21er ist eine Vollabnahme.
Im Amtsdeutsch heißt das „…nach §19.2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO“
Das 19.2 besagt, dass ein An- bzw. Umbau abgenommen wurde und das 21, dass seitens des aaS das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht und seinerseits keine Bedenken bestehen, dem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis zu erteilen.
Die eigentliche BE wird dann vom Straßenverkehrsamt erteilt.