Beiträge von neffets88

    Hallo!


    Wie schon badavalanche schreibt:
    Geh in´s Autohaus und löcher´ den Verkäufer - dazu ist er da . . . .


    Hast Du dann die Konditionen, kannst Du Dich zu Hause in aller Ruhe vor den BMW-Konfigurator setzten und alles "durchspielen". Den Nachlaß, den Dir der Verkäufer gewährt, kannst Du als Anzahlung einsetzen und damit bekommst Du bis auf kleine Unstimmigkeiten mittels des Konfigurator´s das Angebot des Verkäufers nachgespielt. Hast Du das, kannst DU mit dieser Rechnerei Dir Dein Wunschauto zusammensetzen.


    MfG
    neffets88

    Hallo,


    durch eine Tieferlegung im herkömmlichen Sinne ändert sich nichts an der Einfederungsgeometrie. Die Endanschläge bleiben das gleiche, genauso wie der Weg, den das einfedernde Rad beschreibt. Also muß ein Rad, welches mit Distanzscheibe montiert nicht streift, auch bei montierter Tieferlegung freigängig sein. Ist es das nicht, ist es auch ohne Tieferlegung nie freigägnig gewesen, sondern das Rad hat dann nur nicht soweit eingefedert. Deshalb wird auch bei nicht so detailierten Gutachten vom Prüfer versucht, das Fahrzeug bis zum Endanschlag einzufedern.


    Es gibt einzelne Tieferlegungen, bei denen sich aber die Fahrwerksgeometrie ändert. Dann muß aber nicht nur die Feder geändert sein, sondern minestens auch das Federbein (z.Bsp.am Vorderrad).


    MfG und weiterhin Gute Fahrt
    neffets88

    Hallo,
    wie schon mehrfach geschrieben - über Geschmack läßt sich streiten.
    Aber - mir gefallen sie überhaupt nicht. Machen das Auto "billig".


    Den separaten Rückstrahler brauchst Du in jedem Fall, sofern das Austauschschlußlicht keinen hat. Das erkennst Du an den Genehmigungszeichen auf der Rückleuchtenkombi. Für Rückstrahler muß dann ein "IA" oder "IB" vorhanden sein. Ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Kombi nicht enthalten.
    Wenn Du auf einen wohlinformierten Unifornträger oder einen Prüfer einer der vielen Prüforganisationen triffst, werden sie Dir schon beibringen, daß Du die Dinger benötigst. Bei der Hauptuntersuchung sind sie dazu angehalten, Fahrzeuge wegen einer solchen "Kleinigkeit" erheblich zu machen. Ist halt eine "willentliche Änderung" die Du vornimmst un deren Begleiterscheinungen/Auflagen - separater Rückstrahler - Du nicht beachtest. Und wirklich, keiner aber auch wirklich keiner, befestigt im "Bedarfsfalle" -bei Dunkelheit -die Dinger dann. Also immer dran . . . .


    MfG
    neffets88

    Hallo,


    ein 20-Zoll-Radsatz für 800.-€ gibt es für die Felgen Papiere??????
    Sonst wirst Du Dich mit einer Eintragung schwer tun. Laß die Finger von Felgen, für die es nicht einmal ein Festigkeitsgutachten, geschweige denn ein Teilegutachten gibt.


    MfG

    Hallo,


    zum Thema Rechts-/Linksverkehr.
    Esgibt einpaar wenige Hersteller, die Scheinwerfer einabuen, die mit geringem Aufwand von Rechtsverkehr auf Linksverkehr umgerüstet werden können. Wirklich sehr wenige.
    In den meisten Fällen muß man sich mit dem Abkleben des nicht genehmigten Bereiches durch eine Folie behelfen. Das geht aber nur für kurze Fahrten zum Beispiel Urlaub o.ä..Verbleibt das Fahrzeug generell im anderen "Verkehr" müssen die Scheinwerfer gegen die erforderlichen ausgetauscht werden.
    An Hand der Kennzeichnung auf den Scheinwerfer kann man erkennen, für welchen Bereich der Scheinwerfer geeignet ist. Rechts- bzw. Linksverkehr wird mit einem Pfeil in die jeweilige Richtung angezeigt -> oder halt <-. Sind beide Pfeile vorhanden - sie sind dann direkt übereinander - so ist es ein Scheiwerfer der im inneren umgestellt werden kann.


    Generell fahren wir in Deutschland mit asymmetrischen Abblendlicht.
    Dabei strahlen beide Scheinwerfer ein Licht aus, welches den rechten Fahrbahnrand weiter ausleuchtet, als den Bereich des Gegenverkehrs. Das ist einfach dazu da, um den rechten Rand und damit die eventuellen Fußgänger oder andere Hindernisse besser zu erkennen ohne den Gegenverkehr zu blenden.
    Die Scheinwerfereinstellung dazu sollte in der Werkstatt oder bei einer anderen geeigneten Stelle eingestellt werden.
    Oder habt Ihr Euch noch nicht über diese elenden Blender aufgeregt, die einem des öfteren entgegenkommen??????


    Zum Thema LICHT, gibt es tolle Seiten im Net - mal sehen, wenn ich fündig werde, stelle ich die Link´s hier rein.
    Falls gewünscht.


    MfG
    nefets88

    Hi,


    muß da mal meinen "Senf" auch noch dazu geben.


    Injedem Fall ist eine Zentrierung in Verbindung mit Spurplatten/Distanzen wichtig. Wenn das richtig gemacht ist - und das ist es bei H&R-Distanzen - dann gibt es da keine Probleme mit "unrundem Lauf". Sicher muß man dann längere Schrauben verwenden, sofern nicht das separat verschraubte System verwendet wird.


    Zum Thema "Bördeln/Kanten anlegen".
    Ich persönlich würde mir das überlegen. Wenn es nicht richtig gemacht wird, kann es Haarrisse im Lack geben, die nicht sofort, aber langfristig dafür sorgen, daß Feuchtigkeit eindringt und den Rost den Weg ebnet. Wohlgemerkt, daß kann, muß nicht passieren.
    Hingegen sind die Gutachten zu Spurverbreiterungen immer so abgefaßt, daß der Gutachtenunterzeichner auf der sicheren Seite ist. Es kann also durchaus sein, daß im Gutachten steht, daß die Radlaufkante nachgearbeitet werden muß, es aber im speziellen Anwendungsfall nicht notwendig ist. Aber das "sieht" man dann erst bei der Montage. Der Gutachtenunterzeichner ist aber abgesichert, falls es halt nicht reicht.


    Ein guter Tuningbetrieb zeigt Euch das vor Ort und entscheidet mit Euch, was für Euern Wagen und die jeweilige Geldbörse das Richtige ist.
    Immer nach dem Motto, wer fragt gewinnt . . .


    MfG

    Hi Markus!


    Super Arbeit. Sieht sehr frisch und neu aus.
    Ich bin aber zur Zeit nur am Suchen, aber das wird sich ja wohl legen.


    Bin gespannt, was es noch alles neues zu erkunden gibt . . . ;)


    MfG