Meines Wissens nach verhält sich das folgendermassen:
(wobei ich nicht weiß, ob es unterschiedliche Regelungen in verschiedenen EU-Ländern gibt)..
Es gibt Dinge, die sind audrücklich verboten und auch gesetzlich eindeutig geregelt, wie z.B.: das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.
Dann gibt es Grenzbereiche wie z.B.: Lesen, Essen, Beifahrerin ...und natürlich Fernsehen!
In diesem Fall muss die Polizei eindeutig beweisen, dass dadurch eine Ablenkung (ein Unfall o.ä.) passiert ist.
So etwas würde dann eh nur durch einen Video-Beweis belegt werden können, da bei einem Boxenstop durch die Rennleitung das Fahrzeug sowieso zum stehen kommt, wäre es dann wieder legal ...
Da sich ja demnächst mehrere TV-User unter uns befinden werden, hier vielleicht noch eine interessante Info:
http://www.autobild.de/artikel/fernsehen-im-auto-56865.html