Und jetzt nochmal in verständlich...
Sie meinte, dass bis zu einer Schadenssumme von 1000 Euro der Kostenvoranschlag der Werkstatt akzeptiert wird. Bei höheren Reparaturkosten muss die Schadenssumme durch einen Gutachter ermittelt werden.
Wenn du Geschädigter bist, kannst du einen eigenen Gutachter beauftragen; die gegnerische Versicherung kann zwar einen schicken, dessen Gutachten ist für dich aber nicht bindend.
Ich denke, im Streitfall wird das Gericht einen bestimmen.