Meines Wissens nach verhält sich das folgendermassen:
(wobei ich nicht weiß, ob es unterschiedliche Regelungen in verschiedenen EU-Ländern gibt)..
Es gibt Dinge, die sind audrücklich verboten und auch gesetzlich eindeutig geregelt, wie z.B.: das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt.
Dann gibt es Grenzbereiche wie z.B.: Lesen, Essen, Beifahrerin  ...und natürlich Fernsehen!
 ...und natürlich Fernsehen!
In diesem Fall muss die Polizei eindeutig beweisen, dass dadurch eine Ablenkung (ein Unfall o.ä.) passiert ist.
So etwas würde dann eh nur durch einen Video-Beweis belegt werden können, da bei einem Boxenstop durch die Rennleitung das Fahrzeug sowieso zum stehen kommt, wäre es dann wieder legal ... 
Da sich ja demnächst mehrere TV-User unter uns befinden werden, hier vielleicht noch eine interessante Info:
http://www.autobild.de/artikel/fernsehen-im-auto-56865.html
 
		 
				
	