Stimmt, nach stundenlangem Stöbern hab ich auch davon gelesen. Grenze läge bei 6 Jahren oder 150tkm. Alles was älter ist oder mehr KM hat, da würde nix abgezogen.
Aber hab eben gefunden:
"Ob und wann die Kaskoversicherung die Mehrwertsteuer ersetzen muss, ist
in § 13 Abs. 6 der Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt. Dies ist nur der Fall, wenn und
soweit sie tatsächlich wegen einer durchgeführten Reparatur oder einer
Ersatzbeschaffung angefallen ist, stellte das Oberlandesgericht
Saarbrücken in einem Urteil vom 28.01.2009 klar (AZ: 5 U 278/08)."
Somit würde es wie Du schon sagst Alex-Hawk, in meinem Fall so aussehen, dass ich die Mwst nachgezahlt bekäme, wenn ich mir nen Gebrauchten kaufen würde. Puh, das beruhigt mich doch etwas. Ansonsten wär für mich doch nur ne Reparatur in Frage gekommen.
Im Übrigen kann man aber sicher auch bei seiner Versicherung unter dem SChadenfall anrufen und konkret fragen, wie es aussehen würde. die Sachbearbeiterin meines Falles war nur grad in Pause. 