Beweislastumkehr ist ein Teil der gesetztlichen Gewährleistung. Die wird im privatrechtl. Kaufvertrag mir an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hier ausgeschlossen worden sein. Das beinhaltet aber noch lange keinen "Freibrief" für den Verkäufer.
Unabhängig dessen könnte hier der Ansatz der arglistischen Täuschung in Betracht kommen (vgl. 123 BGB).
Kannte der Verkäufer zum Zeitpunkt des verkaufs diesen Mangel ? -> das ist die Frage um die es sich dreht. Aber ganz so einfach ist das nicht; denn: Was ist denn nun genau am Motor defekt das er soviel Öl verbraucht und der Motor getauscht werden müsste? Ist es sicher, das der Verkäufer diesen Defekt auch schon hatte? (...denn wenn heute ein Teil kaputt geht, wusste der verkäufer gestern nichts von diesem Mangel).
Beiträge von maveric
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es geht aber nicht ums wasser sonder um gewicht
Das mir schon klar du
Aber da kommt doch nichts zusammen an Gewicht, wenn man ihm "Wasser in die Hosentasche seines Rennanzug geschüttet" hat; 50% finden sich davon doch sicher auf dem Asphalt wieder. Ich geh da von ner kleinen Flasche; nicht von einem Kanister aus... Wie gesagt; wenn er nach einem Wiegen paar gramm nur über dem Limit liegt, könnt ich´s noch nachvollziehen; aber die Strafe wurde ja selbst ohne Ergebnis des Wiegen´s ausgesprochen (man könne es nicht richtig mehr feststellen). Hätte er es getrunken wäre es das gleiche Gewicht nur dann wohl ohne Strafe; ich find es quatsch einfach. -
kann sich ja mal jeder auf die waage stellen und dann mit wasser begießen; ich denke das meiste läuft eh so weg. Wenn er jetzt bis auf 300g am Gewichtsimit war, kann man ja noch über die Entscheidung streiten; aber so nun allein wegen der Tatsache das da ein bisschen Wasser im Spiel war.....
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Garantie kannst dir in die Haare schmieren; bzw eher dein Händler.
Gewährleistung heißt das Zauberwort. Haben die anderen ja schon genannt mit der Beweislastumkehr... -
Einmal länger ziehen funktioniert nicht?
Wenn du vorne nur kurz tipst und die Scheibe fährt ganz hoch wurde das aber codiert?
Codiert ist nichts. Schalter "antippen" dann fährt sie nur paar cm- das ist klar. Wenn du den Schalter einmal "durchziehst" dann fährt die Scheibe doch bis anschlag.
Hinten hingegen muss ich immer zweimal durchziehen damit sie hochfährt.Das ist auf jeden Fall nicht normal.
Es funktioniert vorne und hinten genau gleicht
Meinst? ...schon komisch; aber gut, funktioniert beim zweiten ziehen immer; von daher....... Werd nochmal genau drauf achten später -
Mal ne frage weil ein eigener Thread dazu ned lohnt
...nachdem man die hintere Seitenscheibe runtergefahren hat und diese unten ist, muss ich immer zweimal wieder den Schalter nach oben ziehen damit die Scheibe wieder hoch fährt Bei der vorderen fährt sie beim erstenmal hoch; hinten wie gesagt 2x Schalter betätigen. Ist das bei euch auch so??
Was soll die Idee denn? -> nervig -
nur ist die Frage, wie bekomme ich eine vernünftige Ölprobe am Motor gezogen?
Besorgst dir einen dünnen -aber langen Schlauch, und dazu eine große Plastikspritze aus der Apotheke. Schon baust dir deine Absauganlage.
Habe ich auch so gemacht als mir Flachzangen der Werkstatt zuviel Öl beim Ölwechsel eingefüllt hatten, was ich dann bemerkte hatte bei der Kontrolle zuhaus. Ging 1A. -
Ich habe damals alt mit neu verglichen und konnte keine Veränderungen feststellen.
War letzten September
...zumindest bei MT sprach man von einer Änderung - Seite4 - Genauer weiß ich es auch nicht; hatte es nur gelesen. -
Danke chief. Werd bei Gelegenheit mal Rad und Radhausschale abnehmen und schauen ob man ggfs ein Leerrohr o.Ä. drüber schieben kann um das nochmal zu verhindern. Ähnlich scheint die Lösung von bmw auch zu sein, die Leitungen haben soweit ich weiß jetzt nen Überzug extra drüber bekommen!?
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Wurde bei mir zwar kurz vor dem Kauf schon gehoben; Konstruktion ist aber ja geblieben -> würde daher gern wissen wie man den Schlauch am besten schützen kann um dem entgegen zu wirken ?? Hat da jemand vorkehrungen getroffen ?
...müsste die Ecke hier sein, wo es scheuert; oder!?