Alles anzeigen
Sie haben vor ca. 1.5 Monaten bei ner offiziellen BMW Garage nen gebrauchten 1er gekauft (leasing). Mit dabei war noch ein Jahr Garantie sowie gratis Service bis 100'000km oder sowas.
1.
Die Arbeiten würden auf Garantie ausgeführt jedoch müsse man einen SELBSTBEHALT bezahlen?! Keine Ahnung welchen Prozentsatz dieser Selbstbehalt schlussendlich ausmachen soll. Die Reparatur soll jedenfalls gut 1000 Franken (Währung spielt ja eigentlich keine Rolle) kosten.
Stimmt das?!
Also entweder ist es doch Garantie oder nicht. Oder zumindest Kulanz seitens der Garage (bei nem Auto das man erst 1.5 Monate hat), aber von nem Selbstbehalt bei ner Reparatur hab ich bisher noch nie was gehört!
Falls es sowas in der Schweiz auch gibt, dann gilt erstmal eine Gewährleistung, denn nach 1,5 Monaten sollte der Wagen ja eigentlich noch laufen.
Ob und wie viel während der Garantie bezahlt werden muss, regelt die Garantie-Police. Das ist letztendlich auch nur eine Versicherungspolice. Und bei Vollkasko usw. ist ein Selbstbehalt auch nichts Ungewöhnliches.
Alles anzeigen
2.
Zweitens sind sie dann auf das Thema Ersatzwagen gekommen.
Der Herr meinte dann, ja, der soll 60 Franken pro Tag kosten.
Muss sie den Wagen nun bezahlen?
Müsste die Werkstatt da nicht zu beginn darauf hinweisen, dass der was kostet?
Kann doch nicht sein das sie nun im Nachhineinm für was weiss ich wie viele Tage das nun dauern wird, Geld eintreiben können?
Ich würds ja verstehen wenn man den Wagen bezahlen muss wenn man ihn für einen Tag oder so nutzt.
Sie können ja aber nichts dafür, dass die Werkstatt das Ersatzteil nicht hat.
Morgen sind dann aber schon 3 Tage rum und vielleicht kommt das Teil ja erst nächste Woche!
Deine Mutter hat vergessen zu fragen, der Händler hat es vergessen zu erwähnen. Wer hat nun Schuld?
Ich würde den Händler auf das Dilemma aufmerksam machen und hoffen, dass er entgegenkommt.
Es zwingt übrigens niemand Deine Mutter den Wagen weiterhin zu behalten.
Spätestens ab dem Zeitpunkt, wenn der Händler auf die Kosten für den Wagen hinweist, hat sie diese zu übernehmen oder den Wagen zurückzubringen.
Ansonsten ergibt sich das aus den gesetzlichen Regelungen über Gewährleistung oder aus der Garantiepolice.