Tempolimits und sonstige Regeln auf Straßen!!

  • Und ich - scheinbar bildungsferner - Angestellter geh 8 Stunden am Tag arbeiten und reiß mir dann abends und am WE noch in der Schule auf eigene Kosten den Hintern auf um das evtl. zukünftig mal um ein paar Euronen nach oben zu korrigieren...
    :wall:

    Tja, damit trifft Dich das Los der meisten von uns....
    Bist Du ehrlich und normal, dann bist Du wirklich in den A**** gekniffen...

  • Bei solchen Dingen sind dann schon mal 5.000 ? Schadenersatz drin....

    Ich muss dringend über meine Karierre nachdenken wenn ich das so lese... :rolleyes:

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Tja, damit trifft Dich das Los der meisten von uns....
    Bist Du ehrlich und normal, dann bist Du wirklich in den A**** gekniffen...


    so ist es und genau deswegen bin ich in der Arbeit das harte kaltherzige Arschloch und privat die liebste Person.. 8)

  • Grundsetzlich hast Du vollkommen recht.
    Aber:
    1. In der StVO gibt es keinen Mutter&Kind-Parkplatz (oder Eltern-Parkplatz).
    Dies ist eine rein freiwillige Geschichte der gewerbetreibenden Betriebe und soll besagten Gruppen den Erwerb von Waren in dem jeweiligen Standort schmackhaft machen. Es gibt aber keine juristische Grundlage!!!
    2. Es hat tatsächlich einer schon einmal einen Prozess gegen eine große Kaufhauskette geführt- und tatsächlich gewonnen!
    Er störte sich an dem Begriff "Mutter- und Kindparkplatz" und empfand dies als Verletzung des Rechtes zur Gleichstellung (Gesetzt zur Gleichstellung von Frauen und Männern). Seit dem wird empfohlen, dass der Begriff "Familienparkplatz" oder "Elternparkplatz" verwendet wird...



    Völlig richtig. Die StVo regelt das in keinster Weise. Auf die habe ich aber auch nicht bezug genommen.
    Möglicherweise eine Hausordnung des Betreibers, für den Parkplatz. Und eben dann denke ich an den teleologischen Zusammenhang.


    Somit kann man als kurzes Fazit festhalten, dass ich niemals weichen werde, egal wie sehr sich ein weiblicher Rohrspatz aufregen sollte.
    Oder ggf. auch ein männlicher. :D

  • Völlig richtig. Die StVo regelt das in keinster Weise. Auf die habe ich aber auch nicht bezug genommen.
    Möglicherweise eine Hausordnung des Betreibers, für den Parkplatz. Und eben dann denke ich an den teleologischen Zusammenhang.

    Sicherlich ist diese Möglichkeit des Parkens für bestimmte Personengruppen in der Hausordnung hinterlegt.
    Sollte das dem so sein, kann der Betreiber eines solchen Parkplatzes mit Sicherheit bei ungewollter Benutzung auch ein Hausverbot aussprechen...


    Somit kann man als kurzes Fazit festhalten, dass ich niemals weichen werde, egal wie sehr sich ein weiblicher Rohrspatz aufregen sollte.
    Oder ggf. auch ein männlicher. :D

    Sicherlich musst Du das nicht- aber auch ich habe zwischenzeitlich die Annehmlichkeiten dieser Parkplätze zu schätzen gelernt.
    Wenn Du auf einem "normalen" Parkplatz stehst und es hat mal wieder einer auf Briefmarkenabstand neben Dir geparkt, dann ist es sehr ärgerlich.
    Hast Du aber noch einen schreienden und bockenden Terrorzwerg an der Hand, so ist das Unternehmen "Kind festschnallen" schnell ad absurdum .
    Da kannst Du dann stehen und warten bis der freundliche Nachbar den Zugang zur Tür vor dem Kindersitz wieder frei gibt.


    Insofern empfinde ich diese Parkplätze heute eher als Segen, denn als Fluch und ärgere mich auch immer, wenn dort ein Student seinen Cinquecento parkt, weil er mit seinen Jesus-Latschen nicht laufen kann....