Beiträge von wat

    Dein Geruchsproblem sind (Schimmel)Bakterien. Nach dem Ausschalten der Klima kommt warme Luft in die kalte Klimaanlage - kalte Luft kann weniger Wasser aufnehmen als warme, bzw. an den kalten Oberflächen kondensiert das Wasser aus -> Schimmel in der Anlage.
    Die Klimaautomatik läuft auch nicht ständig, sondern nur bei Bedarf - je nachdem wie die Innentemperatur im Relation zu Aussentemperatur, Sonnenstand bzw. -einstrahlung gewähst ist, bleibt die Klimaanlage im Automatik-Modus auch schonmal aus ;)
    Lass ne vollständige (richtige) Reinigung und Desinfektion der Klimaanlage bzw. Lüftung durchführen, dann sollte das Problem behoben sein.

    Ist doch völlig normal, dass lustkose Azubis an den Autos schrauben und so Ihr Wissen erweitern - da kann schonmal was brechen und nicht jeder Azubi sagt das seinem Meister. Klar sollte dieser die Arbeit kontrollieren - wie das läuft ist ja ausreichend beschrieben.
    Wenn überhaupt nimmt sich die Kundenbetreuung nur der defekten Teile an. Naja und so ne Sitzmatte, die geht schonmal defekt - bloss warum immer die auf der Beifahrerseite?? Oder liegt das an dem ganzen Zeugs, was auf dem Beifahrersitz transportiert wird und die Matte ist eigentlich gar nicht defekt, sondern es wird nur angezeigt, das einige Kilo auf den Beifahrersitz drücken??

    Er spricht vom LCI - Xenon ... ich kann aber auch nicht sagen, ob da wirklich was anders ist.
    Bei mir ist das adaptive Kurvenlicht jedenfalls an der äusseren Linse (mit dem normalen Fahrlicht) verbaut - würde sonst wohl auch kaum Sinn machen, wenn für Kurven ne Extra Lichtquelle angeschaltet wird.
    Hinter inneren Linse verbirgt sich bei mir (BI-Xenon) die Lichthupe, Fernlicht geht ja über die Xenon-Linse.

    Logisch für mich ist den Satz wie folgt zu ergänzen, um ihn besser zu verstehen


    Halt, logisch für Dich und zu ergänzen ist, nicht das was im Gesetz steht, sondern Deine Interpretation.

    Zitat

    das Beste ist doch ..., dass nicht bemängelt wird, ob nun aufgrund dass es erlaubt ist (wie ich meine) oder dass es verboten ist aber toleriert wird (wie du und andere es meinen) ist doch im Endergebniss wurscht. Freuen wir uns über die schönen Coronas...


    Ich sehe schon einen Unterschied, ob man wegen etwas nur nicht belangt wird oder etwas völlig legales macht. Auch wenn es im Ergebnis erstmal gleich bleibt.



    Weiss ja nicht, wie du auf "i.d.R." kommst, aber is wie mit den NSW. Der eine muss zahlen, der andere halt net. Generell kann man das nie sagen. Wenn man an "den Richtigen" kommt, zahlt man evtl. auch mal nen 5er wenn man keinen Verbandskasten dabei hat oder nen 10er wenn der Fahrzeugschein fehlt (nicht im Original mitgeführt wird).
    Also nicht verallgemeinern. :D


    idR (in der Regel) bedeutet langläufig: "für gewöhnlich, meistens, normalerweise" das impliziert, dass in seltenen, einigen wenigen Fällen ein anderes Ergebnis eintreten kann. Völlig klar, wenn kontrolliert wird und es fällt dabei etwas auf, dann "darf" man dafür zahlen.


    Nochmal: Es gibt einen Eintrag in BkatV. Damit ist die Absicht des Gesetzgeber auch klar: Es ist nicht erlaubt.
    Der zugehörige Eintrag findet sich unter laufender Nummer 74 der BußgeldkatalogVerordnung. "Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren (§ 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a § 49 Abs. 1 Nr. 17) " und ist mit 10 Euro belegt.
    Bußgeldkatalog des BMVBS

    Also, die ganzen Absätze nach dem 1. beziehen sich auf den 1. Absatz, nämlich auf "Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern". Sonst würde auch der 4. Absatz wohl kaum Sinn machen, bzw. dann müsste jeder (weil´s da steht !!) sein parkendes/abgestelltes Fahrzeug auch am Tag beleuchten. Denkt mal darüber nach ;)
    Ihr könnt´s glauben oder nicht. Ich find´s so logisch!! :thumbup:
    Unlogisch ist für mich aber, dass es verboten sein soll mit einer zugelassen Beleuchtung (Standlicht) am Tag (bei guten Sichtverhältnissen) zu fahren, wenn es aber erlaubt, ja bald sogar Pflicht ist, am Tag (bei guten Sichtverhältnissen) mit stärkerer Beleuchtung, wie dem Abblendlicht zu fahren.


