mach ich …
und zwar folgendes:
Grundsätzlich hätte ich schlechte Karten, müsste das alles so über mich ergehen lassen mit allen Konsequenzen und dem Ärger … ABER - und jetzt kommts: Da ich nachweislich erst ca. 600km mit dem Auto seit Übernahme unterwegs war, ist davon auszugehen, dass dem Händler mit seinem Sachverstand das durchaus bekannt gewesen sein muss - schließlich hat er die Verpflichtung, den Wagen zuvor auf Herz und Nieren zu überprüfen. Ein weiteres Indiz ist in diesem Fall der ausgetauschte Öldruckschalter. Laut Anwalt handelt es sich also um ein vorsätzliches Verhalten, was es im Zweifel durch einen unabhängigen Gutachter nachzuweisen gilt. Aber fakt ist, dass sich ein Motorschaden juristisch gesehen deutlich vorher ankündigt und ich als Käufer grundsätzlich keine Ahnung davon haben muss. Soweit erst mal gut für mich …
Aber Recht haben und Recht bekommen … auf hoher See und vor Gericht …
Ich habe Ihm das jetzt nochmal alles geschrieben, auch das ich Kontakt mir Anwalt etc. hatte …
stay tuned !