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Also meiner aus 01/2012 hat die noch.
Einmal von unten antippen und sie rutscht nach oben.
Und sooo viele noch jüngere als meinen wird es nicht geben.
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Also meiner aus 01/2012 hat die noch.
Einmal von unten antippen und sie rutscht nach oben.
Und sooo viele noch jüngere als meinen wird es nicht geben.
Geht problemlos ohne Vakuum.
Ich knete immer die Schläuche die zum Kühler gehen und fülle dann immer wieder im Ausgleichsbehälter auf.
Beides immer im Wechsel, wenn der Stand dann nicht mehr sinkt und keine Luftblasen mehr ankommen, starte ich den Motor und lass warmlaufen.
Kann aber mal sein das du da 15min knetest.
Gleiches geht auch beim N57.
Alles klar, danke 👍🏻
BMW sagt ja bei so ziemlich jedem Motor, dass das Kühlsystem vaakumbefüllt werden soll…
Ist der N47 da auch so kritisch oder kann ich das auch auf die „althergebrachte“ Art machen?
Sind zwei vollkommen unterschiedliche Systeme.
Abtriebswellen demontieren wegen Radlagertausch…
Sollten bzw. müssen die Schrauben und Bleche tatsächlich getauscht werden, wie BMW vorgibt, oder ist das mal wieder so eine BMW-Sache?
Geht dann halt einfach nicht mehr.
Ähm...
Kann ja sein, dass Dein Sensor hin ist.
Aber selbst wenn, würde das Auto trotzdem normal lenken und geradeaus fahren müssen.
Der Sensor liefert dann halt nur Murksdaten.
Für Dein Lenkproblem wird der aber nicht die Ursache sein.
Zur Frage:
Wenn Du den nicht sofort anlernst, liefert er halt im Ernstfall totalen Murks oder gar keine Daten. Führt dann dazu, dass die entsprechenden Regelsysteme (DSC) nicht sauber funktionieren oder sich selbst abschalten.
Spätestens am Folgetag (wenn man den zB abends nach Feierabend tauscht) sollte der schon entsprechend angelernt werden - zu Deiner eigenen Sicherheit.
Treiber der hinteren Kanäle frittiert.
die kriegst du doch garnicht an nem 320d wegen der kleinen Handbremse drangebaut
Jaein.
Manche Touring haben ab Werk die große Handbremse.
xDrive hat ab Werk die große Handbremse.
Hab selbst auf 330/336 umgebaut, war kein Problem.
Schließlich geht beides vom KBA aus
Nein.
Die Anordnung zur Stilllegung wird von der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde ausgesprochen.
Das kann in Zusammenarbeit mit dem KBA passieren, muss aber nicht.
Es gibt mittlerweile genug Fälle, in denen eine Stilllegung ausgesprochen wurde, weil die Ämter entweder die Nachweise von BMW nicht akzeptiert haben oder diese da gar nicht angekommen sind.
Das KBA "allein" könnte nur die Betriebserlaubnis entziehen.
Das ist was vollkommen anderes.