Turbo gehimmelt ...

  • mach ich …


    und zwar folgendes:


    Grundsätzlich hätte ich schlechte Karten, müsste das alles so über mich ergehen lassen mit allen Konsequenzen und dem Ärger … ABER - und jetzt kommts: Da ich nachweislich erst ca. 600km mit dem Auto seit Übernahme unterwegs war, ist davon auszugehen, dass dem Händler mit seinem Sachverstand das durchaus bekannt gewesen sein muss - schließlich hat er die Verpflichtung, den Wagen zuvor auf Herz und Nieren zu überprüfen. Ein weiteres Indiz ist in diesem Fall der ausgetauschte Öldruckschalter. Laut Anwalt handelt es sich also um ein vorsätzliches Verhalten, was es im Zweifel durch einen unabhängigen Gutachter nachzuweisen gilt. Aber fakt ist, dass sich ein Motorschaden juristisch gesehen deutlich vorher ankündigt und ich als Käufer grundsätzlich keine Ahnung davon haben muss. Soweit erst mal gut für mich …


    Aber Recht haben und Recht bekommen … auf hoher See und vor Gericht …


    Ich habe Ihm das jetzt nochmal alles geschrieben, auch das ich Kontakt mir Anwalt etc. hatte …


    stay tuned !

  • hab noch mal gegoogelt und einen Sachverständigen angerufen …


    Es gibt ein BGH Urteil - das sich auch noch mit der Aussage des Gutachters deckt …


    Es ist also durchaus möglich, dass sich ein Motorschaden ´spontan´ ergibt … Die Einflüsse können vielfältig sein und somit nicht definierbar - also kann dem Händler noch nicht mal Vorsatz vorgeworfen werden …


    Minderwertiges oder zu wenig Öl, dreckiger Luftfilter, … alles Ursachen, die den Motorschaden schon vor tausenden von KM nachhaltig beeinflusst haben und in Mitleidenschaft gezogen haben können - das zu beweisen ist schlicht unmöglich und wenn überhaupt auch nur theoretisch nachweisbar - das Problem liegt einfach darin, das niemand exakt nachweisen kann, wann die Ursache genau erfolgt ist. Möglich auch, dass der Vorbesitzer einen riesen Spaß daran hatte, die Kiste im kalten Zustand mit Drehzahlen über 5000 zu bewegen ... Insofern kann ich mir getrost alles abschminken und darf dankbar sein, dass nun alles wieder instand gesetzt wird …


    Ich rede mir jetzt ein, dass der Motor ja quasi überholt wird - zumindest alle bekannten Schwachstellen erneuert wurden, ich zwei Jahre Gewährleistung auf die Reparaturen habe und hoffe einfach, dass die Kiste bis dahin so runtergerockt ist, dass eh ein anderes Auto wieder her muss …


    Auch wenn ich das nun alles scheinbar akzeptieren muss, heißt es ja noch lange nicht, dass ich das auch gut finde …


    Hat jemand zufällig Interesse an einem E91 320d mit überholtem Motor und frischen TüV ??


    life sucks !

  • Du hast weder juristisches noch technisches Verständnis. Und das meine ich gar nicht böse.


    Punkt 1: du kannst einen serienmäßigen 320d nicht mit 5000 U/min fahren. Geht technisch einfach nicht, weil elektronisch die Drehzahl begrenzt ist. Aber klar kann der Vorbesitzer das Auto kalt getreten haben. Wissen tut man es aber nicht.
    Punkt 2: und das hätten dir auch 8 von 10 Leuten sagen können: ein Motorschaden kommt meist unangekündigt.
    Punkt 3: du hast keine 2 Jahre Gewährleistung auf die Reparatur. Du hast 2 Jahre Gewährleistung aufs Fahrzeug - egal ob eine Reparatur statt fand oder nicht. Und nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Heißt, du musst dem Verkäufer nachweisen, dass der Schaden schon zum Verkaufszeitpunkt bestand. Kann man i.d.R. nicht. Also hast du effektiv für dich nutzbare 6 Monate Gewährleistung.


    Bei meinem Ex E91 habe ich kurz nach dem Kauf festgestellt, dass der Turbo nicht sauber funktioniert. Lag daran, dass ein überholter Lader vom Verkäufer eingebaut wurde. Er war sofort bereit den Lader zu tauschen, aber er hätte wieder nur einen überholten Lader eingebaut. Ich einigte mich mit ihm darauf, die Differenz zwischen überholten und neuen Lader zu bezahlen, damit ich quasi die hochwertige Reparatur habe, denn ich wollte das Auto noch einige Zeit unbeschwert fahren. Und so haben wir das dann auch gemacht.
    Das nur mal als Denkanstoß für eine sinnvolle und für beide Seiten vertretbare Lösung.

