Verständnisproblem Nichteintragung Reifen

  • Hi,


    such dir einen anderen prüfer. Ich habe das ganze mit Felgen in kombination mit Fahrwerk/Platten etc. durch. zwei Prüfer waren am Heulen, weil der Wagen trotz einer dort üblichen Felgen/reifengröße nicht im Gutachten(dafür u.A. deutlich schwerere Fahrzeuge der gleichen Marke) aufgeführt war.

    Der dritte hat dann Bock darauf gehabt, alles kontrolliert und per §19.3?! abgenickt.

  • Man braucht eine Freigabe des Reifenherstellers und/oder ein Vergleichsgutachten einer anderen Felge auf dem Fahrzeug mit diesen Maßen. Aber das ist dann trotzdem eine Einzelabnahme. Erklärung ist eigentlich leicht zu merken: Sobald der Prüfer sich etwas herleiten/kombinieren muss ist es automatisch eine Einzelabnahme.

  • Was falsch ist und die Eintragung damit das Papier nicht wert.

    Falls du meinen Beitrag meintest. Die gleiche Felgengröße/Reifenkombi gab es sogar serienmäßig als Option zu kaufen. Nur bei den neuen Felgen wurden halt keine alten Fahrzeuge aus den 80/90iger Jahren mehr geprüft. Die Prüfer hatten einfach keine Lust sich damit zu beschäftigen.

  • Nein, sobald ein Fahrzeug nicht im Gutachten steht ist es automatisch eine Einzelabnahme. Was auch gar kein Problem ist. Ist dann aber nicht mehr 19.3.

  • Ach 19. 2 ist dann die Einzelabnahme. Ich schmeiße die Zahlen jedesmal durcheinander. Meine Eintragung war eine Einzelabnahme.

  • 21er ist eine Vollabnahme.


    Im Amtsdeutsch heißt das „…nach §19.2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO“


    Das 19.2 besagt, dass ein An- bzw. Umbau abgenommen wurde und das 21, dass seitens des aaS das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht und seinerseits keine Bedenken bestehen, dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis zu erteilen.


    Die eigentliche BE wird dann vom Straßenverkehrsamt erteilt.