    Für die Nebler reicht es aber nicht, was im 1. Absatz steht (Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
    erfordern) sondern im 3. Absatz ist geregelt, dass sie bei Nebel, Regen oder Schneefall, wenn dadurch die Sicht erheblich behindert ist, die Nebler zusätzlich zum Abblendlicht, bzw. bei zwei Nebler auch + Standlicht eingestzt werden dürfen. Also, da ist es eindeutig, dass deren Einsatz bei allen Verhälnissen, die besser sind als sichtbehindernder Nebel, Schneefall oder Regen verboten ist.


    Ja, Du hast Recht, es ist sicher sinnvoll nicht nur einzelne Sätze, sondern immer den ganzen Absatz, Paragraphen oder noch besser das ganze Gesetz zu lesen.
    Du hast aber unrecht, dass die einzelnen Absätze aufeinander aufbauen sollen. In Gesetzen gilt jede Ziffer für sich und ist nicht im direkten Kontext mit den umstehenden Ziffern zu sehen.
    Und auch ja, Gesetze sind nicht immer wirklich verständlich formuliert.
    In dem von Dir angesprochenen Punkt 4 wird am Ende des Abschnittes bezug auf Dunkelheit genommen.
    Ebenso wäre es nach Deiner Theorie ja auch erlaubt am Tage mit Fernlicht zu fahren, weil - Deiner Aussage nach - alles in Punkt 2 sich nur auf Dämmerung, Dunkelheit oder sonstige Sichtbehindernde Verhältnisse bezieht. Es gilt aber zu jeder Tageszeit "Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert."


    Es wird aber idR auch nicht weiter verfolgt, wenn Du am Tage nur mit Standlicht herumfährst - Ermessensspielraum des Beamten.

    Am Tag wird da keiner mosern wenn du mit Standlicht rum fährst.


    Doch, weil da gibt es die StVO und dort ist das Fahren mit Standlicht allein verboten - unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit. Es heisst Standlicht, weil es das stehende Fahrzeug erkennbar machen soll.
    Das normale Abblendlicht wird auch als Fahrlicht bezeichnet. So ist für andere Verkehrsteilnehmer neben einer früheren Erkennbarkeit auch eine klare Unterscheidung möglich.


    Zitat von »FashionVictim«
    §17/II StVO Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.


    häää???? die corona ringe sind doch standlicht!?! die audi tagfahr-leds sind ja auch quasi standlicht?!! und da steht damit darf man nicht fahren ?(


    Nein, TFL-Birnen haben eine höhere Wattzahl (idR 15 Watt) als Standlicht (4 - 6 Watt). Ausserdem gibt es für TFL eine gesonderte Regelung in der StVO, sodass diese am Tage statt des Fahrlichtes benutzt werden dürfen.


    ZUrück zur Ausgangsfrage: Ja, wenn Du ständig mit Lichtfährst, dann wirst erstens besser gesehen und für die Xenon-Brenner ist es auch besser, als immer ein und ausgeschaltet zu werden. In den Xenonlampen "brennt" ein verschleissfreier Lichtbogen statt eines Glühdrahtes, der nach einiger Zeit durchbrennt. Es schadet also nicht diese immer brennen zu lassen. Kraftstoffmehrverbrauch kannste Dir selber ausprobieren - ich merke keinen signifikanten Unterschied (< 0,1 Liter/100 km)
    Die Fahrzeugbeleuchtung dient aus Ihrer Historie heraus eigentlich nur dem "Gesehen werden" und nicht dem eigenen Sehen - leider gibt es immer noch Verkehrsteilnehmer, die in der Dämmerung meinen kein Licht zu benötigen.

    Auch BMW merkt die Krise ... freundlich fragen, 10% sollten auch bei BMW möglich sein.
    Einfach mal mehrere Händler besuchen und ein freundliches, nettes Gespräch führen - wer nur fragt, was ist letzte Preis, bekommt wahrscheinlich nichtmal 3% :D

    na ja BMW kocht auch nur mit wasser ! :bmw2: :auto: :fechten:


    Wie alle anderen auch - von dem Standpunkt aus, kann sich jeder, der etwas technisches Verständnis besitzt und sich traut die Finger auch mal schmutzig machen, kann das meiste am Auto gleich selbst erledigen.


    IMO lohnt sich der Service bei BMW mindestens solange, wie man auf der Kulanz-Seite noch Erwartungen hegen kann.


    Ist auch schon lustig, einerseits achtet man beim Kauf aufs Serviceheft und dann will man da nichts eintragen lassen ?( sooo teuer ist der Service beim richtigen freundlichen nun auch nicht -

    PDC hinten hat er schon ... warum die in der Beschreibung doppelt steht?? Nen Taster PDC-abschalten gibt es nur für PDC vorne.


    Okay, so ganz nackt wie es zunächst auf dem Bild aussah ist er nicht - mit 18900 ist es aber trotzdem kein Schnäppchen.

    Das Auto auf dem Bild hat keine Sitzheizung.
    Wenn Du den Link zum Fahrzeug postest, dann könnte man Dir auch mehr zum Fahrzeug sagen - so sieht es erstmal sehr nackt aus.