  • gelernter Schrauber bin ich nicht, da hast Du wohl war !


    das mit den 5000 Umdrehungen war auch tatsächlich symbolisch gemeint, oder der Wagen das kann oder nicht entzieht sich tatsächlich meiner Kenntnis … hatte ja bislang nur fünf Tage das Vergnügen …


    Bist Du Dir sicher mit der Gewährleistung ? Soweit mir bekannt ist, bezieht sich die Gewährleistung zwar auf das gesamte Fahrzeug, bei Reparaturen aber auf das instand gesetzte Teil, außerhalb vom Rest … Ist mir aktuell aber wumpe, da ich gar nicht weiß, was in zwei Jahren ist … zumal bei Gebrauchtwagen die Rechtsprechung ja eher dem Verkäufer zu Gute kommt … Ist man in der Beweislastumkehr, hat man quasi schon verloren …


    Erst mal muss ich die Kiste wieder haben um festzustellen, was tatsächlich gemacht wurde und ob ich davon in Kenntnis gesetzt werde, was überhaupt verbaut wurde ist ja auch fraglich. Fakt ist, dass die Werkstätten nicht zwingend original Neuteile verbauen müssen ... und welche Vorgaben die Versicherungen Ihren Vertragspartnern machen wird auch nicht so einfach sein herauszufinden …

  • Gesetzlich stehen dir zwei Jahre Gewährleistung zu, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Da hat er vollkommen recht. Ergo, ab 6Monaten hast du fast keine Chance mehr auf eine Reparatur.
    Anders sieht es aus wenn eine Extra Garantie abgeschlossen wurde. Da kann das ganze anders aussehen.
    Meist ist im Kleingedruckten aber die Mogelpackung. Meine 500€ Premiumgarantie für ein Jahr beim Autokauf hätte ich sparen können. Bei einem Wagen der 120tkm gelaufen hat. Da hätten die trotz Premium nur 40% der Kosten übernommen. Aber das steht dann im Kleingedruckten und wenn man zu faul ist beim durchlesen. ;)
    Hast du mal die Werkstatt gefragt wie groß die Differenz zwischen Motorreparatur und einem Austauschttriebwerk ist? Vielleicht fährst damit deutlich besser.
    Was leider auch dem "Recht" entspricht. Der Verkäufer muß keine Neuteile einbauen, also gebrauchte Ölpumpe und Turbo drauf, fertig ist die Möhre.
    Da hilft nur vorsichtig vortasten und jetzt das Beste für dich rausholen.

  • Die Gewährleistung beginnt bei einer Reparatur durch den Händer von vorn (auf das reparierte Teil).
    Gleichzeitig hast du Anspruch auf ein funktionierendes Fahrzeug. Der Händler muss die Möglichkeit haben den Fall zu prüfen (unberechtigte Anspruchsteller gibt es genau so viele, wie unseriöse Händler) und in Ordnung zu bringen. Dies darf er auch mehrfach tun, bis dir eine Rückabwicklung des Kaufs zusteht (des Gesetzgeber hat hier bis zu drei mal definiert).
    Wie der Händler den Mangel beseitigt ist ihm überlassen, solange dieser beseitigt wird. Er kann also auch ein Neuteil verbauen, ein überholtes Teil oder auch ein gebrauchtes Teil in vergleichbarem (intaktem) oder besserem Zustand (zeitwertgerechte Reparatur), welches nicht den Wert des Fahrzeugs mindert. Du hast keinen Anspruch darauf und es kann dir auch egal sein, denn du hast kein neues Auto gekauft, sondern ein gebrauchtes und neue Gewährleistung bekommst du ja auch. Daher hat auch der Händler ein Interesse daran, keinen neuen Reklamationsfall zu haben.


    VG

  • Woher nimmst du das Wissen, dass man auf das reparierte Teil Gewährleistung hat? Zahlt man für die Reparatur? Nein. Ergo hat man auch keine Gewährleistung drauf. Das passiert alles im Rahmen der Gewährleistung für das Auto. Du hast ja nicht auf einzelne Teile Gewährleistung, sondern auf das gesamte Fahrzeug.

  • Das ist mir trotzdem zu pauschal, denn selbst auf der Seite steht es wie folgt:


    Zitat

    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die ausnahmsweise einen Neubeginn der Verjährung rechtfertigen. So kann ein Neubeginn der Verjährung allenfalls angenommen werden, wenn es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt und die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind (BGH, Urt. v. 05.10.2005 – VIII ZR 16/05 Rn. 16).

    Somit ist es vom Einzelfall abhängig und im Zweifel muss man klagen.

  • Man hat eine Zeit lag sogar angenommen, dass in einem Gewährleistungsfall diese vollständig erneut beginnt. Das kann auch Angenommen werden, wenn z.B. das Gerät (Autos mal aussen vor, da dies hier so nicht vor kommt) "Generalüberholt" wird oder wesentlich (zu überwiegenden Teilen) repariert wird. In jedem Fall kann der Händler wie auch der Käufer davon ausgehen, dass bei einem Gewährleistungsfall (also wenn der Händler gesetzlich verpflichtet ist den Mangel zu beseitigen), die Gewährleistung mindestens auf den behobenen Mangel (beteiligte Komponenten am Fahrzeug) erneut beginnt. Dies ist unstrittig.
    Anders sieht es aus, wenn der Händler einen Mangel behebt, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist (z.B. Kulanz). Hier wird der Verjährung der Gewährleistung nicht erneuert. Ein Grund warum in KFZ Gewerbe oft mit Kulanz gearbeitet wird, ob zu recht oder nicht zu recht (da es sich dennoch oft um einen Gewährleistungsanspruch handelt, der Händler jedoch Folgekosten - unrechtmäßig- vermeiden möchte).


    In diesem Fall sollte es jedoch recht klar sein. Auto gekauft, kurz darauf kaputt -> Gewährleistung. Was kaputt ist und wie das repariert wird, kann dir soweit erstmal egal sein (ich unterstelle eine Reparatur durch einen Fachmann). Also bekommst du vom Händler ein repariertes Fahrzeug wieder (welche Tricks die Versicherung noch auf Lager hat, kann ich nicht sagen - gern wird sich hier bis auf den letzten Cent gestritten). Sag uns wie es aus geht.


    Viele Grüße