Shadow530's "Emily" 330d LCI - HVO100

  • In der idealen Welt wäre das so. Die meisten Händler machen das ja nicht, weil sie so gern Top-Autos an zufriedene Kunden verkaufen, sondern weil es schlicht ums Geld geht.

    Gefällt mir so auch nicht, ist aber halt die Realität.


    Ich glaube und hoffe, dass Shadow sein Geld am Ende bekommt, aber aus dem was ich beim Autohandel so erlebe, könnte es lang dauern.

  • ich hoffe das auch..


    ich wäre schon zufrieden wenn wir das 50/50 machen... er mir 2000€ erstattet.


    klar auch blöd für ihn.. aber vielleicht lernt er auch was draus.. seine ware nämlich besser zu checken in zukunft.

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  • so ich fasse mal kurz die email des verkäufers zusammen



    - er zahlt nix von den 3800€. das wäre alles viel zu viel.


    - auto hätte schließlich frischen tüv. kann alles gar nicht sein.


    - ich hätte ja nach der 600km heimfahrt auch gesagt das alles ok sei (logo, da war ich 16std auf den beinen und bin zudem kein kfz sachverständiger der mängel sofort bemerkt)


    - ich kann das auto gerne vorbeibringen zum angucken (als ob ich jetzt 1200km fahre mit einem defekten auto)


    - er habe schließlich 400€ kulanz gezahlt und ich hätte zugestimmt (ja klar, aber dabei ging es einzig und allein um die spurstange, nicht um die weiteren mängel die erst im zuge der spurstangenreparatur überhaupt auffielen!)




    hab die mail meinem anwalt weitergeleitet! jetzt muss sich der RA darum kümmern! mit 2000euro wäre ich zufrieden.



    :(:(:(

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  • Ich drücke dir die Daumen, sehe da aber eine längerfristige Geschichte auf dich zukommen...

    Bei mir auf Arbeit ist es so, wenn wir mit einem Lieferanten über Mängel verhandeln und man sich am Ende geeinigt hat, dann ist das Thema durch. Da kommt man nicht wieder ran. Wir müssen alle Mängel aufführen und dann geht's in die Klärung.

    Habe davon aber auch keine Ahnung (bin weder Anwalt noch Einkäufer), gut möglich das das irgendwo in unseren AGBs steht und nicht auf Gesetze zurückzuführen ist.

  • Ich drücke dir die Daumen, sehe da aber eine längerfristige Geschichte auf dich zukommen...

    wenn ich das auto vorab reparieren könnte wärs mir ja egal. aber der anwalt meinte wenn ichs jetzt selber repariere is das ungünstig.


    aber die kosten fürs auto laufen weiter. es muss also zügig geklärt werden.


    und geeinigt wurde sich bis jetzt nicht. jedenfalls nicht über die mängel die erst später bekannt wurden.


    jetzt kann eben nur noch der anwalt helfen. wenn son anwalt schreibt dann is das nochmal ne ganz andere sache als wenn man als privatperson dem händler schreibt.


    wenn man klage per anwalt androht dann überlegt er es sich vielleicht doch.


    ich schieß auif den nutzungsausfall etc...


    ich will nur das ich mein auto ohne sorgen und bedenken nutzen kann... aber ich will die 2000€ dafür auch nicht selber tragen...

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  • Ist in vielen, wenn nicht allen Bereichen so.


    Wenn sich beide Parteien einigen, verzichten sie auf weitere Forderungen. War bei meinem Verkehrsunfall mit dem Rad nicht anders.

    In meinem Fall macht die Versicherung ein Angebot, entweder geht man drauf ein oder klagt.


    In dem Fall könnte es erst zur Klage kommen. Wenn der Händler merkt das er mit dem Rücken zur Wand steht, lenkt er vielleicht ein.