Das ist etwas anderes und weiterhin auch definitiv zulässig!
Die Kameras auf öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen etc. dienen der Verfolgung und Unterbindung von Straftaten. Dazu sind Kameras gemäß Gesetz absolut zulässig. Allerdings ist dies zur Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten nirgendwo geregelt. Es fehlt eine Grundsatzentscheidung vom Bundesverfassungsgericht.
Ich hatte nun auch mein erstes Gespräch mit einem Anwalt und morgen früh ein zweites. WENN meine Sache bis zum Verfassungsgericht gehen WÜRDE und ich Recht bekäme (hätte hätte - Fahrradkette), dann hätte dies auch zur Folge, dass sämtliche ProVida-Anlagen sowie Blitzer (Starenkästen) rechtswidrig wären. Dies wäre schon enorm - ich halte euch auf dem Laufenden - morgen wird geklärt, ob dies erfolgsversprechend ist oder nicht...
Grüße
Daniel