Sollte Man(n einen "M" haben ???

  • Jetzt mal ne blöde Frage, bin ich hier im falschen Film ... ist die 2.000km Einfahrkontrolle bei den Emmis wirklich in der Checkcontrol hinterlegt(?) ... meiner Meinung nach nämlich nicht ...

    Also bei mir war die Checkcontrol so eingestellt, dass sie nach 2.000 km zum Service gerufen hat- und das war bisher bei allen Emmys so, die ich hatte! Egal ob M3, M5 oder Z3 M-Roadster....


    eigentlich weist doch lediglich der Aufkleber in der Scheibe darauf hin, oder nicht(?) - bis 2.000km max.170km/h etc.

    Den hast Du auch, ist klar....


    Im Checkheft steht sie aber in jedem Fall drin!

    So isses!!!!!!!!!!!!!!!

  • Ja, der Service muss definitiv eingetragen sein!
    Und jain, das muss es nicht heißen, aber Du wirst es auch nicht mehr nachvollziehen können....


    Okey, great. Danke.


    Das mit der MwSt. stimmt. Du musst Dir an der Grenze die MwSt. beim deutschen zoll wiederholen und das Fahrzeug in der Schweiz wieder einführen.
    Aber auch hier würde ich mal einen Steuerberater konsultieren...


    Ok, werde ich tun..


    Gerade beim Emmy würde ich nur zum Händler gehen- denn nur dort bekommst Du die Sicherheit, dass bei Beanstandungen der Händler auch noch in 3 Monaten existiert


    Das wäre mir auf jeden Fall am liebsten. Leider haben die Händler aber die höchsten Preise, liegen bis jetzt alle über meinem Budget. Bleibt mir also kaum was anderes übrig als zu hoffen dass ich kein schwarzes Schaf erwische.. :evil:

  • Kleiner steuerlicher Hinweis!


    DAS mit der Erstattung der zuvielgezahlten MWSt. bei der Ausfuhr gilt aber nur in dem Fall, dass das Fahrzeug von einem Händler bzw. einer Firma (mit ausgewiesener MWSt.) gekauft wird und auch nur dann, wenn in DE die volle USt. bezahlt worden ist - das o.g. Fahrzeug soll aber netto verkauft werden ... beim Kauf von Privat sind Brutto und Netto leider gleich, da gibts an der Grenze nur 0,nix erstattet!!!


    Uli_HH


    P.S. Der Emmi aus der Anzeige kann kein deutsches (bzw. EU-)Fahrzeug sein ... der Verkauf nur außerhalb der EU spricht dafür, das das Fahrzeug überhaupt nicht verzollt ist - anders macht die Aussage keinen Sinn... sonst wäre immer die MWSt. enthalten, egal ob von Privat oder Händler.

  • und auch nur dann, wenn in DE die volle USt. bezahlt worden ist


    In welchem Fall könnte dann nicht die volle Mwst. bezahlt worden sein?


    beim Kauf von Privat sind Brutto und Netto leider gleich, da gibts an der Grenze nur 0,nix erstattet!!!


    Outch.. Okey. Falls ich die Mwst. zurückerstattet kriege, von wem krieg ich die dann? :watchout: Habe gerade beim Schweizer Zoll angerufen, die meinten, dass FALLS ich die zurückerstattet kriege, dann von dem Händler direkt, und zwar nur nach vorlegen der Papiere die belegen, dass ich den Wagen exportiert habe..
    Klingt irgendwie nach Papierkrieg. o_O


    P.S. Der Emmi aus der Anzeige kann kein deutsches (bzw. EU-)Fahrzeug sein ... der Verkauf nur außerhalb der EU spricht dafür, das das Fahrzeug überhaupt nicht verzollt ist - anders macht die Aussage keinen Sinn... sonst wäre immer die MWSt. enthalten, egal ob von Privat oder Händler.


    Hmm okey, klingt irgendwie nicht wirklich sauber.. Thanks..

  • Da hat der Zoll schon Recht! Zurückerstatten kann nur der Händler und zwar die volle USt., er holt sich dann diesen Betrag vom deutschen Staat zurück ... in der Schweiz muß dan Einfuhr-USt. entrichtet werden ... wenn ein Händler viel exportiert, könnte es sein, dass er mit einem Unternehmen zusammen arbeitet, das bei der Aufuhr direkt an der Grenze die USt. erstattet und sie dann beim Händler eintreibt ... das ist die einfachste und unproblematischste Lösung!
    Aber Ansprechpartner ist immer der Händler ... ein seriöser Händler wird Dir nach Zusendung der Ausfuhrbescheinigung die USt.-erstatten.


    Uli_HH