Hi,
ich hätte eine generelle Frage.
Meine Freundin hatte im Januar einen Auffahrunfall, also jemand ist in sie reingefahren. Sie saß in dem Moment nur im Auto. Es entstand nur ein Sachschaden, die hintere Stoßstange wurde beschädigt, sodass ein Riss entstanden ist. Danach hat sich die gegnerische Versicherung gemeldet, alles nach dem Motto, wir kümmern uns um Ihren Schaden. Zuerst haben Sie mir eine Werkstatt angeboten, wo ich es machen kann, da ich allerdings sehr misstrauisch bei sowas bin, habe ich abgesagt. Nach paar tagen war ich bei meinem Karosseriebauer/ Lackierer, der mir einen Kostenvoranschlag berechnet hat.
Mit dem Kostenvoranschlag und der Rechnung für den Kostenvoranschlag habe ich eine E-Mail an die HukCoburg geschickt (das ist die gegnerische Versicherung), mit der Bitte mir den entstandenen Schaden auszuzahlen, beruhend auf dem Kostenvoranschlag. Da habe ich auch eine Frist von zwei Wochen für die Zahlung gesetzt. Da war ich tatsächlich zu naiv zu glauben, dass die HukCoburg mir das Geld überweist und es sich somit einfach erledigt. Heute (2,5 Wochen nach meiner ersten Mail) hat sich ein Gutachter gemeldet seitens der HukCoburg, der unser Fahrzeug sich anschauen will.
Meine Frage:
Darf er das überhaupt? Soweit ich weiß, sollte mein unabhängiger Kostenvoranschlag ausreichen, da muss ich doch keinem Gutachten einer gegnerischen Versicherung zustimmen.
Ist ein Gutachter überhaupt nötig, also auch von meiner Seite aus zu bestellen...?
kleiner Auffahrunfall, nerfiger Versicherer
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Ab ca. 700/800.- EUR (Bagatellschaden) fordern Versicherungen in der Regel ein Gutachten ein. Da reicht dann kein KVA mehr. Das kann die Versicherung entscheiden. Du kannst selbstverständlich einen eigenen Gutachter beauftragen, diesen musst du natürlich bezahlen und kannst dir die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.
Du schreibst Rechnung! Hast du dann dort für den Betrag X bereits reparieren lassen?
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Vielen Dank für deine Antwort,
nein, ich habe noch nichts repariert, allerdings musste ich für den Kostenvoranschlag eine Rechnung in Höhe von 10 % der Gesamtreparatur zahlen und das war eben diese Rechnung.
Wenn ich jetzt noch einen Gutachter einschalte, dann übernimmt die Versicherung doch nur die Kosten für den Gutachter und seinen Beurteilten schaden? Aber nicht mehr für die Rechnung, die ich beim Karosseriebauer/ Lackierer gezahlt habe. -
Nach meiner Erfahrung (ein eigener vergleichbarer Fall) läuft das wie folgt ab:
Du suchst dir einen Gutachter, in der Regel rechnet der auch mit der gegnerischen Versicherung ab (Hier empfehle ich das im Vorfeld schriftlich bestätigen zu lassen)
Dein Gutachter erstellt ein Gutachten mit Summe X als Schadenswert. Die gegnerische Versicherung lässt dieses Gutachten prüfen und wird den Wert um ca 20 bis 30% mindern (Lohnkosten BMW-NL gegenüber freier Werkstatt z.B.), dann ziehen sie noch die MwSt ab und überweisen den Rest. Alternativ kannst Du den Schaden natürlich auch in der Werkstatt deiner Wahl richten lassen. Das würde ich aber auch vorher abstimmen und die direkte Abrechnung mit der Versicherung bevorzugen.
Ob Du das Geld für den KVA erstattet bekommst, das weiß ich nicht. In der Regel steht in dem Gutachten ja alles drin.
Ich hatte noch keinen Fall mit der HUK als gegnerische Versicherung, aber Berichte im Freundeskreis waren nicht so dolle.
Ich drücke die Daumen.
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Ich sachliesse mich meinen Vorrednern an:
Eigenen Gutachter beauftragen, der macht alles fertig, wenn er gut ist.
Das du für den KVA 10% zahlen musstes - ist schon "frech", da solltest du draus lernen.
Und niemals einne Gutachter der Versicherung kommen lassen - du darfst die einen aussuchen und den muss auch die Versicherung zahlen.
Ich glaub, bei Bagatellschäden (< 1000Euro) zahlen sie einfach so nach Kostenschätzung, aber ein vernünftiger, neutraler Gutachter erklärt dir das alles.
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Wenn man erkennen kann, dass es etwas teurer wird, immer zu einem eigenen Gutachter und einem Anwalt gehen. Bei allem anderen hast du am Ende fast immer Stress und bleibst im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen, da du als Laie keine Ahnung hast.
Aufgrund deiner Schilderung solltest du dir einen Gutachter suchen, die Versicherung kann sich wirklich nur bei Bagatellen weigern den zu zahlen, was bei dir nicht zutrifft. Ein Riss in der Stoßstange bedeutet, dass sie im Versicherungsfall komplett neu kommt.
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Machs ganz einfach. Verweiger den Gutachter welchen die Versicherung schickt.
Geh zu einem Anwalt (der ist für dich in dem Fall kostenlos da du ja nicht schuld bist) und klär das mit dem. Der holt für dich das Beste aus der Situation raus.
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Ich hatte erst einen ähnlichen Fall. Es war auch ein eindeutiger Unfall ohne Schuldfrage. Hier sehe ich nicht ein, dass ein Anwalt auch noch seinen Reibach macht...
Es kostet natürlich schon Zeit, Telefonate, Schreiben, Scans usw...
Ich hab einen Gutachter beauftragt, der am gleichen Tag vor Ort war. Dessen Rechnung habe ich bei der Versicherung eingereicht, da der Gutachter sehr schnell und zuverlässig ist und ich ihm das mit einer prompten Bezahlung auch honorieren wollte. Jeder seriöse Gutachter rechnet aber auch direkt mit der Versicherung ab.
Im Gutachten war auch der Nutzungsausfall des Wagens beziffert.
Somit habe ich alles selbst eingereicht und nach vielen Telefonaten und Emails (die HDI zögerte die Zahlung drei Monate hinaus) den Schaden endlich beglichen bekommen.
Somit würde ich hier genauso vorgehen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag würde ich dann zusätzlich geltend machen - die Umkosten kannst Du ja mit der Rechnung belegen.
Solltest Du die Schadenssumme nicht vorstecken können: dann solltest Du den Schaden am besten gleich der Werkstatt abtreten und einfach reparieren lassen.
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Bei manchen Versicherungen ist sofort der Gang zum Anwalt seines Vertrauens zu empfehlen. Ohne Anwalt hätte ich niemals die volle Summe bekommen, als mir eine Dame ohne Führerschein im Kreisverkehr die Vorfahrt nahm und mein Auto auf die "Hörner" nahm. Auf der anderen Seite muss ich ihr dankbar sein, ohne sie würde ich jetzt keinen BMW fahren.......lach
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Wenn Unfall dann Anwalt