Beiträge von baumschubser171

    Och Leute...


    Wollen wir das hier jetzt volles Programm durchdiskutieren?

    In sehr vielen Fällen habt Ihr mit Euren Beispielen recht - und doch kann ich Euch wieder Konstellationen nennen, wo Eure Aussagen NICHT zutreffen. Und bevor einer fragt - genug davon selbst erlebt. Ich mache den Bums mittlerweile auch 27 Jahre.


    Vor allem aber ging es mir um den Unterschied zwischen genehmigungsfähig = Erlöschen der Betriebserlaubnis, solange die Abnahme noch nicht erfolgt ist und genehmigungsfrei = kein Erlöschen der Betriebserlaubnis und keine Abnahme notwendig.


    ...und jeder, der etwas mehr an seinem Karton umbaut, ist immer gut damit beraten VORHER Unklarheiten mit dem Prüfer zu besprechen. Das wissen wir wohl alle und raten das den "Unwissenden" auch. Wer sich dann nicht dran hält - ignorantia legis non excusat

    Grundsätzlich erlischt die BA ja auch durch nicht genehmigungsfähige Rückleuchten oder LED Leuchtmittel.

    Doch.


    Das entscheidende Wort ist „genehmigungsfähig“.

    Durch den Anbau wurde der genehmigte Zustand verändert - um die BE wiederzuerlangen, ist eine Begutachtung entweder nach §19.3 StVZO (vulgo Teilegutachten) oder §19.2 in Verbindung mit §21 StVZO (vulgo Einzelabnahme) erforderlich. Diese hat unverzüglich zu erfolgen, bis dahin sind nur solche Fahrten gestattet, die in direktem Zusammenhang mit der Wiedererlangung der BE stehen.


    Bei einer Abnahme nach 19.3 ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich, diese kann jedoch erfolgen, wenn die Zulassungsstelle sich das nächste Mal (wann auch immer das sein wird) aus anderen Gründen (Umzug, Halterwechsel…) mit den Papieren befasst. Bei einer 19.2 wird durch die Zulassungsstelle eine neue BE erteilt, daher hat die Berichtigung bzw. Neuaustellung unverzüglich zu erfolgen. Der TÜV stellt nur die notwendigen technischen Unterlagen dafür aus, daher ist das Auto nach dem Besuch weiterhin solange ohne BE, bis man beim Amt war.


    Wenn man Teile mit ABE oder e-Nummer anbaut, muss man nichts abnehmen und eintragen lassen. Dann sind die Teile aber nicht genehmigungsfähig, sondern genehmigungsFREI.

    …für die auch höchstens der Tatbestand „Führen eines Fahrzeuges mit erloschener BE“ interessant wäre.


    Wie viel mehr kostet eigentlich die Steuer und Versicherung nach so einem Umbau?

    Steuerliche Themen sind Sache des Zolls - und der wird Dich wegen einer Leistungssteigerung nicht anhalten. Versicherung kostet je nach Gesellschaft nichts mehr bis minimaler Aufschlag, weil das Ausgangsfahrzeug gleich bleibt - Eintragung natürlich vorausgesetzt.


    Was Deinen zweiten Spruch angeht - bist Du Dir wirklich sicher, dass Du in jeder Sekunde Deines Lebens und in jeder Situation immer und ausnahmslos alles gesetzeskomform machst? Anderen die Pest an den Hals wünschen sollte nur, wer selbst kein Büßergewand tragen muss…