kleiner Auffahrunfall, nerfiger Versicherer

  • Wenn Unfall dann Anwalt

    My 5ct: Bei Bagatellschäden oder kleineren Schäden gleich zum Anwalt zu rennen finde ich etwas übertrieben. Klar, wenn sich die Versicherung quer stellt dann geht man natürlich zum Anwalt. Aber ansonsten steigen nur all unsere Versicherungsprämien wenn jeder wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt geht und der für 300-400€ nichts anderes macht, als ein Schreiben aufzusetzen.

  • Das du für den KVA 10% zahlen musstes - ist schon "frech",

    das ist nicht frech sondern fast schon normal und kommt häufiger vor.


    und lässt du das fahrzeug anschließend in der selben werkstatt reparieren werden die kosten für den KVA angerechnet/erstattet.


    allerdings sollten die kosten für den KVA vorher seitens der werkstatt erwähnt werden.


    verschweigt sie diese kosten dann ist höchstens das die frechheit.

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  • Hatte vor Kurzem auch einen ähnlichen Fall, mir ist jemand auf das parkende Auto draufgefahren: Stoßstange zerkratzt und Halter drunter defekt. Schuldfrage eindeutig, Verursacher hat das auch seiner Versicherung so weitergegeben.

    Gegnerische Versicherung hat angeboten: "Wir übernehmen die Angelegenheit unkompliziert und schlagen Ihnen eine unserer Partnerwerkstätten vor."
    Habe das abgelehnt. Beim eignen Lackierer wegen Kostenvoranschlag gefragt - er wollte auch einen Betrag X für das Erstellen des Kostenvoranschlages haben.
    Habe stattdessen einen eigenen Gutachter angefordert, der zügig ein Gutachten mit allem drum und dran (Teilekosten, Arbeitslohn, Nutzungsausfall, Hygienezuschlag, etc.) erstellt hat und direkt an die gegnerische Versicherung weitergeleitet hat. Die Gutachterrechnung habe ich nie gesehen, ging wohl auch direkt an die gegnerische Versicherung. Diese hat alles akzeptiert (Schadenwert ca. 1300€), und auf meinen Wunsch netto an mich ausgezahlt (nennt sich fiktive Abrechnung).

    Lief alles inkl. Auszahlung innerhalb von wenigen Wochen.


    Was ich noch dabei gelernt habe:
    Es gibt Unterschiede zwischen Fahrzeugeigentümer, (Fahrzeugbesitzer,) Fahrzeughalter, Fahrzeugversicherer, Fahrzeugführer.


    Wenn man fiktiv abrechnet und den Schaden in Eigenregie vollständig selbst repariert: Fotografisch dokumentieren (mit Datumsnachweis) und an die gegnerische Versicherung senden. Dann gibt's beim nächsten Schaden an der gleichen Stelle keine Diskussion, dass dort ein unreparierter Vorschaden gewesen wäre.

  • Wenn Unfall dann Anwalt

    100%. Gerade wenn derjenige bei der HUK versichert ist. Hatte ich bei meinem Junior, der eigentliche Fahrer war sogar sehr kooperativ. HUK machte gar nix, bewegte sich nach Schreiben vom Anwalt dann aber zügig. Gar nicht diskutieren oder warten, bringt nix.

    Wenn man fiktiv abrechnet und den Schaden in Eigenregie vollständig selbst repariert: Fotografisch dokumentieren (mit Datumsnachweis) und an die gegnerische Versicherung senden. Dann gibt's beim nächsten Schaden an der gleichen Stelle keine Diskussion, dass dort ein unreparierter Vorschaden gewesen wäre.

    Danke für den Hinweis. Das war ein Puzzlestein, was mir immer fehlte :)

  • Kleiner Hinweis:

    Für ca. 60 Euro kann man sich bei der Dekra gutachterlich bestätigen lassen, dass der selbst reparierte Schaden fachgerecht ausgeführt wurde. Das Prozedere habe ich nämlich durch.

  • Ich weiß es nicht mehr so genau. Ich weiß nur, dass ich nach der eigenen Reparatur das Fahrzeug noch sechs Monate weiter fahren musste und bekam erst dann den restlichen, vom Gutachter ausgerechneten, Betrag überwiesen.

  • Kann man nach der eigenhändigen Reparatur und anschließendem Nachweis dass man repariert hat die MwSt. von der Versicherung einfordern?


    GRuß

    Nach meinem Kenntnisstand nur für die Teile/Arbeit für die du auch nachweislich (also mit Rechnungen belegbar) MwSt gezahlt hast.

  • Mmmhh,

    ich musste für die Reparatur keine Rechnungen einreichen, sondern lediglich ein Gutachten der Dekra, dass alles ordnungsgemäß/sachgemäß repariert wurde. (Kosten 51 Euro)

    Mein Tipp wäre, dass sich der User an einen Anwalt wendet. Die "Fallstricke" der Versicherer sind oft unsichtbar.