Bei den Fähnchenhändlern heißt "Garantie" fast immer die gesetzliche Gewährleistung, wenn man dann mal
genauer hinterfragt.
Die schreiben auch rein "scheckheftgepflegt", nur weil in den letzten 10 Jahren der Ölwechsel immer schön
eingetragen wurde.
Zuhaufe selbst erlebt. Erst vor einigen Monaten noch.
Du darfst auch Garantie und Gewährleistung nicht durcheinander bringen.
Garantie kann der Händler auf Gebrauchtwagen zwar geben (Gegen Aufpreis, Quasi Zusatzabsicherung), aber die kann man sich sparen weil sie nur bestimmte defekte absichert, und dann auch je nach Vertag auch nur zu nem bestimmten Prozentsatz. Da Hilft ein Blick ins Kleingedruckte der Garantie.
Gewährleistung ist in dem Fall beim Händler immer Pflicht. Diese deckt auch bekannte Mängel ab.
Der Händler kann also nicht sagen "ja, aber du wusstest doch bescheid".
Die Händler winden sich natürlich mit allen möglichen Tricks, um die Gewährleistung zu umgehen.
Viele Vertragliche Klauseln sind inzwischen Rechtswidrig, tritt der Verkäufer aber als Zwischenmann auf, also "Im Auftrag", wirds schwer da was zu machen.
Aber, wie hier schon angesprochen, wenn noch Interesse am Wagen besteht : Mangel beseitigen lassen. Da besteht dann aber die Gefahr, dass kein Langzeittest vorliegt und der Ölverbrauch vlt doch noch Vorhanden ist.
Edit :
- 12 Monate Car Garantie möglich (Aufpreis)
