 bzw. auf BABs mit 80 und dem Hinweis "Straüßenschäden" auf und du hast keine Chance auf Schadenersatz selbst, wenn Du Dich an die Geschwindigkeit hälst.


    Uli_HH