Hallo,
folgendes, meine Freundin hatte einen leichten Unfall.
Es war eine Zweispurige Straße, sie fuhr links und wollte links abbiegen. Die Gegenpartei war auf der rechten Spur. Die Gegenpartei wollte rechts Abbiegen und scherte just in dem Moment nach links aus um einen größeren Bogen zu fahren, damit sie um die Kurve kommt, als meine Freundin neben ihr war. Sie ist meiner Freundin dann links in die Türe gefahren. Schleifspuren sind bis an die hintere Stoßstange, dazu noch leichte Blechschäden.
Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen. Der eine Polizist gab ihr zumindest mündlich Vor Ort recht. Allerdings sagt die Gegenpartei das meine Freundin schuld ist. Also Aussage gegen Aussage. Schaden bei uns wurde durch einen Gutachter geschätzt und ging an die Versicherung.
Fotos wurden gemacht vom Unfallort, dort sieht man auch das meine Freundin auf ihrer linken Spur war und die Gegenpartei schräg stand und sehr weit links, bzw sogar auf der Trennlinie.
Nun kam von der Gegnerischen Versicherung ein Scheck zur Abrechnung, aber nur mit der Hälfte des Betrages vom Gutachter, mit der Begründung:
Die Zahlung erfolgt per Scheck.
Die polizeiliche Ermittlungsakte lag uns jetzt vor. Auch danach lässt sich aufgrund der widersprüchlichen Aussagen, keine eindeutige Klärung des Unfallhergangs vornehmen.
Wir nehmen daher eine Schadenteilung vor.
Wir wollten das, wenn möglich, ohne Anwalt klären.
Meine Frage ist jetzt: Darf die Gegnerische Versicherung von sich aus, einfach so eine Mitschuld geben und den Betrag um 50% kürzen?
Mir kommt das irgendwie, wie Pistole auf die Brust setzten, vor.
Hat da jemand Erfahrung?
Ich mein, wenn ein Gericht das entscheidet ok, aber doch nicht die Versicherung von sich aus?! Oder liege ich da komplett falsch?