Moin!
Da ich meinen Zweitwagen sehr selten bewege, war mir irgendwann der HU Termin 09-2025 entfallen+egal.
Bereits am 02-12-2025 hatte ich den ersten Strafzettel und die Mängelkarte dran, was ich erst Tage später feststellte weil ich selten nach dem Wagen schaue.
Ruhender Verkehr, ruhige Seitenstrasse, freie Parkplätze ohne Ende.
Jetzt kam Post von der Zulassungsstelle, dass wenn ich nicht innerhalb einer Woche die HU nachweise, mir laut §5 FZV die Nutzung untersagt wird.
Ich bin schon vor dem Schreiben durch die Waschstrasse und anschliessend zum TÜV, wo ich dann einen mängelfreien Bericht und die Plakette bekam.
Zur Frage: Ist da nicht mit Übermass reagiert worden? Könnten die wirklich ein Auto binnen Wochenfrist aus dem Verkehr ziehen, nur weil die HU 3 Monate überfällig ist?
Also die Karre steht gut da, quasi original wie ab Werk, kein verbeulter, rostiger Haufen mit platten Rädern...